Banksy gegen die MUDeC-Ausstellung: Der britische Straßenkünstler verklagt 24 Ore Cultura


Banksy, der weltberühmte anonyme Straßenkünstler, der seine Kunstwerke überall hinterlässt und in seinem Buch Wall and Piece schrieb, dass “Urheberrecht etwas für Verlierer” ist, verklagt ironischerweise 24 Ore Cultura, das Unternehmen, das die große Banksy-Ausstellung im MUDeC in Mailand organisiert, wegen... die unerlaubte Verwendung seines Namens. Die Marke “Banksy” wird nämlich von einer Firma, Pest Control Office Limited, verwaltet, die 24 Ore Cultura verklagt hat, weil sie die Verwendung des Namens des Künstlers für den Verkauf von Artikeln im Buchladen des Mailänder Museums beanstandet: Tagebücher, Bleistifte, Notizbücher usw. Die Nachricht stammt bereits von Ende 2018, wurde aber erst in den letzten Stunden veröffentlicht. Nicht nur das: Pest Control verklagte das italienische Unternehmen wegen der missbräuchlichen Verwendung des Namens von Banksy im Werbematerial der MUDeC-Ausstellung und wegen der unerlaubten Reproduktion von Banksys Werken im Ausstellungskatalog.

Die Organisatoren des MUDeC sind sich bewusst, dass es sich um eine inoffizielle und nicht genehmigte Ausstellung handelt: Die Aufnahme in die Liste der vom Künstler nicht genehmigten Ausstellungen reichte Banksy jedoch offensichtlich nicht aus. Der Mailänder Richter gab jedoch nur einem der vom Schädlingsbekämpfungsamt vorgebrachten Einwände statt, nämlich dem des Merchandisings, das im MUDeC verkauft wurde. Die Marke wurde nämlich für die Vermarktung von Gattungsprodukten verwendet, die in keinem Zusammenhang mit der Ausstellung standen: ein Verhalten, das nach Ansicht des Richters eine Verletzung darstellt. Die Verwendung des Namens und der Reproduktionen von Werken zur Werbung für die Ausstellung stellt hingegen keine Verletzung dar (die Ausstellung ist in der Tat einem einzigen Künstler gewidmet und daher ist die Verwendung seines Namens in Kommunikationskampagnen nicht rechtswidrig, auch weil die Verwendung des Namens keine Verbindung mit dem Künstler oder den ihn vertretenden Personen impliziert), noch die Reproduktion von Werken im Katalog (es handelt sich um fotografische Reproduktionen von Werken, die von Privatpersonen nach einer Verkaufsgenehmigung von Banksy selbst erworben wurden, und die Reproduktionsrechte wurden von den Eigentümern an 24 Ore Cultura abgetreten: Zu diesem Schluss kam der Richter, weil Pest Control nicht nachwies, dass es irgendwelche Vervielfältigungsrechte an den Werken hatte, sondern lediglich seine Ansprüche auf der Grundlage der Rechte aus der Eintragung der Marke geltend machte).

Banksy gegen die MUDeC-Ausstellung: Der britische Straßenkünstler verklagt 24 Ore Cultura
Banksy gegen die MUDeC-Ausstellung: Der britische Straßenkünstler verklagt 24 Ore Cultura


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