by Redazione , published on 08/08/2020
Categories: Politik
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Das Dekret vom August sieht 3 Milliarden für Tourismus und Kultur vor. Hier sind alle Maßnahmen, die in der Maßnahme enthalten sind.
Drei Milliarden Euro für Tourismus und Kultur: Das ist der Betrag, den das sogenannte August-Dekret dem Sektor zuweist. “Das neue Dekret”, so der Minister für das kulturelle Erbe Dario Franceschini, “enthält wichtige Regelungen für die Wiederbelebung und Unterstützung zweier strategischer Sektoren der nationalen Wirtschaft, die zusammen mehr als 12 % des BIP ausmachen. Dieses neue Maßnahmenpaket ist auch das Ergebnis einer wichtigen Arbeit, bei der die zahlreichen Vorschläge der Kategorien und Branchenvertreter angehört und bewertet wurden. Alle verschiedenen Sektoren der italienischen Wirtschaft”, so Franceschini weiter, “leiden schwer, aber der Tourismus und die Kultur tragen die Hauptlast der Folgen der gesundheitlichen Notlage auch in dieser Phase des Neustarts. Es ist daher richtig, dass die Regierung mit umfangreichen Maßnahmen, die sich auf mehr als 10 % des Gesamtwerts der Maßnahme belaufen, eingegriffen hat, um viele der Sofortmaßnahmen der früheren Dekrete zu verstärken und zu verlängern und wichtige neue Maßnahmen zur Vorbereitung des Wiederaufschwungs einzuführen”.
Nachfolgend werden die Maßnahmen für den Tourismus im Einzelnen aufgeführt.
- Tourismusunternehmen, Steuererleichterungen für Neueinstellungen und Wiedereröffnungen: 100%ige Erstattung der Kosten für Personal, das fest angestellt ist (6 Monate Erstattung), befristet oder saisonal angestellt ist (3 Monate Erstattung), Rückkehr zur Arbeit aus dem Entlassungsfonds (4 Monate Erstattung);
- Verlängerung des Entlassungsfonds um 18 Wochen bis zum 31. Dezember 2020;
- Arbeitnehmer im Tourismussektor, Aufstockung der Leistungen: 1.000 Euro für Selbstständige und Saisonarbeiter im Tourismussektor;
- Steuergutschrift für Mieten, 100 Millionen Euro und Verlängerung um einen Monat mit Ausweitung auf den Wellnessbereich: Die Steuergutschrift von 60 Prozent für die Vermietung von Immobilien durch Tourismusunternehmen wird auf den Wellnessbereich ausgeweitet und um einen Monat verlängert. Die Steuergutschrift gilt für Tourismusunternehmen mit einem Umsatz von bis zu 5 Millionen Euro und für Hotels, Reisebüros und Reiseveranstalter ohne Umsatzgrenze. Unternehmen mit einem Verlust von mindestens 50 Prozent sind förderfähig;
- Verzehnfachung des Notfallfonds für Tourismusunternehmen (+240 Millionen Euro) und Ausweitung auf Fremdenführer und Reiseleiter: Der Fonds zur Unterstützung von Reisebüros und Reiseveranstaltern, die aufgrund von gesundheitlichen Notfällen Verluste erlitten haben, wird auf Fremdenführer und Reiseleiter ausgeweitet: von 25 Millionen Euro auf 265 Millionen Euro;
- Aussetzung derHypothekentilgung: Die Frist für die Zahlung der Hypothekentilgung wird bis zum 31. März 2021 verlängert;
- Befreiung von der zweiten IMU-Rate 2020 für denTourismussektor: Die Befreiung von der zweiten IMU-Rate 2020 ist für Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen, Campingplätze, Feriendörfer, Ferienhäuser, Hütten, Herbergen, Zimmervermietungen, Residenzen), Messe- und Kongressobjekte, Bade- und Kureinrichtungen und Diskotheken vorgesehen.) Darüber hinaus wird der Erstattungsfonds für Gemeinden für Mindereinnahmen aufgrund des Gesundheitsnotstands refinanziert;
- Die Steuergutschrift für dieSanierung von Beherbergungsbetrieben wird erhöht: Die Steuergutschrift für die Sanierung und Verbesserung von Beherbergungsbetrieben wird auf 65 Prozent erhöht und mit 180 Millionen Euro refinanziert. Eine Ausweitung auf Beherbergungsbetriebe im Freien wie Agrotourismus und Campingplätze ist ebenfalls geplant;
- nicht rückzahlbarer Beitrag fürGeschäfte in Kunststädten: nicht rückzahlbare Beiträge für kommerzielle Aktivitäten, die der Öffentlichkeit in historischen Stadtzentren zugänglich sind, für Taxis und Autovermietungen mit Fahrern in Provinzhauptstädten, die dreimal so viele ausländische Touristen registriert haben (im Falle von Großstadthauptstädten einmal) wie Einwohner. Für die Subventionierung kommen Tätigkeiten in Frage, deren Umsatz und Gebühren ab Juni 2020 weniger als ein Drittel derjenigen vom Juni 2019 betragen;
- Aufstockung desEntlastungsfonds für die Fremdenverkehrsabgabe: Der Fonds zur Entschädigung der Gemeinden für Einnahmeausfälle infolge der Nichterhebung der Fremdenverkehrsabgabe wird um 300 Millionen Euro aufgestockt;
- Strandkonzessionen: Abschaffung der OMI-Gebühr für Zubehör, Gleichstellung der Konzessionen für Seen und Flüsse mit den Konzessionen für den Seeverkehr, erleichterte Beilegung von Streitigkeiten;
- 70 Mio. EUR fürReisebusse: Die im Haushaltsmanöver 2019 enthaltenen Anreize für Investitionen zur Erneuerung der Fahrzeugflotte werden um 70 Mio. EUR aufgestockt und auf Reisebusse ausgedehnt;
- Keine TOSAP bis zum 31. Dezember für Tische in Bars und Restaurants: Um die Wiederaufnahme von Aktivitäten in Sicherheit zu fördern und den Konsum im Freien zu begünstigen, wird die Befreiung von der Zahlung der Steuer für die Nutzung öffentlicher Räume und Flächen (Tosap/Cosap) für Restaurants, Bars, Pizzerien, Brauereien, Badeanstalten und Eisdielen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert und das Genehmigungssystem der Aufsicht bis zu diesem Datum ausgesetzt;
- 400 Millionen Euro für die Internationalisierung von Messegesellschaften: Der Fonds zur Unterstützung von Internationalisierungsprozessen wird um 400 Millionen Euro aufgestockt, um italienische Messegesellschaften in Form von Aktiengesellschaften zu fördern.
Nachfolgend die Maßnahmen für die Kultur.
- Beitragsrückerstattung für Neueinstellungen und Wiedereröffnungen: 100%ige Rückerstattung der Kosten für Personal von Kulturunternehmen, das unbefristet eingestellt wird (6 Monate Rückerstattung) oder aus dem Entlassungsfonds zurückkehrt (4 Monate Rückerstattung);
- Beibehaltung des Zuschusses für Schausteller: 1.000 Euro für Selbstständige und zeitweise Beschäftigte im Schaustellergewerbe;
- Befreiung von der IMU für Kinos und Theater: Befreiung von der zweiten IMU-Rate für 2020 und den Raten für 2021 und 2022 für Kinos, Theater, Konzertsäle und Shows, deren Eigentümer auch die Betreiber der Aktivitäten sind, und gleichzeitig wird der Ausgleichsfonds für Gemeinden für die geringeren IMU-Einnahmen erhöht;
- Aufstockung des Notfallfonds fürKino und Unterhaltung: Die Mittel des Notfallfonds für Unterhaltung, Kino und audiovisuelle Medien, der durch das Dekret Cura Italia eingeführt und durch das Dekret Relaunch aufgestockt wurde, werden um 90 Millionen Euro erhöht: Der Fonds erreicht damit 335 Millionen Euro;
- +65 Mio. € für staatliche Museen: Die Mittel zur Unterstützung der durch den Gesundheitsnotstand verursachten Verluste der MiBACT-Museen werden um 65 Mio. € erhöht;
- + 60 Mio. € für Kulturunternehmen und -institutionen: Die Mittel zur Unterstützung von Verlagen, Ausstellungen, Großveranstaltungen, Messen, Kongressen und nichtstaatlichen Museen, die durch die Absage oder Verkleinerung von Aktivitäten Verluste erlitten haben, werden um 60 Mio. € aufgestockt. Der durch das Relaunch-Dekret eingerichtete Notfonds für Unternehmen und Institutionen steigt somit auf 235 Millionen Euro;
- +5 Mio. Euro für Kulturstiftungen: Die Mittel für Kulturstiftungen, die im Rahmen von MiBACT gegründet wurden oder an denen MiBACT beteiligt ist, werden um 5 Mio. Euro aufgestockt, um die Notlage zu bewältigen;
- + 25 Mio. Euro für Kulturstätten: die Mittel für Maßnahmen zum Schutz, zur Sanierung und zur Aufwertung des kulturellen Erbes, die im “Strategischen Plan Großprojekte des kulturellen Erbes” enthalten sind, werden um 25 Mio. Euro aufgestockt, die auch für Neuanschaffungen durch MiBACT verwendet werden können
- +750.000 Euro für Bacchelli-Gesetzesinterventionen: Die Mittel für Bacchelli-Gesetzesinterventionen (die für besonders bedürftige Bürger reserviert sind) werden 2020 um 250.000 Euro und ab 2021 um 750.000 Euro erhöht;
- Neueinstellungen: Beginn des Auswahlverfahrens für die technische Leitung des MiBACT und Stärkung der technischen Strukturen zur Unterstützung der Aufsichtsbehörden. Darüber hinaus wird jährlich 1 Million Euro bereitgestellt, um jungen Menschen den Zugang zu den Kulturberufen zu erleichtern;
- Energieeffizienz für historische Residenzen: Historische Residenzen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind (Kategorie A9), werden ebenfalls in den Genuss des 110%igen Energie-Superbonus kommen, der mit dem Relaunch-Dekret eingeführt wurde;
- Verlängerung derCassa Integrazione: Verlängerung der Cassa Integrazione um 18 Wochen, bis zum 31. Dezember 2020;
- Aussetzung derHypothekenraten: Die Hypothekenraten werden bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt.
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3 Milliarden für Tourismus und Kultur. Hier sind alle Maßnahmen des Dekrets vom August aufgeführt |
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