#selfie-Freiheit in Museen: aber das hilft der Wissensförderung nicht wirklich


Eine der Maßnahmen des Kulturdekrets sieht die Freiheit vor, in Museen zu fotografieren, solange kein Gewinnstreben vorliegt. Wir schlagen eine Überarbeitung der Verordnung vor.

Am vergangenen Freitag, dem Tag nach der Sitzung des Ministerrats, auf der das Gesetzesdekret für Kultur verabschiedet wurde, habe ich die gesamte Website der italienischen Regierung nach dem Text des Gesetzesdekrets durchsucht: Zeitverschwendung, denn der Text existiert tatsächlich noch nicht. Die Regierung Renzi hat lediglich eine Pressemitteilung herausgegeben, in der die Maßnahmen aufgelistet sind, die in dem Dekret enthalten sein werden. Wenn die Praxis, Pressemitteilungen herauszugeben, noch bevor die offiziellen Texte geschrieben sind, zur offiziellen Praxis der Regierung Renzi wird, ist das natürlich wenig erfreulich: Diejenigen, die Kommentare abgeben (und vor allem diejenigen, die abstimmen), müssen dies auf der Grundlage von Texten tun, die nicht existieren und von denen niemand weiß, wie sie in ihrer endgültigen Fassung aussehen werden. Aber sei’s drum.

Es ist angebracht, kurz auf die verschiedenen angekündigten Maßnahmen einzugehen. Den Anfang macht der so genannte Artbonus, der Privatpersonen, die sich für die Finanzierung eines öffentlichen Kulturguts entscheiden, eine Steuergutschrift von 65 % garantiert. Laut dem technischen Bericht, der dem auf Tafter veröffentlichten Verordnungsentwurf beigefügt ist, werden die Auswirkungen dieser Maßnahme auf vier Jahre verteilt auf etwa 50 Millionen Euro geschätzt. Eine interessante Maßnahme, weil sie endlich ein System von Steuererleichterungen für diejenigen einführt, die sich für das öffentliche Kulturerbe einsetzen. Weniger gut, wenn man bedenkt, dass natürlich der private Sektor entscheiden wird, was finanziert wird, was gut sein mag, wenn es um die Unterstützung von Instituten, Einrichtungen oder Stiftungen geht. Fragwürdig wird es hingegen, wenn es um Restaurierungsarbeiten geht: Wie Mario Cobuzzi von Kunst gestern ebenfalls betonte, sollte die Auswahl der zu restaurierenden Werke nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen, wobei die Prioritäten der Restaurierung, die Art des Objekts und der größte Instandhaltungsbedarf zu berücksichtigen sind (auch wenn dies durch den “Strategischen Plan für Großprojekte im Bereich des Kulturerbes” abgedeckt zu sein scheint), auch wenn die “Luoghi del Cuore” der FAI (italienischer National Trust) dies nicht tun. Dennoch ist der Artbonus ein Kompromiss, von dem wir hoffen, dass er funktionieren wird. Wir werden sehen.



Die 50 Millionen für die Opernstiftungen sind ebenfalls gut, ebenso wie der Plan für die touristische Mobilität (in der Hoffnung, dass er mit Blick auf einen nachhaltigen Tourismus durchgeführt wird und sich wirklich auf die kleineren Zentren konzentriert, wie versprochen: die großen “Kunststädte” sind gesättigt), während wir den Sinn der “Kommissarbefugnisse” für den “Generaldirektor für das große Pompei-Projekt” nicht verstehen (seit Jahren wechseln sich in Pompei Manager und Kommissare ab, ohne dass großartige Ergebnisse erzielt wurden). Ganz zu schweigen von der Figur des renzianischen Managers, der die Superintendenten flankieren wird, worauf wir bereits ausführlich eingegangen sind. Schließlich das Kapitel, das unsere Arbeit hier bei Finestre sull’Arte am meisten betrifft: das Kapitel über die fotografische Reproduktion von Kulturgütern.

Im Text der von der Regierung herausgegebenen Pressemitteilung heißt es: “Es wird eine teilweise Liberalisierung der Genehmigungsregelung für die Reproduktion und Verbreitung von Bildern des kulturellen Erbes zu nicht gewinnorientierten Zwecken wie Studium, Forschung, freie Meinungsäußerung, kreativer Ausdruck und Förderung der Kenntnis des kulturellen Erbes eingeführt”. Das bedeutet, dass jeder ein Selfie vor seinem Lieblingskunstwerk machen kann: Man kann nur hoffen, dass diese Praxis nicht zu einem Ärgernis für diejenigen wird, die in Museen gehen, um Kunstwerke zu sehen. Aber darum geht es nicht: Wenn das Dekret die Möglichkeit einführt, sich selbst vor Kunstwerken zu fotografieren, dann ist das in Ordnung (vorausgesetzt natürlich, dass die Besucher immer den Takt und das Feingefühl haben, dies nicht zu sehr auszunutzen und andere zu stören): Die “sozialen Assistenten” haben uns schon immer gelehrt, dass Crowdsourcing ein großartiges Mittel ist, um etwas zu fördern, in unserem Fall Museen.

Ich denke jedoch an diejenigen, die, wie wir bei Finestre sull’Arte, die Förderung des kulturellen Erbes zu ihrem Beruf gemacht haben (was in meinem Fall mehr... ein Teil eines Berufs ist, da ich mich auch mit anderen Dingen im Leben beschäftige), und ihre Arbeit muss zwangsläufig gewinnbringend sein. Denn wenn man sich entschließt, das Erbe professionell, ernsthaft und rigoros zu fördern, hat man zunächst einmal Kosten, die gedeckt werden müssen. Und dann muss ein Beruf in der Lage sein, diejenigen zu unterstützen, die ihn ausüben. Ich will damit sagen, dass die Förderung des kulturellen Erbes und die Erzielung von Gewinnen zwei Konzepte sind, die problemlos nebeneinander bestehen können. Durch unsere Arbeit werben wir für das Kulturerbe: Wir haben eine Website, die täglich mehr als 1.000 Besuche verzeichnet (und wir wollen diese Zahl kurz- bis mittelfristig verdoppeln), wir haben eine große Fangemeinde in den sozialen Netzwerken (allein auf Facebook haben wir 100.000 Fans). Stellen Sie sich vor, was es bedeutet, ein Werk, das zu einem öffentlichen Museum gehört, einem so großen Publikum bekannt zu machen. Es bedeutet, Neugierde zu wecken, Kultur zu verbreiten, die Menschen zu animieren, die Werke in den Museen live zu sehen und Ausstellungen und ganz allgemein alle Orte der Kultur zu besuchen. Und aus den Umfragen, die wir in der Vergangenheit durchgeführt haben, wissen wir, dass ein großer Teil unseres Publikums ins Museum geht, weil es unseren Ratschlägen gefolgt ist oder weil es dank uns ein Werk entdeckt hat.

Mit der Formulierung ’zu Erwerbszwecken’ schneidet uns das Dekretgesetz automatisch ab. Glücklicherweise gibt es Museen wie den Palazzo Madama in Turin und die Pinacoteca di Brera, die bereits die Freiheit der Fotografie zulassen, wie aus den Antworten auf diesen Tweet von Minister Franceschini hervorgeht. Aber es gibt auch viele Museen, die keine Stellung bezogen haben. Um das Bild eines Werks des öffentlichen Erbes (auch wenn es nach dem Urheberrecht gemeinfrei wäre) auf unserer Website zu veröffentlichen, müssten wir nach dem Urbani Code eine Anfrage an die Einrichtung stellen, die das Werk verwaltet, die Konzessionsgebühr bezahlen (was alles andere als billig ist und unser Projekt automatisch in einen riesigen Aufwand verwandeln würde: man denke nur daran, dass wir für jede Folge des Podcasts über zehn Werke eines Künstlers sprechen), auf die Antwort warten (ohne natürlich eine Garantie für den Zeitpunkt zu haben, und das ist für das Web völlig ineffizient). Das ist eine anachronistische Praxis für Webnutzer. Und um dies zu umgehen, greifen wir immer auf Links zu externen Quellen zurück. Und wir fragen uns immer noch, wie wir mit Facebook umgehen sollen, wo die Veröffentlichung von Bildern von Kunstwerken für alle die Norm ist und nicht die Ausnahme.

Es würde schon reichen, wenn die Formulierung “zu Erwerbszwecken” aus dem endgültigen Text des Dekrets verschwinden würde. Denn es ist eine Sache, mit einer Tätigkeit zur Förderung des Kulturerbes Geld zu verdienen, was auch gut für das Kulturerbe selbst ist. Andererseits ist es eine Sache, ein Kulturgut mit einer Marke oder einem Unternehmen in Verbindung zu bringen (wie im Fall der berüchtigten Werbung für Michelangelos bewaffneten David). Die Streichung der Formulierung “zu Erwerbszwecken” würde es denjenigen, die von Berufs wegen verbreiten, ermöglichen, dies freier, gelassener und vor allem effektiver zu tun, und auch die öffentlichen Museen könnten von dieser Tätigkeit profitieren. Andererseits würde man Unternehmen, die mit dem Kulturerbe für ihre Produkte werben wollen, weiterhin zur Zahlung von Konzessionsgebühren zwingen, da Operationen wie die des bewaffneten David weder Studien, noch Forschung, noch freie Meinungsäußerung, noch Förderung des Kulturerbes sind. Man könnte über den “schöpferischen Ausdruck” streiten, aber es würde genügen, die Vorschrift so einzuschränken, dass diejenigen, die sich wirklich und wirksam für das Kulturerbe einsetzen, nicht länger Zwängen unterworfen werden, die ihre Tätigkeit weniger effizient machen. Wir bitten daher die Verantwortlichen, unseren Vorschlag zu prüfen: Streichen Sie die Formulierung “zu Erwerbszwecken” aus dem endgültigen Text des Dekrets und grenzen Sie die Bereiche ein, in denen Fotos von Kunstwerken frei verwendet werden dürfen. Dies könnte eine wirklich schöne, moderne und intelligente Maßnahme sein, von der wir alle profitieren könnten: sowohl diejenigen, die fördern, als auch diejenigen, die gefördert werden.


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