Der Haushalt 2020 ist endlich verabschiedet: Das sieht das Haushaltsgesetz für die Kultur vor


Der Haushalt 2020 ist Gesetz geworden: Das Manöver wurde gestern Morgen, Montag, den 24. Dezember, im Morgengrauen in der Abgeordnetenkammer mit 312 Ja-Stimmen, 153 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen endgültig verabschiedet. Sehen wir uns also im Detail an, welche Maßnahmen das Haushaltsgesetz 2020 im Bereich Kultur vorsieht.

300 Tausend Euro für die Villa Alari Visconti di Saliceto in Cernusco sul Naviglio
Art. 1, Absatz 41: “Im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung der Kultur und der Kenntnis des kulturellen Erbes, die in diesem Gesetz genannt werden, wird ein Beitrag von 300.000 Euro für die vollständige Renovierung der historischen Villa Alari Visconti di Saliceto in Cernusco sul Naviglio, die 2020 Europäische Sportstadt sein wird, für die Sanierung und Restaurierung der Villa bereitgestellt”.

Investitionen für Stadterneuerungsprojekte in Gemeinden
Art. 1, Absatz 42: "Für jedes der Jahre von 2021 bis 2034 werden den Gemeinden Beiträge für Investitionen in Stadterneuerungsprojekte zugewiesen, die darauf abzielen, Phänomene der Marginalisierung und des sozialen Verfalls zu verringern sowie die Qualität des städtischen Anstands und des sozialen und ökologischen Gefüges zu verbessern, und zwar bis zu einer Gesamtobergrenze von 150 Millionen Euro für das Jahr 2021, 250 Millionen Euro für das Jahr 2022, 550 Millionen Euro für jedes der Jahre 2023 und 2024 und 700 Millionen Euro für jedes der Jahre von 2025 bis 2034.

300 Tausend Euro für das Museum des Gleno-Staudamms
Art. 1, Absatz 68: “Der Region Lombardei wird für das Jahr 2020 ein außerordentlicher Beitrag in Höhe von 300.000 Euro als finanzieller Beitrag für die Realisierung des Museums des Gleno-Staudamms bis zum Jahr 2023 zugewiesen, in das der hundertste Jahrestag der Gleno-Katastrophe fällt, von der die Provinz Bergamo und die Provinz Brescia betroffen waren”.

Green New Deal
Art. 1, Paragraph 85: Es wird ein Fonds für den sogenannten Green New Deal eingerichtet, aus dem Umweltmaßnahmen finanziert werden, die auf die Dekarbonisierung der Wirtschaft, die Kreislaufwirtschaft, die Unterstützung von Jungunternehmern und Unternehmerinnen, die Verringerung der Verwendung von Kunststoffen und die Ersetzung von Kunststoffen durch alternative Materialien, die Stadterneuerung, den nachhaltigen Tourismus, die Anpassung an und die Abschwächung von Risiken, die sich aus dem Klimawandel für das Territorium ergeben, und allgemein Investitionsprogramme und -projekte mit innovativem und ökologisch sehr nachhaltigem Charakter, die auch die sozialen Auswirkungen berücksichtigen, ausgerichtet sind. Der Fonds ist mit 470 Millionen Euro für 2020, 930 Millionen Euro für 2021 und 1,42 Milliarden Euro für 2022 und 2023 ausgestattet.

Fertigstellung der offiziellen geologischen Karte von Italien
Art. 1, Absatz 103: "Für die Fertigstellung der amtlichen geologischen Karte Italiens im Maßstab 1:50.000, ihre Informatisierung und ihre instrumentellen Tätigkeiten wird dem Istituto Superiore per la Protezione e la Ricerca Ambientale (ISPRA) ein Beitrag von 5 Millionen Euro für jedes der Jahre 2020, 2021 und 2022 zugewiesen.

Einrichtung des Internationalen Studien- und Forschungszentrums zum Klimawandel
Artikel 1, Absatz 119: Es wird ein “Internationales Studien- und Forschungszentrum zum Klimawandel” eingerichtet, das seinen Sitz in Venedig haben wird. In Absatz 120 heißt es: “Das Internationale Studien- und Forschungszentrum zum Klimawandel fördert und vernetzt den Wissensschatz öffentlicher und privater Akteure, die sich mit Anfälligkeit und Widerstandsfähigkeit befassen, und trägt zur Festlegung nationaler Strategien bei, und zwar durch Studien und Forschungsarbeiten zu Abschwächung, Widerstandsfähigkeit und Anpassung an den Klimawandel und allgemeiner im Bereich des nachhaltigen Managements von Sozial- und Umweltsystemen, insbesondere zum Schutz der Stadt Venedig. Das Internationale Studien- und Forschungszentrum für Klimawandel nutzt den Beitrag der venezianischen Universitäten Ca’ Foscari, Iuav, VIU - Venice International University von Forschungsinstituten zu diesem Thema, darunter der Nationale Forschungsrat (CNR) und das Tides Centre, sowie das Consorzio Venezia nuova und das Consorzio per il coordinamento delle ricerche inerenti al sistema lagunare di Venezia (Corila) und das Unternehmen Thetis Spa, und kann Partnerschaften mit den wichtigsten nationalen und internationalen Studien- und Forschungsorganisationen realisieren. Die Ausgaben in Höhe von 500.000 Euro werden ab dem Jahr 2020 als Beitrag des Staates zu den Kosten für die Gründung und den Betrieb des Internationalen Studien- und Forschungszentrums für Klimawandel” genehmigt.

60 Millionen Euro für MOSE
Art. 1, Absatz 121: 60 Millionen Euro werden für die Fortsetzung der Interventionen zum Schutz von Venedig gemäß dem Gesetz 798 vom 29. November 1984 genehmigt.

Bonus-Fassaden
Art. 1, Absatz 219: Es wird ein Fassadenbonus eingeführt: “für die im Jahr 2020 entstandenen, nachgewiesenen Ausgaben für Eingriffe, einschließlich derjenigen für die Reinigung oder den Anstrich von außen, die der Wiederherstellung oder Restaurierung der Außenfassade bestehender Gebäude in der Zone A oder B gemäß dem Erlass Nr. 1444 des Ministers für öffentliche Arbeiten vom 2. April 1968 dienen, wird ein Abzug von 90 % der Bruttosteuer gewährt”.

1,5 Millionen Euro mehr für behinderte Schüler der Alta formazione musicale, artistica e coreutica
Art. 1, Absatz 282: “Um auch den Einrichtungen der Höheren künstlerischen, musikalischen und koreutischen Ausbildung (AFAM) zu ermöglichen, die Dienstleistungen und Initiativen zugunsten von Studierenden mit Behinderungen und mit einer spezifischen Lernstörungsbescheinigung konkret umzusetzen, wird der Fonds für den Verwaltungsbetrieb und die Lehrtätigkeit der AFAM-Einrichtungen ab dem Jahr 2020 um 1.500.000 Euro aufgestockt, die unter den staatlichen AFAM-Einrichtungen im Verhältnis zur Gesamtzahl der in ihnen eingeschriebenen Studierenden aufgeteilt werden”. Der folgende Absatz sieht ebenfalls eine Aufstockung des Fonds für den administrativen Betrieb und die Lehrtätigkeit der AFAM-Einrichtungen um 10 Millionen Euro vor.

500 Tausend Euro für die Villa Candiani in Erba und 500 Tausend Euro für die Restaurierung und Aufwertung des Palazzo Piozzo di Rosignano in Rivoli
Art. 1, Absatz 296: Für das Jahr 2020 werden 250 Tausend Euro und für das Jahr 2021 250 Tausend Euro für die Restaurierung und Aufwertung der Villa Candiani in Erba (Como) bewilligt, und die gleichen Beträge werden für die Restaurierung und Aufwertung des Palazzo Piozzo di Rosignano in Rivoli (Turin) bereitgestellt.

3 Millionen Euro für die Verringerung der hydrogeologischen Risiken in der Rupe di Orvieto und dem Colle di Todi
Art. 1, Absatz 306: “Für den Schutz des landschaftlichen, archäologischen, historischen und künstlerischen Erbes der Städte vor tatsächlichen und potenziellen Erdrutschen wird für die Jahre 2020 bis 2022 ein Beitrag von jeweils 1 Million Euro bereitgestellt, der jährlich bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres zu verteilen ist. In Anbetracht des für bestimmte Gebiete des Landes typischen hydrogeologischen Risikos, das die Erhaltung des kulturellen, archäologischen, historischen und künstlerischen Erbes gefährden kann, das nur in zwei Städten des gesamten Staatsgebiets zu finden ist, werden die im ersten Satz genannten Mittel den Gebieten der Rupe di Orvieto und des Colle di Todi zugewiesen, die bereits Gegenstand von Arbeiten zur Minderung des hydrogeologischen Risikos durch Erdrutsche waren. Zu diesem Zweck werden die genannten Mittel in Höhe von 1 Million Euro für jedes der Jahre 2020 bis 2022 der Region Umbrien für die Sicherung, den Schutz und die Instandhaltung der beiden Gebiete der Rupe von Orvieto und des Colle di Todi vorbehalten. Die Region Umbrien teilt die Mittel zwischen den beiden betroffenen Gemeinden auf”.

1,5 Millionen Euro für die Förderung der italienischen Sprache im Ausland
Art. 1, Absatz 307 (a): “500.000 Euro für jedes der Jahre 2020, 2021 und 2022 für die Förderung der italienischen Sprache und Kultur im Ausland, insbesondere für die Unterstützung der Einrichtungen, die italienische Sprach- und Kulturkurse im Ausland durchführen”. Es handelt sich um Maßnahmen zur “Stärkung der italienischen Interessen im Ausland”, heißt es im Text des Manövers. Außerdem werden 1,5 Millionen Euro für den Allgemeinen Rat der Italiener im Ausland und 3 Millionen Euro für die Komitees der Italiener im Ausland bereitgestellt: alle Beträge sind auf drei Jahre verteilt.

Steuervergünstigungen für diejenigen, die ihre Kinder in Musikschulen einschreiben
Art. 1, Absatz 346 e-quater): Das Haushaltsgesetz sieht die steuerliche Absetzbarkeit von Ausgaben bis zu 1.000 € vor, die Steuerpflichtige mit einem Gesamteinkommen bis zu 36.000 € für die jährliche Einschreibung und das Abonnement von Kindern zwischen 5 und 18 Jahren in Musikkonservatorien, in Einrichtungen der höheren künstlerischen, musikalischen und choreographischen Ausbildung (AFAM), die gemäß dem Gesetz Nr. 508 vom 21. Dezember 1999 anerkannten Hochschulen für künstlerische, musikalische und choreografische Ausbildung (AFAM), in Musikschulen, die in regionalen Registern eingetragen sind, sowie in Chören, Musikkapellen und Musikschulen, die von einer öffentlichen Verwaltung anerkannt sind, für das Studium und die Ausübung der Musik.

160 Millionen Euro für den Bonus für 18-Jährige
Art. 1, Absatz 357: “Zur Förderung der Entwicklung der Kultur und der Kenntnis des kulturellen Erbes wird allen im Staatsgebiet ansässigen Personen, die im Jahr 2020 das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und gegebenenfalls im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind, im Jahr ihres achtzehnten Geburtstags und unter Einhaltung der Ausgabenobergrenze von 160 Millionen Euro für das Jahr 2020 eine elektronische Karte zugeteilt die zum Kauf von Eintrittskarten für Theater- und Kinovorstellungen und Live-Shows, Büchern, Zeitungsabonnements, auch in digitaler Form, Tonträgern, audiovisuellen Verlagserzeugnissen, Eintrittskarten für Museen, Ausstellungen und kulturelle Veranstaltungen, Denkmäler, Galerien, archäologische Stätten und Naturparks sowie zur Bezahlung von Musik-, Theater- oder Fremdsprachenkursen verwendet werden kann”.

Ein mit zwei Millionen Euro ausgestatteter Fonds für kleine Museen
Art. 1, Absatz 359: Ein absolutes Novum ist der Fonds für kleine Museen. Der Text lautet: “Um den Betrieb, die ordentliche Instandhaltung und die kontinuierliche Nutzung für die Besucher sowie die Beseitigung architektonischer Barrieren zu gewährleisten, wird im Voranschlag des Ministeriums für Kulturerbe und Aktivitäten und für Tourismus ein ”Fonds für den Betrieb kleiner Museen“ mit einer Dotierung von 2 Millionen Euro pro Jahr ab dem Jahr 2020 eingerichtet”. Die Verteilung des Fonds wird durch einen Erlass des Kulturministeriums festgelegt, der innerhalb von sechzig Tagen nach Inkrafttreten des Finanzgesetzes verabschiedet wird.

22,5 Millionen Euro pro Jahr für die Vergütung des MiBACT-Personals aus dem Verkauf von Museumstickets
Art. 1, Absatz 362: “Ab dem Jahr 2020 werden Ausgaben in Höhe von 22,5 Millionen Euro pro Jahr für das nicht leitende Personal des Ministeriums für kulturelles Erbe und Aktivitäten und Tourismus für Zulagen genehmigt, die den Charakter von Sicherheit, Kontinuität und Stabilität haben und durch Erlass des Ministers für kulturelles Erbe und Aktivitäten und Tourismus im Einvernehmen mit dem Wirtschafts- und Finanzminister festgelegt werden. Die relativen Belastungen werden durch die Verwendung eines entsprechenden Anteils der Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten für staatliche Kulturinstitute und -stätten gedeckt”.

10 Millionen Euro pro Jahr für Überstunden des MiBACT-Personals aus dem Verkauf von Eintrittskarten für Museen
Art. 1, Absatz 363: “Ab dem Jahr 2020 wird ein Teil der Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten für staatliche Institute und Kulturstätten [...[...], der im Jahr vor dem Bezugsjahr erzielt wurde, bis zum 31. Juli eines jeden Jahres an den Staatshaushalt abgeführt, um in Abweichung von den in den geltenden Vorschriften vorgesehenen finanziellen Grenzen die Überstunden des Personals des Ministeriums für kulturelles Erbe und Aktivitäten und Tourismus zu vergüten, um den dringenden und unabweisbaren außerordentlichen Arbeitsbedarf zu decken, der mit der Verstärkung des Funktionierens der Dienststellen und der Durchführung spezifischer Aktivitäten im Bereich des kulturellen Erbes verbunden ist”.

2 Millionen Euro für Parma Italienische Kulturhauptstadt 2020
Art. 1, Absatz 364: Es werden Ausgaben in Höhe von 2 Millionen Euro für Kultur- und Unterhaltungsinitiativen in den Gemeinden der Provinz Parma genehmigt, die zur Kulturhauptstadt Italiens 2020 ernannt wurde.

500 Tausend Euro für die Stiftung “I Pomeriggi Musicali”.
Art. 1, Absatz 365: “Für die Durchführung von Initiativen im Bereich der Kultur und der darstellenden Künste, die in der Stadt Mailand organisiert werden, wird der Stiftung I Pomeriggi Musicali ein Beitrag von 500.000 Euro für das Jahr 2020 zugewiesen”.

75 Millionen Euro mehr für den Fondo Unico per lo Spettacolo
Art. 1, Absatz 366: Die Aufstockung um 75 Millionen Euro für den FUS gilt für das Jahr 2020, außerdem werden die Mittel gemäß Absatz 367 um weitere 10 Millionen Euro aufgestockt.

3,5 Millionen Euro für Körperschaften, Stiftungen und Vereine und 3 Millionen Euro für kulturelle Einrichtungen
Art. 1, Absatz 368: “Zur Unterstützung und Durchführung von Aktivitäten im Bereich der Forschung, Innovation und Ausbildung sowie der Nutzung und Förderung des kulturellen Erbes, die von kulturellen Einrichtungen und Körperschaften, Instituten, Vereinigungen, Stiftungen und anderen Einrichtungen des Ministeriums für kulturelles Erbe und Aktivitäten und für Tourismus durchgeführt werden, wird die Ausgabenermächtigung” für Einrichtungen, Institute, Vereinigungen, Stiftungen und andere Einrichtungen “ab dem Jahr 2020 um 3,5 Millionen Euro pro Jahr und die Ausgabenermächtigung” für Kultureinrichtungen “ab dem Jahr 2020 um 3 Millionen Euro pro Jahr erhöht”.

1 Mio. EUR pro Jahr bis 2022 für historische Karnevalsveranstaltungen und 1 Mio. EUR pro Jahr bis 2022 für Musikkapellen
Paragraphen 369 und 371: für die Förderung, Unterstützung und Aufwertung des historischen Karnevals und der Musikkapellen, 1 Million Euro pro Jahr bis 2022 für jeden der beiden Zwecke (d.h. 2 Millionen Euro pro Jahr).

500 Tausend Euro für das Pistoia Blues Festival
Art. 1, Absatz 370: "Die Gemeinde Pistoia erhält für die Jahre 2020 und 2021 einen Beitrag von jeweils 250.000 Euro für die Durchführung des Pistoia Blues Festival

1 Million Euro pro Jahr für die Tochtergesellschaften von MiBACT
Art. 1, Paragraph 372: Ab 2020 wird 1 Million Euro pro Jahr für Einrichtungen bereitgestellt, die von der MiBACT gegründet wurden oder an denen sie beteiligt ist.

9 Millionen Euro für die Teilnahme Italiens an der Frankfurter Buchmesse
Art. 1, § 373: "Für die Teilnahme Italiens an der Internationalen Frankfurter Buchmesse, die für die Ausgabe 2023 Italien gewidmet ist, werden Ausgaben in Höhe von 2 Millionen Euro für das Jahr 2020, 3 Millionen Euro für jedes der Jahre 2021 und 2022 und 1 Million Euro für das Jahr 2023 genehmigt.

33 Millionen Euro pro Jahr aus der Lotterie für Projekte des kulturellen Erbes
Art. 1, Absatz 375: Ein Teil der Einnahmen aus dem Lottospiel wird zur Finanzierung der “Mittel im Haushalt des Ministeriums für kulturelles Erbe und Aktivitäten und Tourismus für die Erhaltung, Aufwertung und Durchführung von experimentellen Projekten in Bezug auf Verwaltungs-, Ausstellungs- und Nutzungsmodelle zum Schutz und zur Aufwertung des kulturellen Erbes und der Landschaft sowie von Projekten zur Digitalisierung des kulturellen Erbes” verwendet. Zu diesem Zweck werden Ausgaben in Höhe von 23 Millionen für 2021 und 33 Millionen pro Jahr von 2022 bis 2035 genehmigt.

500.000 Euro pro Jahr für italienische Theater im Ausland
Art. 1, Absatz 376: “Um die Förderung und Verbreitung der italienischen Kultur im Ausland zu unterstützen, werden per Dekret des Ministers für das kulturelle Erbe und die kulturellen Aktivitäten und des Ministers für Tourismus, das im Einvernehmen mit dem Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit erlassen wird, spezifische Beiträge für den Betrieb der staatlichen Theater im Ausland bereitgestellt. Für die in diesem Absatz genannten Zwecke werden ab dem Jahr 2020 Ausgaben in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr genehmigt”.

500.000 Euro für die Feierlichkeiten zur Ernennung Roms zur Hauptstadt Italiens
Art. 1, Absatz 377: “Um die Feierlichkeiten zum 150. Jahrestag der Ernennung Roms zur Hauptstadt Italiens zu ermöglichen, wird beim Ministerium für Kulturgüter und kulturelle Aktivitäten und für Tourismus ein Fonds für den 150. Ein Dekret des Ministers für Kulturerbe und Fremdenverkehr legt die Kriterien für die Bestimmung der förderungswürdigen Projekte und die Zuteilung der entsprechenden Mittel fest”.

800.000 Euro für italienische Filmfestivals im Ausland
Art. 1, Absatz 378: “Um die Werbewirkung des italienischen Images und der italienischen Kultur in der Welt zu konsolidieren und auszuweiten, wird für italienische Filmfestivals, die im Rahmen des Programms ”Vivere all’italiana“ im Ausland stattfinden, eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von 800.000 Euro für das Jahr 2020 in den Voranschlag des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit aufgenommen, die per Dekret des Ministers für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit nach Anhörung des Ministers für kulturelles Erbe und Aktivitäten und des Ministers für Tourismus zugewiesen wird”.

Einrichtung des Fonds “Antonio Megalizzi” für Universitätsradiosender
Art. 1, Paragraph 379: Der “Antonio Megalizzi-Fonds” wird eingerichtet, um einen universitären Rundfunkdienst zu gewährleisten. Er wird ab dem Jahr 2020 mit 1 Million Euro pro Jahr ausgestattet.

750 Tausend Euro für das Portal der Quellen für die Geschichte der Italienischen Republik
Art. 1, Absatz 381: “Für die Durchführung des Kulturprojekts im Zusammenhang mit dem Portal der Quellen zur Geschichte der Italienischen Republik und die weiteren Digitalisierungsaktivitäten der archivarischen und bibliographischen Dokumentation, aus denen es gespeist wird, werden die Ausgaben in Höhe von 750.000 Euro für das Jahr 2020 zugunsten des Nationalen Forschungsrats genehmigt”.

Eine Million Euro pro Jahr für herausragende Musikschulen
Art. 1, Absatz 383: Die Ausgabenermächtigung für die Auszahlung von Zuschüssen zugunsten von nationalen Exzellenzschulen, die im Bereich der musikalischen Spitzenausbildung von bedeutendem kulturellem Interesse tätig sind, um die Fortsetzung ihrer Aktivitäten zu gewährleisten, wird ab 2020 um eine Million Euro pro Jahr erhöht. Die Zuweisung wird durch ein Dekret des MiBACT beschlossen.

Einrichtung eines Fonds für die Sanierung stillgelegter Industriegebiete von historischem und kulturellem Interesse
Art. 1, Paragraph 384: Es wird ein “Fonds für die Wiederherstellung von staatlichen Gütern von historischem und kulturellem Interesse, die sich in einem Zustand der Verlassenheit befinden, und die Sanierung von stillgelegten Industriegebieten, in denen sich architektonische Artefakte von historischem Interesse befinden” eingerichtet, der von 2020 bis 2022 mit einer Million Euro pro Jahr ausgestattet wird. Die Bestimmungen werden per Dekret des MiBACT erlassen.

1,3 Millionen Euro für die Abtei von Santa Maria di Pattano
Art. 1, Absatz 385: “In Anbetracht des hohen historischen, kulturellen und sozialen Wertes der Abtei Santa Maria di Pattano, die sich in der Nähe von Vallo della Lucania in der Provinz Salerno befindet, werden für das Jahr 2020 Ausgaben in Höhe von 1,3 Millionen Euro für eine außerordentliche Finanzierung zum Schutz und zur Erhaltung des Gutes sowie für die Durchführung von Restaurierungs- und Sicherheitsarbeiten genehmigt, um eine touristisch-kulturelle Attraktion von nationaler und internationaler Bedeutung zu schaffen”.

1,8 Millionen Euro für die vesuvianischen Villen
Art. 1, Absatz 386: “Um den Betrieb zu gewährleisten, einen Beitrag zur ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltung zu leisten sowie die Kontinuität der Nutzung für die Besucher zu gewährleisten und die Beseitigung der architektonischen Barrieren zu fördern, wird der Fondazione Ente Ville Vesuviane ein außerordentlicher Beitrag in Höhe von 600.000 Euro für jedes der Jahre 2020, 2021 und 2022 zugewiesen”.

Einrichtung des Fonds für die Einführung von Touristenflügen
Art. 1, Paragraph 387: “Beim Ministerium für Kulturerbe und Aktivitäten und für Tourismus wird ein Fonds für die Vorstudie zur Einführung des ”Touristenflugs“ eingerichtet, der für die Jahre 2020, 2021 und 2022 mit jeweils 0,1 Millionen Euro dotiert ist, um das italienische Umwelt-, Landschafts-, Geschichts- und Architekturerbe auch durch innovative Formen der Nutzung aufzuwerten”. Die Modalitäten für die Verwendung des Fonds werden durch ein Dekret des MiBACT geregelt.

Zuschüsse für Schulen, die Fachzeitschriften abonnieren, sowie für die Förderung des kritischen Lesens und
Art. 1, Absatz 389: “Ab dem Jahr 2020 wird staatlichen und kirchlichen Schuleinrichtungen aller Stufen, die ein oder mehrere Abonnements von Zeitschriften und wissenschaftlichen und Fachzeitschriften, auch in digitaler Form, erwerben, auf direkten Antrag bei der Abteilung für Information und Verlagswesen des Präsidiums des Ministerrats ein Zuschuss von bis zu 90 Prozent der Ausgaben gewährt”. Absatz 390 sieht einen weiteren Zuschuss von 90 Prozent für staatliche und paritätische Schulen vor, die “im Rahmen der Pläne für das Bildungsangebot für Schüler der Sekundarstufe Programme zur Förderung des kritischen Lesens und der Erziehung zu Informationsinhalten annehmen”. Absatz 391 sieht einen Zuschuss für den Erwerb von Abonnements für Zeitungen und Zeitschriften, einschließlich digitaler Zeitschriften, vor, die über Gutscheine der Carta dello Studente “IoStudio” für Schüler staatlicher und paritätischer Sekundarschulen, die an Programmen zur Förderung des kritischen Lesens und der Erziehung zu Informationsinhalten teilnehmen, zugänglich sind. Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für Stipendien werden jedes Jahr durch ein Dekret des Leiters der Abteilung für Information und Verlagswesen der Präsidentschaft des Ministerrats festgelegt. Die drei Programme werden mit Mitteln in Höhe von maximal 20 Millionen Euro pro Jahr finanziert.

250.000 Euro pro Jahr für die Stiftung Luigi Einaudi
Art. 1, Absatz 395: “Um die Verbreitung der historisch-wissenschaftlichen Kultur zu fördern und die Erhaltung und Aufwertung des bibliografischen und archivarischen Erbes der Fondazione Luigi Einaudi Onlus in Rom zu unterstützen, wird ein außerordentlicher Beitrag in Höhe von 250.000 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2020 zugunsten der Fondazione Luigi Einaudi Onlus in Rom anerkannt, um die Digitalisierung der Archivbestände der Einrichtung zu unterstützen”.

300.000 Euro für die Erhaltung und Aufwertung des bibliografischen Erbes des Istituto Affari Internazionali di Roma
Art. 1, Absatz 396: “Um die Verbreitung der internationalistischen Kultur zu fördern und die Erhaltung und Aufwertung des bibliografischen Erbes des Istituto Affari Internazionali di Roma zu unterstützen, wird ein außerordentlicher Beitrag in Höhe von 200.000 Euro für das Jahr 2020 und 100.000 Euro für das Jahr 2021 zugunsten des genannten Instituts anerkannt, um die Digitalisierung der Archivbestände des Instituts zu unterstützen”.

3 Millionen Euro für Opernfestspiele
Art. 1, Absatz 404: 1 Million Euro für jedes der Jahre zwischen 2020 und 2022 (einschließlich) für italienische Musik- und Opernfestivals mit absolutem Wert: Die Beiträge werden an die Fondazione Rossini Opera Festival, die Fondazione Festival dei due Mondi, die Fondazione Ravenna Manifestazioni und an die Fondazione Festival Pucciniano Torre del Lago.

Ressourcen für den hundertsten Jahrestag der Gründung der Kommunistischen Partei Italiens
Art. 1, Absatz 405: “Anlässlich des hundertsten Jahrestages der Gründung der Kommunistischen Partei Italiens werden der Missionsstruktur für nationale Jahrestage und nationale und internationale Sportereignisse durch Dekret des Präsidenten des Ministerrates für die Jahre 2020 und 2021 im Rahmen der nach geltendem Recht verfügbaren Mittel unter den entsprechenden Haushaltskapiteln des Vorsitzes des Ministerrates und in jedem Fall ohne neue oder erhöhte Belastungen des Staatshaushaltes Mittel zur Förderung von kulturellen und feierlichen Initiativen im Zusammenhang mit diesem Jahrestag zugewiesen”. Die Zuweisungskriterien werden durch ein Dekret des Präsidenten des Ministerrats festgelegt.

Einrichtung des Nationalen Jugendcharta-Fonds
Art. 1, Absatz 413: Die “Carta giovani nazionale” (CGN) wird eingerichtet. Der Gesetzestext lautet: “Zur Förderung des Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen für italienische und europäische Bürger mit Wohnsitz in Italien im Alter von 18 bis 35 Jahren wird bei der Präsidentschaft des Ministerrats ein Fonds mit der Bezeichnung ’Fondo per la Carta giovani nazionale (CGN)’ eingerichtet, der für die Jahre 2020, 2021 und 2022 mit jeweils 5 Millionen Euro ausgestattet ist”.

Einrichtung des Programms für Wohnqualität
Art. 1, Paragraph 437: Das “Nationale innovative Programm für Wohnqualität” wird eingerichtet, das darauf abzielt, “das für den sozialen Wohnungsbau vorgesehene Erbe zu vergrößern, das sozioökonomische Gefüge zu erneuern, die Zugänglichkeit, die Sicherheit und die Sicherung von Orten und die Refunktionalisierung von öffentlichen Räumen und Gebäuden zu erhöhen sowie den sozialen Zusammenhalt und die Lebensqualität der Bürger zu verbessern”. Ein Teil der Mittel des Programms ist für die Wiederherstellung und Aufwertung von Kulturgütern vorgesehen.

1,5 Millionen Euro für den Museumspark der Schwefelminen in den Marken und der Emilia Romagna
Art. 1, Absatz 512: Der Parco museo minerario delle miniere di zolfo delle Marche erhält den neuen Namen “Parco museo minerario delle miniere di zolfo delle Marche e dell’Emilia Romagna” und wird von 2020 bis 2022 mit 500.000 Euro pro Jahr unterstützt.

500 Tausend Euro für das 50-jährige Jubiläum der Regionen
Art. 1, Paragraph 546: "Anlässlich des fünfzigjährigen Bestehens der Regionen wird im Voranschlag des Wirtschafts- und Finanzministeriums ein Fonds für die Feierlichkeiten zum fünfzigjährigen Bestehen der Regionen mit einer Dotierung von 500.000 Euro für das Jahr 2020 eingerichtet, der anschließend in den autonomen Haushalt der Präsidentschaft des Ministerrats übertragen wird. Die aus diesem Fonds finanzierten Maßnahmen zielen auf die Durchführung kultureller, künstlerischer und wissenschaftlicher Initiativen sowie auf die Organisation von Seminaren und die Ausarbeitung von Studien und Forschungsarbeiten, auch in Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Einrichtungen. Die finanzierten Aktivitäten müssen sich mit dem historischen Gedächtnis, der Entwicklung und den Zukunftsperspektiven der Rolle der Regionen im Lichte der ersten fünfzig Jahre ihrer Geschichte befassen. Zu diesem Zweck wird ein Förderausschuss für die Feierlichkeiten eingerichtet, der sich aus den Präsidenten der Regionen und autonomen Provinzen zusammensetzt und in dem der Minister für regionale Angelegenheiten und Autonomien den Vorsitz führt; dieser Ausschuss hat die Aufgabe, die Leitlinien auszuarbeiten, die Aktivitäten zu bestimmen, die eingereichten Projekte zu sammeln und die zur Finanzierung zugelassenen Projekte auszuwählen.

1,75 Millionen Euro für sprachliche Minderheiten
Art. 1, Absatz 549: Der nationale Fonds für den Schutz sprachlicher Minderheiten wird aufgestockt: 250.000 Euro mehr für 2020, 500.000 für 2021 und eine Million Euro für 2022. .

1,4 Milliarden Euro für Sardinien für Interventionen einschließlich Maßnahmen zum Schutz des kulturellen Erbes
Art. 1, Absatz 871: Der Staat gewährt Sardinien eine Übertragung von zusätzlichen Mitteln für Investitionsausgaben in Höhe von 1.für die außerordentliche Instandhaltung, Restaurierung und konservative Sanierung, Umstrukturierung und Aufwertung von Straßen, Schulen, Gebäuden in regionalem Besitz, kulturellem und archäologischem Erbe und angrenzenden Gebieten sowie für die Durchführung öffentlicher Arbeiten von regionalem Interesse, einschließlich Krankenhäusern und Einrichtungen für das regionale Gesundheitswesen, für die Stärkung von Universitätswohnheimen und Einrichtungen für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Recht auf ein Hochschulstudium und für die Integration staatlicher Mittel, die für hydraulische und hydrogeologische Arbeiten zur Verhinderung von Witterungsschäden vorgesehen sind".

Im Bild: Schloss Montecitorio. Ph. Kredit Manfred Heyde.

Der Haushalt 2020 ist endlich verabschiedet: Das sieht das Haushaltsgesetz für die Kultur vor
Der Haushalt 2020 ist endlich verabschiedet: Das sieht das Haushaltsgesetz für die Kultur vor


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