Beginnen wir mit einer Prämisse: Es stimmt zwar, dass sich die Debatte über die öffentlich-privaten Beziehungen bei der Verwaltung des kulturellen Erbes in den letzten Jahren intensiviert hat und dass die rhetorische Verwendung dieses Begriffspaares großen Anklang findet, doch zeigen uns Daten und Erfahrungen eine Realität, die in eine ganz andere Richtung geht.
In der Zwischenzeit sollten wir zwischen vier verschiedenen Kategorien von Beziehungen unterscheiden, zu denen noch viele weitere hinzukommen könnten: das so genannte Mäzenatentum, das Sponsoring, die Partnerschaft und die Auslagerung von Dienstleistungen. Dabei handelt es sich um völlig unterschiedliche Fälle, die nicht unter einem einzigen Begriff zusammengefasst werden können. Alle diese Praktiken traten jedoch Anfang der 1990er Jahre mit der Einführung wichtiger Neuerungen durch das Ronchey-Gesetz und die neue Organisation der lokalen Behörden auf. In Ermangelung spezifischer Vorschriften begannen die öffentlichen Verwaltungen, sich mit flexibleren Instrumenten privater Natur auszustatten, die eine einfachere Verwaltung von Einrichtungen und Diensten ermöglichten und sich potenziell für eine private Beteiligung sowohl in finanzieller Hinsicht als auch in Bezug auf die Verwaltung öffneten; gleichzeitig öffnete sich die öffentliche Hand für die Möglichkeit der Übernahme von Patenschaften.
Um die Jahrtausendwende gab es eine Vielzahl von Einrichtungen, die diesen Merkmalen entsprachen: die “Beteiligungsstiftung” ist die am weitesten verbreitete von ihnen. Außer in sehr seltenen Fällen wurden die Erwartungen an eine private Beteiligung enttäuscht, und die “sozialen” Einrichtungen beschränkten sich meist auf öffentliche Einrichtungen (Staat, Regionen, Provinzen, Gemeinden, Handelskammern). Im Jahr 2010 kam es zu einer radikalen Wende: Mit dem Gesetz 112 wurde eine Reihe von Beschränkungen eingeführt (Verringerung der Zahl der Verwaltungsratsmitglieder von Beteiligungsgesellschaften auf fünf, Abschaffung der Vergütungen für Verwaltungsratsmitglieder, Begrenzung der Reisekosten, Verbot des Sponsorings durch öffentliche Unternehmen usw.). Beschränkungen, die die ohnehin abgeneigten Privatpersonen endgültig davon abhielten, ihre eigene Beteiligung anzubieten. Seitdem hat es eine Reihe neuer, oft inkohärenter und widersprüchlicher Vorschriften gegeben, die diese Institutionen immer mehr den Regeln der öffentlichen Verwaltung unterworfen haben, wodurch die Gründe, aus denen sie entstanden sind, nach und nach verringert wurden. Darüber hinaus gibt es bis heute keine spezifischen Rechtsvorschriften, die die besonderen Merkmale von “Kulturunternehmen” anerkennen.
Die Pinakothek Tosio Martinengo in Brescia (Fondazione Brescia Musei) |
Was die Patenschaften betrifft, so wurden diese sofort als das genaue Gegenteil strukturiert; statt einer echten sinallagmatischen Beziehung seitens des Paten wurde diese Praxis als eine PR-Aktivität konzipiert: Ich erhoffe mir von meiner Spende keinen echten kommerziellen Nutzen, sondern ich tue es, um einen privilegierten Kanal mit der begünstigten Verwaltung zu öffnen. Als der Gesetzgeber dann versuchte, diese Aspekte zu regeln, war er weit davon entfernt, Ordnung in einen Bereich zu bringen, in dem die Messung des gegenseitigen Nutzens die Grundlage und die Auftragsvergabe die Regel sein sollte, sondern er hat lediglich eine verzerrte Praxis festgehalten und fixiert, indem er die Verpflichtung zu Ausschreibungen und mehrjähriger Programmplanung einführte.
Zu dem oben erwähnten Regelungsgeflecht kamen dann noch zwei weitere hinzu: der Kodex für das kulturelle Erbe und der Kodex für die Auftragsvergabe. Und bei der Bewertung der Kombination dieser beiden Maßnahmen hilft uns eine schwerfällige Studie des Rechnungshofs aus dem Jahr 2016 weiter. Sie ist zwar nicht mehr aktuell, aber die Daten, die sich daraus ergeben, sind aussagekräftig und die Strukturanalyse zeigt eine Situation, die sich nicht verändert hat. Die Studie zeigt, dass die Widersprüchlichkeit der Bestimmungen in Verbindung mit einer fehlenden Managementkultur bei den Beamten und dem Fehlen echter Gewinnaussichten für die Investoren zu einer Lähmung sowohl auf der Projektfinanzierungs- als auch auf der Sponsorenseite geführt hat, anstatt sie zu begünstigen.
Ein Signal für einen Gegentrend könnte der Kunstbonus sein, der vor fünf Jahren eingeführt wurde, um Spenden von Privatpersonen an kulturelle Einrichtungen zu fördern. Die Regelung sieht eine Steuergutschrift in Höhe von 65 % der Spende zugunsten des Spenders vor. Das heißt, dass bei einer nominellen Spende von 100 Euro 65 Euro vom Staat getragen werden. Es ist übrigens erwähnenswert, dass die ersten Nutznießer die historischen Beitragszahler waren, die dadurch einen unerwarteten Vorteil erhielten. Die Begünstigten sind Opern- und Musikinstitutionen, einschließlich Festivals, und öffentliche Einrichtungen des Kulturerbes. Somit sind nicht nur alle privaten Einrichtungen ausgeschlossen, sondern auch die zwischengeschalteten Einrichtungen, die von der öffentlichen Verwaltung gegründet, finanziert und kontrolliert werden, auch wenn sie ein privates Profil haben. Laut Antonio Leo Tarasco (Leiter des MiBACT) in seinem Buch Recht und Verwaltung des kulturellen Erbes schwanken die Einnahmen der Museen und archäologischen Stätten, die direkt vom Ministerium verwaltet werden, um 1 % der Gesamteinnahmen!
Was die Konzessionen für die Verwaltung und die Vergabe von Dienstleistungen anbelangt, so mangelt es dem Staat ebenfalls an unternehmerischem Weitblick, was dazu geführt hat, dass die Vergabe von Konzessionen für mehr als zehn Jahre verlängert wurde und es zu einer - oft absichtlichen - Vermischung der beiden Tätigkeiten kam, deren Erträge, außer in seltenen, aber wichtigen Fällen, lächerlich sind.
Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich noch auf das viel zitierte “angelsächsische System” verweisen, das als Vorbild dient. Keines der oben genannten Beispiele kommt dem nahe, was in den Vereinigten Staaten oder in Großbritannien geschieht, wo alle Investitionen in Kultureinrichtungen von der Steuer ausgenommen sind und somit ein System von Investitionsfonds entstanden ist, in das Mittel fließen, die sowohl finanzielle als auch Managementgewinne erwirtschaften, die die Verwaltung von Museen und anderen Einrichtungen unterstützen können. In diesem Zusammenhang ist die Beteiligung an kulturellen und gemeinnützigen Stiftungen von grundlegender Bedeutung für die Reputation, die sich unmittelbar auf die Geschäftstätigkeit des Stifters auswirkt. Darüber hinaus kommen die Investitionen in diesen Ländern zwar der Allgemeinheit zugute, bleiben aber in einer privaten Sphäre und fließen nicht in die öffentlichen Finanzen ein; im Gegenteil, wie im Fall der jüngsten Umstrukturierung des MoMA in New York ist es der Staat, der sich mit eigenen Mitteln an den Aktivitäten des privaten Sektors beteiligt. Gibt es in Italien gute Praktiken? Sicherlich, man kann sie an den Fingerspitzen abzählen, und man könnte sagen, dass sie einer feindlichen Umweltsituation trotzen. Ich möchte zwei besonders wichtige erwähnen: das Ägyptische Museum in Turin als Modell für Management und Unternehmertum und die Stiftung der Museen von Brescia als Beispiel für eine Governance, die sich an der Realität der Unternehmen und der lokalen Gemeinschaften orientiert. Es stellt sich die Frage, was getan werden sollte, um diese Situation zu verbessern. Dazu gibt es konkrete Ideen und Vorschläge, deren Behandlung jedoch mehr Platz erfordern würde.
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