Die Kartause von Trisulti wird nicht an die Rechtsextremen gehen. MiBAC kündigt endgültig die Konzession


Die MiBAC widerruft endgültig die Konzession der Certosa di Trisulti an das Dignitatis Humanae Institute, die amerikanische Schule der extremen Rechten.

Die heikle Angelegenheit der Stiftung Certosa di Trisulti (Institut Dignitatis Humanae - DHI) hat mit dem Entzug der Konzession ein Ende gefunden: Das alte Kloster aus dem 13. Jahrhundert in Collepardo (Frosinone) sollte für neunzehn Jahre Sitz der Stiftung werden, die Steve Bannon (dem Chef der politischen Strategie von Donal Trump) nahesteht und dort eine internationale Ausbildungsschule gründen sollte, um die Ideale der Stiftung zu verbreiten. Ideale der Ultrarechten, denn das DHI ist eine ultrakonservative und extremistische christliche Stiftung, die “die jüdisch-christlichen Grundlagen der westlichen Zivilisation durch die Anerkennung der Tatsache verteidigen will, dass der Mensch nach dem Bild und Gleichnis Gottes geschaffen ist”.

Bereits im vergangenen Jahr hatte die lokale Bevölkerung heftig protestiert, um die Stiftung abzulehnen, und dasVerfahren zum Widerruf der Konzession hatte im Mai begonnen, als die MiBAC, damals unter der Leitung von Alberto Bonisoli, Ermittlungen zu den Modalitäten der Konzession einleitete: Kurz darauf kamen Unregelmäßigkeiten ans Licht , die das DHI daran hinderten, die Voraussetzungen für die Nutzung der Kartause zu erfüllen. Die MiBAC hatte daher mitgeteilt, dass das DHI aus dem Kloster entfernt werden würde.



Es gab viele Unregelmäßigkeiten: Das DHI, so hatte der damalige Staatssekretär Gianluca Vacca wissen lassen, besaß keine anerkannte Rechtspersönlichkeit; zu seinen satzungsgemäßen Zwecken gehörte nicht die Durchführung von Tätigkeiten zum Schutz, zur Förderung, zur Aufwertung oder zur Kenntnis des kulturellen und landschaftlichen Erbes; keine nachweisliche Erfahrung von mindestens fünf Jahren im Bereich der Zusammenarbeit zum Schutz und zur Aufwertung des kulturellen Erbes; keine nachweisliche Erfahrung in der Verwaltung von mindestens einem öffentlichen oder privaten Kulturgut in den letzten fünf Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung mit Bescheinigung der örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde über eine angemessene Instandhaltung und Öffnung für die öffentliche Nutzung. Darüber hinaus war das DHI nicht einmal der Zahlung der Konzessionsgebühren, den ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungspflichten sowie den Obhuts- und Überwachungspflichten nachgekommen.

Das Nachspiel kam heute mit dem offiziellen Vermerk des Ministeriums, in dem die Konzessionsbestimmung aufgehoben wurde. “Die Maßnahme”, so heißt es in der Mitteilung, “steht am Ende des im August 2019 eingeleiteten Verfahrens, aus dem hervorging, dass der Verein entgegen den Angaben bei der Antragstellung die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen für die Konzessionierung von Liegenschaften im Kulturbereich des Staates an Privatpersonen nicht erfüllt hat.”

Auf dem Foto: die Kartause von Trisulti. Ph. Credit

Die Kartause von Trisulti wird nicht an die Rechtsextremen gehen. MiBAC kündigt endgültig die Konzession
Die Kartause von Trisulti wird nicht an die Rechtsextremen gehen. MiBAC kündigt endgültig die Konzession


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