Kulturausschuss verabschiedet Resolution zur freien Reproduktion von Kulturgütern


Gestern hat der Kulturausschuss eine wichtige parteiübergreifende Entschließung (eingebracht von fünf Abgeordneten von M5S, Lega, Pd, Fratelli d'Italia und Forza Italia) angenommen, die die Regierung dazu verpflichtet, Maßnahmen zugunsten der freien Reproduktion von Kulturgütern zu ergreifen.

Der Kulturausschuss der Abgeordnetenkammer hat gestern eine wichtige überparteiliche Maßnahme angenommen, die von Gianluca Vacca (Movimento 5 Stelle), Daniele Belotti (Lega), Flavia Piccoli Nardelli (Pd), Federico Mollicone (Fratelli d’Italia) und Valentina Aprea (Forza Italia) zugunsten der kostenlosen Reproduktion von Bildern öffentlicher Kulturgüter eingebracht wurde. Die fünf Abgeordneten gehen davon aus, dass die Kultur einer der wichtigsten Motoren für die Entwicklung unseres Landes ist: “Es ist daher unerlässlich”, so heißt es im Text der gemeinsamen Entschließung zur digitalen Reproduktion von Kulturgütern, "eine Reflexion zu fördern, die von der Kultur ausgeht, die als wertvolles Gemeingut und als Chance zum Teilen verstanden wird. Die Idee ist, dass Italien eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung des richtigen Gleichgewichts zwischen den Rechtspositionen der Rechteinhaber und denen der Gemeinschaft als Nutzer der Kultur spielen sollte. Die EU-Richtlinie 2019/790 fordert die Mitgliedstaaten auf, die rasanten technologischen Entwicklungen zu berücksichtigen, die die Art und Weise, wie Werke und andere Inhalte geschaffen, produziert, verbreitet und verwertet werden, ständig verändern, während gleichzeitig neue Geschäftsmodelle und neue Akteure entstehen, um die einschlägigen Rechtsvorschriften an künftige Erfordernisse anzupassen, damit die technologische Entwicklung nicht eingeschränkt wird; Folglich bietet der Kontext der Umsetzung der oben genannten europäischen Gesetzgebung eine Gelegenheit, innerhalb unseres Rechtssystems auf die Reichweite der Anträge auf Anerkennung der Fähigkeit zur freien Reproduktion von Bildern von Kulturgütern, die gemeinfrei sind, zu reagieren und sie zu klären.

Auch auf europäischer Ebene sieht Artikel 14 der Richtlinie 2019/790 Folgendes vor: “Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass nach Ablauf der Schutzdauer eines Werks der bildenden Künste das aus einer Vervielfältigungshandlung dieses Werks hervorgegangene Material nicht dem Urheberrecht oder verwandten Schutzrechten unterliegt, es sei denn, das aus einer solchen Vervielfältigungshandlung hervorgegangene Material ist ein Original in dem Sinne, dass es eine eigene geistige Schöpfung des Urhebers darstellt”, um die Förderung und Kenntnis von Vervielfältigungen von Werken der bildenden Künste nach Ablauf des durch das Urheberrecht gewährten Schutzes zu erleichtern. Die Umsetzung dieses Artikels macht es notwendig, die Zweckmäßigkeit einer Koordinierung dieser Regelung mit Artikel 108 des Gesetzes über das kulturelle Erbe und die Landschaft zu prüfen, der die Wiederverwendung von Reproduktionen des kulturellen Erbes zu kommerziellen Zwecken einschränkt, auch wenn sie gemeinfrei sind, und laut der Entschließung “ist daher eine Verpflichtung der Regierung erforderlich, ein Digitalisierungsprogramm zu unterstützen und die Möglichkeiten der Verbreitung von digitalen Reproduktionen des kulturellen Erbes zu prüfen”.



“Die Möglichkeit, Reproduktionen des öffentlichen und gemeinfreien Kulturerbes über das Internet zu verbreiten”, heißt es in der Entschließung weiter, “stellt einen grundlegenden Hebel zur Stärkung der Politiken zur Aufwertung und zum Schutz des Territoriums und zur Förderung des Images Italiens im Ausland dar, auch im Hinblick auf den Tourismus, wenn man bedenkt, dass ein Foto eines Kulturgutes auf Wikipedia - der freien Enzyklopädie, die in über 280 Sprachen übersetzt wird - ein sehr wichtiges Instrument zur Förderung des Images Italiens im Ausland ist, das unter einer Creative Commons Share Alike-Lizenz veröffentlicht wurde (eine Urheberrechtslizenz, die es jedem Nutzer erlaubt, das lizenzierte Werk zu nutzen, zu verändern und weiterzugeben, höchstens unter der Bedingung, dass die Urheberschaft des Werks anerkannt und in gleicher Weise weitergegeben wird), sich viral verbreitet und weltweit Millionen von Aufrufen pro Tag verzeichnet”. Die Verfasser der Entschließung stellen jedoch fest, dass “eine solche Verbreitung im Vergleich zum Potenzial der künstlerischen, historischen und architektonischen Schönheiten unseres Landes immer noch selten und ineffektiv ist” und dass “die Zahl der europäischen Länder, die in ihren Rechtsvorschriften ausdrückliche Ausnahmen vom Urheberrecht vorsehen, um jedermann die Vervielfältigung von Gebäuden und Werken zu gestatten, die von der öffentlichen Straße aus sichtbar sind, wie in den jüngsten Fällen in Belgien und Frankreich und im Zuge der neuen europäischen Richtlinie zum Urheberrecht, wächst”.

Darüber hinaus haben das Europäische Parlament und die Europäische Kommission (COM(2016) 592 final, 14. September 2016) die “Panoramafreiheit” als eine wichtige Ausnahme genannt, die auf europäischer Ebene harmonisiert und somit ausgeweitet werden sollte, aber in Italien gibt es derzeit, obwohl bereits mehrere Rechtsinstrumente vorgeschlagen wurden, keine solche Ausnahme vom Urheberrecht und in der täglichen Praxis der Ministerien werden die Bestimmungen des Gesetzesdekrets Nr. 42 vom 22. Januar 2004 über die Verbreitung von Bildern öffentlicher Kulturgüter und des Gemeinguts nicht immer einheitlich umgesetzt. Darüber hinaus wurde die Erweiterung des Bereichs des freien Zugangs und der Wiederverwendung von digitalisiertem Kulturgut zu Zwecken des Schutzes, der Risikoprävention, der redaktionellen Förderung, der Kommunikation, der Bildung, der Entwicklung von Früchten zur Verbesserung von langfristigen Lernprozessen, der Gamification, des Merchandising und der Tourismusförderung als eine Priorität bei der Verwendung des Wiederherstellungsfonds anerkannt, wie in der Stellungnahme, die von der VII.

Bei der informellen Anhörung von Icom Italia vor dem Ständigen Ausschuss des 14. Senats wurde eine Studie vorgestellt, die zeigt, dass die Einnahmen aus dem Verkauf von Bildern im Internet geringer sind als die Verwaltungskosten, im Gegensatz zu den Vorteilen für die Kultureinrichtungen in Bezug auf die Sichtbarkeit und natürlich für die Nutzergemeinschaft in Bezug auf die Möglichkeiten des kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Wachstums. Es sollte auch bedacht werden, dass die Kultureinrichtungen, die eine Regelung für die kostenlose Weiterverwendung von Bildern ihrer Sammlungen eingeführt haben, im Vergleich zu den bescheidenen Einnahmen aus den Reproduktionsgebühren Vorteile in Bezug auf die Valorisierung ihrer Bestände und deren Verbreitung und Kenntnis haben. Darüber hinaus machen Online-Initiativen zur Aufwertung von Sammlungen oder historischen Quellen, die von Museen, Archiven und Bibliotheken gefördert werden, eine genaue Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen im Zusammenhang mit der Weiterverwendung von Bildern sowohl für die fördernde Institution als auch, mehr noch, für den Nutzer erforderlich, um die Ungewissheit über die Legitimität der Nutzung von Reproduktionen von Kulturgütern zu beenden.

Aus diesen Gründen verpflichtet die Entschließung die Regierung, “Initiativen zu ergreifen, um, ausgehend von der Umsetzung der Richtlinie 2019/790/EU, eine Systematisierung und Modernisierung des Rechtsrahmens des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte zu fördern, um die sogenannten verwandten Schutzrechte im Falle von Reproduktionen von gemeinfreien Werken der bildenden Künste, die keinen Originalcharakter haben, wie in Artikel 14 der EU-Richtlinie 790/2019 vorgesehen, abzuschaffen”; “Initiativen zur Anpassung und Vervollständigung des derzeitigen Rechtsrahmens zu ergreifen, die ein hohes Schutzniveau des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des Schutzes des kulturellen Erbes gewährleisten, das Recht auf freie Meinungsäußerung garantieren und gleichzeitig eine angemessene Aufwertung des kulturellen Erbes, auch durch den Einsatz neuer Technologien, ermöglichen, um den Weg der Liberalisierung der Vervielfältigung des kulturellen Erbes und der Verbreitung von Bildern fortzusetzen, der mit der Änderung von Artikel 108 des Gesetzes über das kulturelle Erbe und die Landschaft begonnen wurde”; “eine Koordinierung zwischen dem Urheberrecht und der Vervielfältigung anzustreben, die nicht nur auf den Schutz des kulturellen Erbes abzielt, sondern auch die Entwicklung der Kultur fördert”; “Initiativen zu ergreifen, einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen, um die freie Wiederverwendung und die freie Verbreitung von Bildern öffentlicher Kulturgüter, die von öffentlichen Straßen aus sichtbar sind, zu jedem Zweck und unter Einhaltung des Urheberrechts zu fördern (wobei auch Formen von Ausnahmen vorgesehen werden, wie die ’Freiheit des gemäßigten Panoramas’)”.

Schließlich verpflichtet die Entschließung die Regierung, “den zentralen und peripheren Instituten des Kulturministeriums - auch über die Digitale Bibliothek - eine Anleitung zur Verbreitung von Bildern öffentlicher Kulturgüter im Internet zu geben; Initiativen zu ergreifen, die darauf abzielen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die für die Teilnahme von Experten auf diesem Gebiet und der repräsentativsten Verbände der Berufe im Bereich des kulturellen Erbes sowie der wichtigsten Interessengruppen offen ist, um eine Neuformulierung des Artikels 87 des Gesetzes Nr. 633 vom 22. April 1941 (”Schutz des Urheberrechts“) vorzuschlagen, der die einzige Bestimmung zum Urheberrecht im Bereich des kulturellen Erbes darstellt. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, eine Neuformulierung des Artikels 87 des Gesetzes Nr. 633 (”Schutz des Urheberrechts und anderer mit seiner Ausübung verbundener Rechte“) und der Artikel 107 und 108 des Gesetzesdekrets Nr. 42 vom 22. Januar 2004 (”Kodex des kulturellen Erbes und der Landschaft“) vorzuschlagen, die mit den Bestimmungen des Artikels 14 der europäischen Richtlinie 2019/790/EU übereinstimmt. Diese Arbeitsgruppe wird auch die Aufgabe haben, die kulturellen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu bewerten, die der möglichen Anwendung der freien Wiederverwendung von Bildern des kulturellen Erbes zugrunde liegen, und die zentralen und peripheren Einrichtungen des Kulturministeriums mit Informationen zu unterstützen; Initiativen zu ergreifen, um den Schutz der Rolle der kreativen Künstler und Autoren zu verstärken, in Anbetracht ihrer zentralen Rolle in den Prozessen des kulturellen Schaffens und der Urheberschaft in unserem Land, ausgehend von der Notfallphase im Zusammenhang mit der Epidemie, während der diese Fachleute besonders unter der Blockierung von kulturellen Veranstaltungen und folglich unter einem langsamen und unzureichenden Neustart gelitten haben”.

Im Bild: Palazzo Montecitorio. Ph. Kredit Manfred Heyde.

Kulturausschuss verabschiedet Resolution zur freien Reproduktion von Kulturgütern
Kulturausschuss verabschiedet Resolution zur freien Reproduktion von Kulturgütern


Achtung: Die Übersetzung des italienischen Originalartikels ins Deutsche wurde mit Hilfe automatischer Tools erstellt. Wir verpflichten uns, alle Artikel zu überprüfen, aber wir garantieren nicht die völlige Abwesenheit von Ungenauigkeiten in der Übersetzung aufgrund des Programms. Sie können das Original finden, indem Sie auf die ITA-Schaltfläche klicken. Wenn Sie einen Fehler finden, kontaktieren Sie uns bitte.