Italien ratifiziert die Faro-Konvention: endgültiges Ja in der Abgeordnetenkammer


Italien hat die Faro-Konvention ratifiziert: Heute Morgen wurde sie von der Abgeordnetenkammer endgültig angenommen.

Italien hat die Faro-Konvention, d.h. das “Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des kulturellen Erbes für die Gesellschaft”, nach einer fünfzehnjährigen Reise ratifiziert: Das Übereinkommen wurde nämlich am 27. Oktober 2005 in der portugiesischen Stadt Faro unterzeichnet. Italien hatte den Vertrag bereits 2013 unterzeichnet, doch für die Ratifizierung war die Zustimmung des Senats und der Abgeordnetenkammer erforderlich: Der Senat stimmte im Oktober 2019 zu (147 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und 42 Enthaltungen), und heute Morgen billigte die Abgeordnetenkammer den Vertrag mit 237 Ja-Stimmen, 119 Nein-Stimmen und 57 Enthaltungen. Italien schließt sich damit 39 anderen Ländern an, die das Übereinkommen von Faro bereits ratifiziert haben (darunter Deutschland, das Vereinigte Königreich, Spanien, Portugal, die Schweiz, Österreich, Russland, Schweden, Norwegen und Finnland).

Die Faro-Konvention ist ein Dokument, das darauf abzielt, den Wert des kulturellen Erbes für die europäische Gesellschaft festzulegen und das Wissen und das kulturelle Erbe als Menschenrechte anzuerkennen. Es besteht aus 23 Artikeln, die in fünf Teile gegliedert sind (Ziele, Definitionen und Grundsätze; Der Beitrag des kulturellen Erbes zur Gesellschaft und zur menschlichen Entwicklung; Gemeinsame Verantwortung für das kulturelle Erbe und Beteiligung der Öffentlichkeit; Überwachung und Zusammenarbeit; Schlussklauseln).

Artikel 1 erkennt an, “dass das Recht auf kulturelles Erbe mit dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben verbunden ist, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte definiert ist”, erkennt “eine individuelle und kollektive Verantwortung für das kulturelle Erbe” an und betont, “dass die Erhaltung des kulturellen Erbes und seine nachhaltige Nutzung die menschliche Entwicklung und die Lebensqualität zum Ziel haben”. Weiter heißt es: “Kulturelles Erbe ist eine Gesamtheit von Ressourcen, die aus der Vergangenheit stammen und die von den Völkern unabhängig von ihrem Eigentümer als Ausdruck ihrer sich entwickelnden Werte, ihres Glaubens, ihres Wissens und ihrer Traditionen betrachtet werden”, und dass eine Kulturerbe-Gemeinschaft aus einer Gruppe von Menschen besteht, die bestimmte Aspekte des kulturellen Erbes schätzen und diese im Rahmen öffentlicher Maßnahmen erhalten und an künftige Generationen weitergeben wollen (Art. 2); dass “alle Formen des kulturellen Erbes in Europa zusammen eine gemeinsame Quelle der Erinnerung, des Verständnisses, der Identität, des Zusammenhalts und der Kreativität darstellen” (Art. 3); dass jeder das Recht hat, “das kulturelle Erbe zu nutzen und zu seiner Bereicherung beizutragen”; und dass “die Ausübung des Rechts auf das kulturelle Erbe nur solchen Beschränkungen unterworfen werden darf, die in einer demokratischen Gesellschaft zum Schutz des öffentlichen Interesses und der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind” (Art. 4). </>

Darüber hinaus verpflichtet die Konvention die europäischen Staaten, “den Wert des kulturellen Erbes durch seine Identifizierung, Erforschung, Interpretation, seinen Schutz, seine Erhaltung und seine Präsentation hervorzuheben”, das Recht aller, es zu nutzen, zu gewährleisten, “ein wirtschaftliches und soziales Klima zu fördern, das die Teilnahme an Aktivitäten im Bereich des kulturellen Erbes unterstützt”, “den Schutz des kulturellen Erbes zu fördern” (Art. 5), “das Nachdenken über die Ethik und die Methoden der Präsentation des kulturellen Erbes sowie die Achtung der Vielfalt der Interpretationen zu fördern”, “das Wissen über das kulturelle Erbe als Ressource zur Erleichterung des friedlichen Zusammenlebens zu entwickeln” (Art. 7), “einen integrierten Ansatz für die Politiken zu fördern, die sich auf die kulturelle, biologische, geologische und landschaftliche Vielfalt auswirken, um ein Gleichgewicht zwischen diesen Elementen zu erreichen” (Art. 8), “Grundsätze für eine nachhaltige Bewirtschaftung festzulegen und zu fördern und die Erhaltung zu unterstützen” (Art. 9). Das Potenzial des kulturellen Erbes als Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung wird ebenfalls hervorgehoben, daher verpflichtet die Konvention die Länder, “das Bewusstsein für das wirtschaftliche Potenzial des kulturellen Erbes zu schärfen und es zu nutzen”, “den spezifischen Charakter und die Interessen des kulturellen Erbes bei der Planung der Wirtschaftspolitik zu berücksichtigen” und “sicherzustellen, dass diese Politik die Integrität des kulturellen Erbes respektiert, ohne seine intrinsischen Werte zu gefährden” (Art. 10). </>

Im Hinblick auf die Verwaltung des kulturellen Erbes verpflichtet das Übereinkommen die Vertragsparteien, “ein integriertes und sachkundiges Vorgehen der öffentlichen Einrichtungen in allen Bereichen und auf allen Ebenen zu fördern”, “innovative Methoden für die Zusammenarbeit der Behörden mit anderen Akteuren zu entwickeln”, “freiwillige Initiativen, die die Aufgaben der Behörden ergänzen, zu achten und zu fördern”, “nichtstaatliche Organisationen, die an der Erhaltung des kulturellen Erbes interessiert sind, zu ermutigen, im öffentlichen Interesse zu handeln” (Art. 11), die Beteiligung aller zu fördern (Art. 12), “die Einbeziehung der Dimension des Kulturerbes in alle Bildungsstufen zu erleichtern, nicht unbedingt als spezifisches Studienfach, sondern als fruchtbare Quelle auch für andere Studienbereiche”, “die berufliche Weiterbildung und den Austausch von Wissen und Fähigkeiten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bildungssystems zu fördern” (Art. 13), “Initiativen zur Förderung der Qualität der Inhalte und zur Wahrung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in der Informationsgesellschaft” zu stärken, “internationale Standards für die Erforschung, die Erhaltung, die Aufwertung und den Schutz des kulturellen Erbes zu fördern und gleichzeitig den illegalen Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen”, Hindernisse, die den Zugang einschränken, zu bekämpfen (Art. 14), Gesetze, Politiken und Praktiken im Bereich des kulturellen Erbes zu überwachen (Art. 15, 16, 17). </>

Im Bild: Palazzo Montecitorio. Ph. Credit Manfred Heyde.

Italien ratifiziert die Faro-Konvention: endgültiges Ja in der Abgeordnetenkammer
Italien ratifiziert die Faro-Konvention: endgültiges Ja in der Abgeordnetenkammer


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