Der Senat ratifiziert das Übereinkommen von Faro über die Bedeutung des kulturellen Erbes für die Gesellschaft


Mit 147 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und 42 Enthaltungen hat der Senat das Übereinkommen von Faro angenommen. Der Text wird nun zur zweiten Lesung an die Abgeordnetenkammer weitergeleitet.

Mit dem positiven Votum des Senats (147 Ja-Stimmen, 46 Nein-Stimmen und 42 Enthaltungen) rückt Italien der Annahme des Rahmenübereinkommens des Europarats über den Wert des kulturellen Erbes für die Gesellschaft näher, das auch als Faro-Konvention bekannt ist, nach der Stadt in Portugal, in der es am 27. Oktober 2005 vorgestellt wurde. DasGesetzgebungsverfahren für die Annahme des Übereinkommens, das von Italien 2013 unterzeichnet wurde, war besonders schwierig und wartet seit sechs Jahren auf seinen Abschluss (aber jetzt, mit dem positiven Votum des Senats, ist das Ende in Sicht: der nächste Schritt wird die Abgeordnetenkammer für die zweite Lesung des Ratifizierungsgesetzes sein).

Pd, Movimento 5 Stelle, Italia Viva, Liberi e Uguali haben dafür gestimmt. Die Liga stimmte dagegen, während sich die Senatoren von Forza Italia der Stimme enthielten. Auch die Senatorin der Pentastellata, Margherita Corrado, stimmte mit den Stimmen ihrer Fraktion dagegen. Der Minister für kulturelles Erbe, Dario Franceschini, zeigte sich zufrieden: “Die Ratifizierung der Faro-Konvention durch den Senat”, so Franceschini, “ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Übernahme dieses wichtigen, vom Europarat geförderten Dokuments durch Italien. Ein Akt, der das kulturelle Erbe als einen entscheidenden Faktor für das nachhaltige Wachstum des Landes anerkennt. Ich hoffe, dass der nächste Durchgang durch die Abgeordnetenkammer möglichst einvernehmlich verlaufen wird, denn Kultur ist ein Thema, das verbindet und Gegensätze überwindet”.

Die Konvention von Faro geht von der Prämisse aus, dass, wie es in der inoffiziellen italienischen Übersetzung auf der Website der Generaldirektion der Museen heißt, “eines der Ziele des Europarates darin besteht, einen engeren Zusammenschluss seiner Mitglieder zu erreichen, um die Ideale und Grundsätze zu schützen und zu fördern, die auf der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit beruhen und ihr gemeinsames Erbe darstellen”. Der Wert und das Potenzial des kulturellen Erbes können Ressourcen für die nachhaltige Entwicklung und die Lebensqualität sein, und jeder Mensch hat das Recht, “sich für das kulturelle Erbe seiner Wahl zu interessieren, als Teil des Rechts auf freie Teilnahme am kulturellen Leben, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankert ist”.

Der Text besteht aus 23 Artikeln, die in drei Teile gegliedert sind (Ziele, Definitionen und Grundsätze; Der Beitrag des kulturellen Erbes zur Gesellschaft und zur menschlichen Entwicklung; Gemeinsame Verantwortung für das kulturelle Erbe und Beteiligung der Öffentlichkeit; Überwachung und Zusammenarbeit; Schlussklauseln). Artikel 1 erkennt an, “dass das Recht auf kulturelles Erbe mit dem Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben verbunden ist, wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte definiert ist”, erkennt “eine individuelle und kollektive Verantwortung für das kulturelle Erbe” an und betont, “dass die Erhaltung des kulturellen Erbes und seine nachhaltige Nutzung die menschliche Entwicklung und die Lebensqualität zum Ziel haben”. Weiter heißt es: “Kulturelles Erbe ist eine Gesamtheit von Ressourcen, die aus der Vergangenheit stammen und die von den Völkern, unabhängig davon, wem sie gehören, als Ausdruck ihrer sich entwickelnden Werte, Überzeugungen, Kenntnisse und Traditionen angesehen werden. eine Gemeinschaft des kulturellen Erbes aus einer Gruppe von Menschen besteht, die bestimmte Aspekte des kulturellen Erbes schätzen und diese im Rahmen einer öffentlichen Aktion erhalten und an künftige Generationen weitergeben wollen” (Art. 2); dass “alle Formen des kulturellen Erbes in Europa, die zusammen eine gemeinsame Quelle der Erinnerung, des Verständnisses, der Identität, des Zusammenhalts und der Kreativität darstellen” (Art. 3), dass jeder das Recht hat, “das kulturelle Erbe zu nutzen und zu seiner Bereicherung beizutragen” und dass “die Ausübung des Rechts auf das kulturelle Erbe nur solchen Beschränkungen unterworfen werden darf, die in einer demokratischen Gesellschaft zum Schutz des öffentlichen Interesses und der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind” (Art. 4).

Darüber hinaus verpflichtet die Konvention die europäischen Staaten, “den Wert des kulturellen Erbes durch seine Identifizierung, Erforschung, Interpretation, seinen Schutz, seine Bewahrung und seine Präsentation hervorzuheben”, das Recht aller, es zu nutzen, zu gewährleisten, “ein wirtschaftliches und soziales Klima zu fördern, das die Teilnahme an Aktivitäten im Zusammenhang mit dem kulturellen Erbe unterstützt”, “den Schutz des kulturellen Erbes zu fördern” (Art. 5), “das Nachdenken über die Ethik und die Methoden der Präsentation des kulturellen Erbes sowie die Achtung der Vielfalt der Interpretationen zu fördern”, “das Wissen über das kulturelle Erbe als Ressource für ein friedliches Zusammenleben zu entwickeln” (Art. 7), die “Förderung eines integrierten Ansatzes für die Politik in Bezug auf die kulturelle, biologische, geologische und landschaftliche Vielfalt, um ein Gleichgewicht zwischen diesen Elementen zu erreichen” (Art. 8), die “Festlegung und Förderung von Grundsätzen für eine nachhaltige Bewirtschaftung und die Förderung der Erhaltung” (Art. 9). Das Potenzial des kulturellen Erbes als Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung wird ebenfalls hervorgehoben, weshalb die Konvention die Länder verpflichtet, “das wirtschaftliche Potenzial des kulturellen Erbes bewusst zu machen und zu nutzen”, “den spezifischen Charakter und die Interessen des kulturellen Erbes bei der Planung der Wirtschaftspolitik zu berücksichtigen” und “sicherzustellen, dass diese Politik die Integrität des kulturellen Erbes respektiert, ohne seine intrinsischen Werte zu beeinträchtigen” (Art. 10).

Im Hinblick auf die Verwaltung des kulturellen Erbes verpflichtet das Übereinkommen die Vertragsparteien, “ein integriertes und sachkundiges Vorgehen der öffentlichen Einrichtungen in allen Bereichen und auf allen Ebenen zu fördern”, “innovative Methoden für die Zusammenarbeit der Behörden mit anderen Akteuren zu entwickeln”, “freiwillige Initiativen, die die Aufgaben der Behörden ergänzen, zu achten und zu fördern”, “nichtstaatliche Organisationen, die an der Erhaltung des kulturellen Erbes interessiert sind, zu ermutigen, im öffentlichen Interesse zu handeln” (Art. 11), die Beteiligung aller zu fördern (Art. 12), “die Einbeziehung der Dimension des Kulturerbes in alle Bildungsstufen zu erleichtern, nicht unbedingt als spezifisches Studienfach, sondern als fruchtbare Quelle auch für andere Studienbereiche”, “die berufliche Weiterbildung und den Austausch von Kenntnissen und Fähigkeiten sowohl innerhalb als auch außerhalb des Bildungssystems zu fördern” (Art. 13), “Initiativen zur Förderung der Qualität der Inhalte und zur Wahrung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt in der Informationsgesellschaft” zu verstärken, “internationale Standards für die Erforschung, die Erhaltung, die Aufwertung und den Schutz des kulturellen Erbes zu fördern und gleichzeitig den illegalen Handel mit Kulturgütern zu bekämpfen”, Hindernisse zu bekämpfen, die den Zugang einschränken (Art. 14), die Überwachung der Gesetze, Politiken und Praktiken im Bereich des kulturellen Erbes (Art. 15, 16, 17).

Der Senat ratifiziert das Übereinkommen von Faro über die Bedeutung des kulturellen Erbes für die Gesellschaft
Der Senat ratifiziert das Übereinkommen von Faro über die Bedeutung des kulturellen Erbes für die Gesellschaft


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