Das Manöver 2024 ist genehmigt. Hier sind alle Maßnahmen für die Kultur im Haushaltsgesetz


Die Abgeordnetenkammer hat das Haushaltsgesetz 2024 endgültig verabschiedet. Im Folgenden finden Sie, was das Manöver im Bereich der Kultur vorsieht.

Mit 200 Ja-Stimmen, 112 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen hat die Abgeordnetenkammer am späten Nachmittag endgültig grünes Licht für das Haushaltsgesetz 2024 gegeben. Das Manöver war bereits am vergangenen Freitag, dem 22. Dezember, vom Senat gebilligt worden (“Bilancio di previsione dello Stato per l’anno finanziario 2024 e bilancio pluriennale per il triennio 2024-2026”) und passierte die Kammer ohne Änderungen. Sehen wir uns an, welche Maßnahmen für Kultur und Tourismus vorgesehen sind.

Steuergutschrift für kinematografische und audiovisuelle Werke. Das Gesetz Nr. 220 vom 14. November 2016 wird geändert, um eine neue Steuergutschrift für Filme einzuführen. Für Kinofilme wird der Steuersatz in der Regel auf 40 Prozent festgesetzt. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit, unterschiedliche Sätze vorzusehen oder den Zugang zur Steuergutschrift auszuschließen oder unterschiedliche Sätze in Bezug auf die Größe von Unternehmen oder Unternehmensgruppen sowie in Bezug auf bestimmte förderfähige Kosten oder Schwellenwerte für förderfähige Kosten vorzusehen, unbeschadet des Höchstsatzes von 40 Prozent. Bei audiovisuellen Werken kann der Satz von 40 % vorrangig für Werke vorgesehen werden, die für den Vertrieb durch einen nationalen Fernsehveranstalter und in internationaler Koproduktion oder für audiovisuelle Werke aus internationaler Produktion hergestellt werden. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit, den Satz zu staffeln oder den Zugang zur Steuergutschrift auszuschließen oder je nach Größe der Unternehmen oder Unternehmensgruppen sowie in Abhängigkeit von bestimmten förderfähigen Kosten oder Schwellenwerten unterschiedliche Sätze vorzusehen.



Steuergutschrift für Kinos. Eine Steuergutschrift in Höhe von mindestens 20 % und höchstens 40 % der Gesamtausgaben für den Bau neuer Kinos oder die Restaurierung stillgelegter Kinos, für die Umstrukturierung und die strukturelle und technologische Anpassung von Kinos sowie für die Installation, Umstrukturierung und Renovierung von Systemen, Ausrüstungen, Einrichtungsgegenständen und Nebendienstleistungen von Kinos wird Kinovorführungsgesellschaften gewährt. Zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen kann der im vorstehenden Satz genannte Höchstsatz auf bis zu 60 Prozent angehoben werden. Zur Verbesserung des Kinoangebots und insbesondere zur Förderung der Tätigkeit und Entwicklung von Kinos wird Kinobetreibern außerdem eine Steuergutschrift von bis zu 40 Prozent der Betriebskosten von Kinos gewährt, wenn die Kinos von großen Unternehmen betrieben werden, oder von bis zu 60 Prozent derselben Kosten, wenn die Kinos von kleinen oder mittleren Unternehmen betrieben werden.

Änderungen des Gesetzes über staatliche Finanzinterventionen zugunsten der Kultur Das Gesetzesdekret Nr. 34 vom 31. März 2011, das in das Gesetz Nr. 75 vom 26. Mai 2011 umgewandelt wurde, sieht vor, dass zusätzlich zu den normalen Haushaltsmitteln Ausgaben in Höhe von 80 Millionen Euro pro Jahr für die Pflege und Erhaltung des kulturellen Erbes genehmigt werden. Dieser Betrag wird nun auch “für die Unterstützung, die Aufwertung und den Schutz der darstellenden Künste, des Kinos und des audiovisuellen Sektors sowie für Forschung, Bildung und Ausbildung im Bereich des kulturellen Erbes und der kulturellen Aktivitäten” verwendet.

Italienischer Erasmus-Fonds. Nach Schätzung des Ministeriums für Universitäten und Forschung wird der italienische Erasmus-Fonds mit einer Dotierung von 3 Mio. EUR für das Jahr 2024 und 7 Mio. EUR für das Jahr 2025 eingerichtet, um Stipendien für Studenten zu gewähren, die in Diplom- oder Masterstudiengängen eingeschrieben sind und an Mobilitätsprogrammen teilnehmen.

10 Millionen Euro für den Schutz und die Aufwertung von archäologischen Gebieten. Um den Schutz und die Aufwertung von nationalen Instituten und Kulturstätten, insbesondere von archäologischen Stätten und Parks, durch regelmäßige und geplante Instandhaltung zu gewährleisten, werden ab dem Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro pro Jahr genehmigt.

Nationale Kampagne für archäologische Ausgrabungen in Pompeji und anderen Nationalparks. Zur Unterstützung der Durchführung einer nationalen Kampagne archäologischer Ausgrabungen in Pompeji und anderen archäologischen Nationalparks, von Sicherheits- und Erhaltungsmaßnahmen sowie von Maßnahmen zum Schutz von Gebieten und Zonen von archäologischem Interesse werden ab dem Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 4 Millionen Euro pro Jahr genehmigt.

Außerordentlicher Plan zur Stärkung des Kino- und Mehrzweckkinosystems. Der Film- und audiovisuelle Fonds erhält ab dem Jahr 2024 bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr. Der Plan wird auch dahingehend geändert, dass die Definition der Begünstigten, die Höchstgrenzen der Beihilfeintensität und andere Bedingungen für den Zugang zum Fonds nicht mehr durch ein Dekret des Ratspräsidenten auf Vorschlag des Ministers, sondern durch ein Dekret des Ministers erlassen werden.

Quoten für Veranstaltungen, Ausstellungen und Konzerte werden vom Minister selbst festgelegt. Artikel 1 Absatz 338 des Manövers sieht die Möglichkeit vor, dass der Kulturminister durch eigene Dekrete einen Anteil an den Einnahmen aus Konzerten, Ausstellungen, Kulturveranstaltungen und anderen Veranstaltungen der mit Autonomie ausgestatteten Dienststellen des Kulturministeriums oder, im Einvernehmen mit den betroffenen Einrichtungen, der von diesem Ministerium kontrollierten oder beaufsichtigten Einrichtungen, einschließlich der lyrisch-symphonischen Stiftungen und der Nationaltheater, sowie von den traditionellen Theatern, den Konzert- und Orchesterinstitutionen und den dem Museumssystem angeschlossenen Museen nach Abzug der entsprechenden Abgaben an den Staatshaushalt abgeführt und im entsprechenden Haushaltsjahr per Dekret des staatlichen Rechnungsführers dem Ausgabenvoranschlag des Kulturministeriums für den Schutz und die Aufwertung des kulturellen Erbes und der kulturellen Aktivitäten zugewiesen werden.

Einrichtung der italienischen Hauptstadt der zeitgenössischen Kunst. Der Ministerrat verleiht jährlich einer italienischen Stadt den Titel “Italienische Hauptstadt der zeitgenössischen Kunst” auf der Grundlage eines besonderen Auswahlverfahrens, das durch ein Dekret des Kulturministers nach Zustimmung der Vereinten Konferenz festgelegt wird. Die Stadt, der der Titel verliehen wird, erhält einen Betrag von 1 Million Euro für die Realisierung und Neugestaltung von Bereichen und Räumen, die für den Genuss zeitgenössischer Kunst bestimmt sind.

Aufstockungdes Fonds für den Schutz des kulturellen Erbes. Der durch das Gesetz 190 vom 23. Dezember 2014 errichtete Fonds zum Schutz des kulturellen Erbes wird ab 2024 um 1,694 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Refinanzierung des durch das Haushaltsgesetz 2023 eingerichteten Schutzfonds. Der durch das Haushaltsgesetz 2023 (197 vom 29. Dezember 2022) eingerichtete Schutzfonds wird in Höhe von 6,794 Millionen Euro für die Jahre 2024, 2025 und 2026 refinanziert (das Haushaltsgesetz 2023 sah stattdessen Mittelzuweisungen in Höhe von 34 Millionen Euro für 2024, 32 Millionen Euro für 2025 und 40 Millionen Euro für 2026 vor).

Mittel für das Jubiläumsjahr 2025. Im Zusammenhang mit den Jubiläumsfeierlichkeiten der katholischen Kirche im Jahr 2025 wird für die Planung und Durchführung der Arbeiten und Interventionen im Zusammenhang mit diesem Ereignis, auch in Bezug auf die damit verbundenen Humanressourcen, ein laufender Teilfonds im Voranschlag des Wirtschafts- und Finanzministeriums eingerichtet, der im Jahr 2024 mit 75 Millionen Euro, im Jahr 2025 mit 305 Millionen Euro und im Jahr 2026 mit 8 Millionen Euro ausgestattet ist. Darüber hinaus können die Provinzhauptstädte, die Gemeindeverbände sowie die Gemeinden, die in den regionalen Verzeichnissen der Fremdenverkehrsorte oder Kunststädte aufgeführt sind, für das Jubiläum 2025 den Betrag der Fremdenverkehrsabgabe, die von denjenigen zu entrichten ist, die in den Beherbergungsbetrieben auf ihrem Gebiet übernachten, um bis zu 2 EUR pro Übernachtung erhöhen.

Steuererleichterungen für Nacht- und Feiertagsarbeit für Arbeitnehmer im Tourismus. Um die Stabilität der Beschäftigung zu gewährleisten und den außergewöhnlichen Mangel an Arbeitskräften in der Tourismus-, Beherbergungs- und Wellnessbranche auszugleichen, werden für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 30. Juni 2024 für Arbeitnehmer in Gastronomiebetriebenund den Arbeitnehmern des Tourismussektors, einschließlich der Thermalbäder, eine besondere, nicht zur Einkommensbildung beitragende Zulage in Höhe von 15 % des Bruttolohns für Nachtarbeit und Überstunden an Feiertagen gewährt.

Ein- undAusschiffungssteuern: Für die Gemeinden in Ballungsräumen und die Gemeinden mit einem Hafen oder Flughafen besteht die Möglichkeit, die Ein- und Ausschiffungssteuern zu erhöhen, wobei die Erhöhung des kommunalen Zuschlags auf die Einkommenssteuer nicht mehr als 0,4 Prozentpunkte und der kommunale Zuschlag auf die Einschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen nicht mehr als 3 Euro pro Passagier betragen darf.

Senkung der RAI-Gebühr. Die RAI-Lizenzgebühr wird von derzeit 90 Euro auf 70 Euro gesenkt.

Das Manöver 2024 ist genehmigt. Hier sind alle Maßnahmen für die Kultur im Haushaltsgesetz
Das Manöver 2024 ist genehmigt. Hier sind alle Maßnahmen für die Kultur im Haushaltsgesetz


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