Finnland wird russische Werke zurückgeben, die vom Zoll beschlagnahmt wurden


Die Sperrung von Werken in russischem Besitz durch den finnischen Zoll wurde aufgehoben. Europa erklärt, dass Transfers zwischen Museen nicht von den Sanktionen betroffen sind. Die Werke werden daher bereits am kommenden Wochenende nach Russland zurückkehren.

Das Problem der in russischem Besitz befindlichen Kunstwerke, die von Finnland am Zoll festgehalten werden, wurde gelöst. Es handelte sich um eine Ladung von Werken, die von Ausstellungen in Italien und Japan zurückkehrten, darunter auch Leihgaben für die Ausstellung Grand Tour in der Gallerie d’Italia an der Mailänder Scala, die am 27. März planmäßig ihre Pforten schloss. Zu den vom finnischen Zoll beschlagnahmten Werken gehörte auch der berühmte geflügelte Amor von Antonio Canova, eines der Meisterwerke der Eremitage in St. Petersburg. Wie wir auf diesen Seiten berichteten, hatte Finnland die Werke, deren Gesamtwert sich auf 42 Millionen Euro beläuft, wegen eines Zweifels beschlagnahmt: Der finnische Zoll wollte klären, ob Kunstwerke in russischem Staatsbesitz zu den Luxusgütern gehören, die von Artikel 3H des Dokuments 02014R0833-20220316 des Europäischen Rates betroffen sind, das die aktualisierte Liste der Sanktionen gegen die Russische Föderation enthält.

Heute wurde die Blockade aufgehoben: Die Kunstwerke, die zwischen dem 1. und 2. April am Grenzübergang Vaalimaa aufgehalten wurden (obwohl die Nachricht erst mehrere Tage später bekannt gegeben wurde), können ihre Reise nach Russland fortsetzen. Der finnische Zoll teilte in einem Vermerk mit, dass dieEU gestern Abend eine Änderung der Sanktionsverordnung angenommen hat, die später im Amtsblatt veröffentlicht wird und die die Verbringung von Kunstwerken zwischen Museen mit einer von einer zuständigen Behörde (im Falle Finnlands ist dies das Außenministerium) erteilten Genehmigung ermöglicht. Das Ministerium kann also eine Genehmigung für die in Vaalimaa blockierten Werke erteilen, teilt der finnische Zoll mit, und nach Erteilung der Genehmigung wird der Zoll “die Situation unverzüglich prüfen”, heißt es in der Mitteilung. “Wenn es nicht mehr notwendig ist, die beschlagnahmten Kunstwerke als Beweismittel für das Ermittlungsverfahren aufzubewahren, wird der Zoll die Beschlagnahmungen aufheben, so dass die Kunstwerke infolge der Aufhebung freigegeben werden können.”



Antonio Canova, Geflügelte Liebe (1794-1797; Marmor, 142 x 54,5 x 48 cm; St. Petersburg, Staatliche Eremitage) © Staatliches Eremitage-Museum, 2019 Photo by Alexander Koksharov
Antonio Canova, Geflügelte Liebe (1794-1797; Marmor, 142 x 54,5 x 48 cm; St. Petersburg, Staatliche Eremitage) © Staatliches Eremitage-Museum, 2019 Photo by Alexander Koksharov

Das finnische Außenministerium hat bereits in einer Erklärung mitgeteilt, dass es die Genehmigung für die Wiederaufnahme der Arbeiten erteilen wird, sobald die Änderungen der Sanktionen in Kraft treten, d.h. morgen, am 9. April 2022. “Es ist gut, dass die Sanktionsverordnung geändert wurde, um ihren Zweck besser zu erfüllen”, sagte Sami Rakshit, Direktor für Strafverfolgung beim finnischen Zoll. “Der Zoll ist mit der Kontrolle des gesamten grenzüberschreitenden Warenverkehrs und der damit verbundenen Sanktionen betraut. Unsere Tätigkeit stützt sich stets auf die geltenden Rechtsvorschriften. So sind wir auch am vergangenen Wochenende vorgegangen, als wir Sendungen mit Kunstwerken abgefangen haben, und wir werden auch in Zukunft so vorgehen, damit die auf EU-Ebene vereinbarten Sanktionen wirksam durchgesetzt werden können.” Der Zoll wird weitere Informationen dazu veröffentlichen, sobald die Verordnung in Kraft tritt, und das Außenministerium wird eine Ausnahmegenehmigung für die beschlagnahmten Sendungen erteilen.

Russland sei zuversichtlich, die Werke bereits am kommenden Wochenende zurückzubekommen, sagte die russische Kulturministerin Olga Ljubimowa auf ihrem Telegramm-Kanal. “Das Kulturministerium”, so Ljubimowa, “hat bereits damit begonnen, die Rückgabe der Sammlungen zu organisieren. Es wird erwartet, dass die Werke am kommenden Wochenende in die Russische Föderation zurückkehren werden.” Die europäischen Behörden, fügte sie hinzu, “können die Verbringung oder Ausfuhr von Kulturgütern als vorübergehende Leihgabe nach Russland im Rahmen der offiziellen kulturellen Zusammenarbeit mit Russland genehmigen. Wir danken unseren Kollegen des Außenministeriums, der russischen Botschaft in Finnland und der Föderalen Zollbehörde der Russischen Föderation für ihre gemeinsame operative Arbeit und ihre Unterstützung bei der Kommunikation mit den finnischen Behörden”.

Finnland wird russische Werke zurückgeben, die vom Zoll beschlagnahmt wurden
Finnland wird russische Werke zurückgeben, die vom Zoll beschlagnahmt wurden


Achtung: Die Übersetzung des italienischen Originalartikels ins Deutsche wurde mit Hilfe automatischer Tools erstellt. Wir verpflichten uns, alle Artikel zu überprüfen, aber wir garantieren nicht die völlige Abwesenheit von Ungenauigkeiten in der Übersetzung aufgrund des Programms. Sie können das Original finden, indem Sie auf die ITA-Schaltfläche klicken. Wenn Sie einen Fehler finden, kontaktieren Sie uns bitte.