Mit dem Rundschreiben Nr. 7 vom 16. Februar 2018, das vom Generaldirektor der Museen, Antonio Lampis, unterzeichnet wurde, hat das Ministerium für kulturelles Erbe, Aktivitäten und Tourismus (MiBACT) die Kriterien für die Vergabe der Erklärung des relevanten kulturellen oder wissenschaftlichen Interesses von Ausstellungen oder Darbietungen von Kulturgütern gemäß Artikel 48 des Gesetzes über das kulturelle Erbe (Gesetzesdekret 42 von 2004) festgelegt. Der sechste Absatz des Artikels sieht vor, dass das Ministerium “befugt ist, auf Antrag des Interessenten das relevante kulturelle oder wissenschaftliche Interesse von Ausstellungen oder Vorführungen von Kulturgütern und jeder anderen Initiative mit kulturellem Charakter zu erklären, um die in den Steuervorschriften vorgesehenen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können”.
In dem Rundschreiben werden daher die Kriterien genannt, nach denen eine Ausstellung als von bedeutendem kulturellem oder wissenschaftlichem Interesse anerkannt werden kann: 1. der innovative Beitrag des Projekts, sowohl in Bezug auf das untersuchte Thema (Entdeckungen, neue Forschungen, Erwerbungen oder Rekonstruktionen historischer, kritischer und stilistischer Fragen) als auch in Bezug auf die Art und Weise, wie das Thema, auch wenn es bereits erforscht wurde, präsentiert wird; 2. die Bedeutung, die der Beziehung zum Bezugsgebiet beigemessen wird; 3. die Vollständigkeit und Klarheit des Ausstellungsrundgangs, die sich in der Organisation des Layouts und der Auswahl der Werke zeigt; 4. 4. das Vorhandensein eines Katalogs mit kritischen Essays, einer Auflistung der einzelnen Werke und einer Bibliographie, aus der die Thesen und die kulturellen und wissenschaftlichen Ergebnisse der Veranstaltung hervorgehen; 5. die Relevanz der Werke in Bezug auf das vorgeschlagene Thema, mit besonderem Augenmerk auf das Vorhandensein von Werken, die nur selten im Umlauf sind und daher für die Öffentlichkeit nur schwer zugänglich sind; 6. das Vorhandensein von Vereinbarungen mit europäischen und internationalen wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen; 7. das Vorhandensein von didaktischen und informativen Hilfsmitteln zur Begleitung des Ausstellungsrundgangs, mit besonderem Augenmerk auf den Einsatz neuer Technologien und die Schaffung zusätzlicher Inhalte durch institutionelle Kommunikationskanäle.
Das Ministerium wird diese Kriterien in Kombination betrachten, da, wie es im Rundschreiben heißt, “keines von ihnen ein unabhängiges Bewertungselement gegenüber den anderen darstellt”. Alle Anträge von Ausstellungen, die die sieben Anforderungen nicht erfüllen, werden für “nicht durchführbar” erklärt. Ausstellungen von lebenden Autoren oder mit Werken, die in den letzten siebzig Jahren entstanden sind und die “nur teilweise” unter die Kriterien fallen, werden jedoch “auf der Grundlage des wissenschaftlichen Gesamtwerts des Ausstellungsprojekts im Lichte der oben genannten Kriterien” bewertet. Die Organisatoren der Ausstellung müssen bei der Einreichung des Antrags das wissenschaftliche Projekt, eine Beschreibung des Ausstellungsablaufs mit Angabe des didaktisch-didaktischen Apparats und des möglichen Einsatzes neuer Technologien, eine vollständige Liste der ausgestellten Werke (mit Angabe des Museums oder der Herkunftssammlung, der Inventarnummer, des Autors, des Titels, des Themas, der Technik, der Maße, der Chronologie und des Versicherungswerts), eine Erklärung über die Höhe der zu erhaltenden Steuervergünstigung und mindestens ein Exemplar des Ausstellungskatalogs vorlegen.
Im Bild: ein Foto der jüngsten Ausstellung Dentro Caravaggio in Mailand. Foto von Molteni & Motta.
MiBACT verbreitet Kriterien für die Erklärung eines relevanten kulturellen oder wissenschaftlichen Interesses von Ausstellungen |
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