Keine neuen Reiseführer ohne nationales Gesetz: Urteil des Staatsrats


Der Staatsrat hat entschieden, dass es Sache des Staates ist, die Regeln für die Zulassung von Fremdenführern festzulegen.

Ein Urteil des Staatsrats (Nr. 05213/2020, veröffentlicht am 26. August) wird in der Fremdenführerbranche für viel Gesprächsstoff sorgen, denn es besagt eindeutig, dass neue Fremdenführer nicht ohne ein nationales Gesetz qualifiziert werden können, was derzeit nicht der Fall ist. Doch zunächst zu den Fakten: Im April 2019 hatte die Metropolitanstadt Reggio Calabria eine Ausschreibung für neue Fremdenführer veröffentlicht, die nach den alten Gesetzen verfasst wurde, die eine Qualifizierung auf der Grundlage von regionalen Gesetzen vorsahen. Mit dem Gesetz Nr. 97 vom 6. August 2013 wurde ein Status für Fremdenführer eingeführt, der über die regionalen Grenzen hinausgeht (der so genannte “nationale Fremdenführer”), so dass alle regionalen Vorschriften für den Zugang zum Beruf als überholt gelten (und die Ausschreibung daher nach Ansicht des Staatsrats unrechtmäßig ist).

Ein Verband (AGTA - Associazione Guide Turistiche Abilitate - Verband der qualifizierten Fremdenführer) und eine Gewerkschaft (UILTUCS) hatten beim Regionalen Verwaltungsgericht Kalabrien Berufung eingelegt, das zu ihren Gunsten entschied: Die Region Kalabrien hatte ihrerseits beim Staatsrat Berufung eingelegt, der jedoch das Urteil des Regionalen Verwaltungsgerichts bestätigte: “Die Disziplin der Fremdenverkehrsberufe”, so heißt es in dem Urteil, “fällt nicht in den Bereich ”Tourismus“, sondern in den Bereich ”Berufe“, so dass der Staat berechtigt ist, die allgemeinen Grundsätze in diesem Bereich zu diktieren; er bestätigte daher, dass die regionale Aufteilung des Zugangs zum Beruf des Fremdenführers durch das Gesetz Nr. 97 vom 6. August 2013 (Europagesetz 2013) aus dem System gestrichen wurde. 97 (Europäisches Gesetz 2013) aus dem System gestrichen wurde, das in Artikel 3 festlegt, dass die Qualifikation für den Beruf des Fremdenführers auf dem gesamten Staatsgebiet gültig ist (auch für EU-Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat qualifiziert sind)”. Das Landesverwaltungsgericht entschied wiederum: “Das Ergebnis ist eine Gesamtstruktur, die die regionale Gesetzgebungskompetenz in der Frage der Qualifikation für den Beruf des Fremdenführers ausschließt, ohne dass die Bedingung der Trägheit des Landesgesetzgebers wirksam entgegengesetzt werden kann”.



Im Wesentlichen hat der Staatsrat also festgelegt, dass man für den Beruf des Fremdenführers ein Staatsexamen braucht, genau wie bei Rechtsanwälten, Journalisten und anderen Berufsgruppen: Die Regionen können also keine Fremdenführer mehr zulassen. Das Problem ist jedoch, dass es kein nationales Gesetz gibt, so dass theoretisch in Ermangelung eines Gesetzes die Zulassungen de facto blockiert sind: eine Situation, die sicherlich für die vielen angehenden Fremdenführer in ganz Italien entmutigend ist und Missbrauch begünstigt. Aber das Urteil könnte der Startschuss für das lang erwartete nationale Gesetz sein, auf das die Branche seit 2013 wartet.

Wir sind mit der Situation nicht zufrieden, ganz im Gegenteil", kommentiert Isabella Ruggiero, Präsidentin der AGTA, die einerseits zufrieden ist, weil das Urteil die 2013 festgelegten Grundsätze bestätigt und somit zur Ordnung beiträgt, andererseits aber auch besorgt ist. “Wir befinden uns in einem schwerwiegenden gesetzgeberischen Vakuum, in dem frühere regionale Verordnungen nun aufgehoben sind und neue nationale Verordnungen fehlen”, so Ruggiero weiter. “Wenn nicht dringend ein Gesetz zur Neuordnung des Berufsstandes erlassen wird (und ich betone, ein Gesetz zur Neuordnung, nicht 20 Zeilen eines Artikels als Pflaster, damit wir sagen können, es sei etwas getan worden, und weitermachen können wie vor einem Jahr), riskieren wir eine völlige Deregulierung des Sektors. Wir hoffen jedoch, dass dieses Urteil dazu beitragen wird, die Dinge zu beschleunigen. Wir sind bereit, mit dem Mibact und den Regionen konstruktiv zusammenzuarbeiten, um endlich zu einem Ergebnis zu kommen”.

Ruggiero teilte mit, dass die AGTA die Ausschreibung nicht blockieren wolle, um sich gegen die neuen Qualifikationen zu wehren (“wir haben in unseren Vorschlägen an das Ministerium immer gefordert”, betonte er, “dass die Ausschreibungen jedes Jahr oder höchstens alle zwei Jahre stattfinden sollten, um einen leichten Zugang für alle zu gewährleisten”), sondern weil “seit 2013, als die Qualifikationen, die zuvor provinziell oder regional waren, auf das gesamte Staatsgebiet ausgedehnt wurden, eine Regelung fehlt, die definiert, wie man Fremdenführer wird: die Zugangsvoraussetzungen, die Art der Prüfungen usw.”.

“Erstens”, erklärt der AGTA-Präsident abschließend, “muss der Staat die Regeln für den Beruf vorgeben, und dann können die Qualifikationen auf der Grundlage dieser Regeln ausgestellt werden. Stattdessen haben viele Regionen in den letzten Jahren weitergemacht, ohne dazu legitimiert zu sein, weil sie sich auf fehlende Erlasse berufen. Darüber hinaus haben nicht nur einige Regionen weiterhin Lizenzen ausgestellt, sondern jede auf die gleiche Weise wie vor dem Gesetz von 2013. So wurden in den letzten Jahren Tausende von Lizenzen zwischen der Toskana, der Emilia Romagna, Apulien, Sardinien, Sizilien und einigen anderen Regionen nach völlig unterschiedlichen Kriterien vergeben, obwohl man wusste, dass jeder dieser Fremdenführer dann in ganz Italien tätig werden kann. So haben einige ihre Lizenz nur durch das Bestehen eines Quiz, andere nur durch eine mündliche Prüfung, wieder andere nur durch einen Kurs und wieder andere durch einfache Führungen erhalten, obwohl der Titel in ganz Italien als einheitlich gilt. Es ist so, als ob für die Ausübung des Arztberufs akzeptiert wird, dass die einen 3 Prüfungen abgelegt haben, die anderen 10, wieder andere 3 Jahre Kurs und so weiter”.

Keine neuen Reiseführer ohne nationales Gesetz: Urteil des Staatsrats
Keine neuen Reiseführer ohne nationales Gesetz: Urteil des Staatsrats


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