Die Liga will Touristen bei archäologischen Ausgrabungen beschäftigen. Aber der Staatssekretär des MiBAC ist (natürlich) dagegen


Die Lega Nord legt einen Änderungsantrag zum Manöver 2019 vor, um archäologische Ausgrabungen Touristen zu überlassen. Doch der Staatssekretär des MiBAC lehnt dies ab.

Der Änderungsantrag zum Manöver 2019, der Lorenzo Viviani (Lega Nord) als Erstunterzeichner hat und mit dem die Figur des Touristenarchäologen erfunden werden soll, hat viele Diskussionen ausgelöst. Viviani und seine Parteikollegen haben nämlich einen Änderungsantrag eingebracht, der, wenn er angenommen wird, den Gästen von Agritourismusbetrieben die Teilnahme an archäologischen Ausgrabungen erlaubt, wenn die Ausgrabungen auf dem Grundstück des Besitzers des Agritourismusbetriebs bestehen. Hier der Wortlaut der unglaublichen Änderung: “Zur Förderung des Tourismus durch die Wiederentdeckung der Schönheit und Aufwertung des nationalen historischen und künstlerischen Erbes, das derzeit ungenutzt ist, können die Eigentümer und/oder Verwalter von Hotels, historischen Residenzen und Weingütern, die touristische Dienstleistungen anbieten, Vereinbarungen und Abkommen mit den in Artikel 101 des Gesetzesdekrets Nr. 42 des Gesetzesdekrets vom 22. Januar 2004 genannten Kulturinstituten und -stätten Vereinbarungen treffen, um historische und archäologische Güter, die für das Gebiet, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird, von besonderem Interesse sind und die derzeit katalogisiert und aufbewahrt werden und der Öffentlichkeit nicht direkt zugänglich sind, durch eine angemessene Aufbewahrung in ihren Beherbergungseinrichtungen aufzuwerten. Aber auch landwirtschaftliche Unternehmer, die in Gebieten von besonderem kulturellem Wert Agrartourismus betreiben, können archäologische Forschungs- und Ausgrabungstätigkeiten auf den ihnen gehörenden oder von ihnen verwalteten Flächen fördern”.

In der Abänderung heißt es weiter: “Um zur Aufwertung von Gebieten von historischem und archäologischem Interesse beizutragen, können Landwirte, die in Gebieten von besonderem kulturellem Wert Agrotourismus betreiben, archäologische Forschungs- und Ausgrabungstätigkeiten auf den ihnen gehörenden oder von ihnen bewirtschafteten Grundstücken fördern. Zu diesem Zweck kann dem landwirtschaftlichen Unternehmer die in den Artikeln 88 und 89 des Gesetzesdekrets Nr. 42 vom 22. Januar 2004 vorgesehene Konzession erteilt werden. Der konzessionierte Landwirt unterliegt den im zweiten Absatz von Artikel 89 desselben Dekrets genannten Anforderungen. Der konzessionierte landwirtschaftliche Unternehmer kann den Gästen der agritouristischen Struktur die Teilnahme an den archäologischen Forschungs- und Ausgrabungsarbeiten, die auf dem Grundstück, auf dem sich sein Betrieb befindet, unter der Leitung, Kontrolle und Aufsicht des im Konzessionsantrag angegebenen Ausgrabungsleiters durchgeführt werden, auf nicht gewinnorientierter Basis ermöglichen. Der Konzessionsinhaber ist der Hüter des historischen archäologischen Erbes, das sich auf dem Grundstück befindet, auf dem die Forschungs- und Ausgrabungstätigkeiten durchgeführt werden”.



Kurz gesagt: Es besteht nicht nur die Gefahr, dass bestimmte Forschungs- und Ausgrabungstätigkeiten (die, wie zu betonen ist, hochqualifiziertem Personal anvertraut werden müssen) an Touristen, auch an unerfahrene, delegiert werden, sondern die Tätigkeit sollte auch nicht gewinnorientiert sein. Es ist jedoch schwer vorstellbar, dass der Änderungsantrag angenommen wird: Der Staatssekretär für das kulturelle Erbe, Gianluca Vacca (5-Sterne-Bewegung), hat sich zu diesem Thema geäußert, wobei er die Bedeutung von Fachleuten hervorhob und die von Viviani vorgeschlagene Änderung offen kritisierte. In einem Vermerk erklärte Vacca, dass “Ausgrabungsarbeiten in Gebieten von besonderem kulturellem Wert von hochqualifiziertem Personal nach einem strengen wissenschaftlichen Protokoll durchgeführt werden müssen. Sie dürfen auf keinen Fall zu touristischen Unterhaltungsaktivitäten herabgewürdigt werden und daher niemandem anvertraut werden, der nicht über die entsprechenden Fähigkeiten verfügt. Das Gesetz über das kulturelle Erbe setzt hier genaue Grenzen, indem es die archäologischen Forschungs- und Ausgrabungstätigkeiten dem Mibac und geeigneten Berufsprofilen vorbehält. Die von der Liga vorgeschlagene Änderung des Haushaltsgesetzes mit der ersten Unterschrift von Herrn Viviani bietet sich für zweideutige Auslegungen an und birgt das Risiko, gefährliche Präzedenzfälle zu schaffen, die dann schwer zu handhaben sind. Andererseits ist es eine andere Sache, die Aufwertung des historischen und archäologischen Erbes, das sich in Privatbesitz befindet, zu fördern, um es einer möglichst breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen. Die Grenze zwischen archäologischer Forschung und Ausgrabung einerseits und der Inwertsetzung andererseits muss jedoch klar definiert bleiben”.

Auf dem Foto: Archäologische Ausgrabungen in Morgantina (Enna). Ph. Kredit Carlo Columba

Die Liga will Touristen bei archäologischen Ausgrabungen beschäftigen. Aber der Staatssekretär des MiBAC ist (natürlich) dagegen
Die Liga will Touristen bei archäologischen Ausgrabungen beschäftigen. Aber der Staatssekretär des MiBAC ist (natürlich) dagegen


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