Das Haushaltsgesetz 2023 wurde verabschiedet. Hier sind die Maßnahmen für die Kultur


Mit 107 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Senat das Finanzmanöver für 2023 endgültig verabschiedet. Hier finden Sie alle im Haushaltsgesetz enthaltenen Maßnahmen für die Kultur.

Mit 107 Ja-Stimmen, 69 Nein-Stimmen und einer Enthaltung hat der Senat am heutigen Donnerstag, dem 29. Dezember, das Haushaltsgesetz 2023 (A.S. 442), d.h. das Finanzmanöver für das Jahr 2023, endgültig angenommen, das damit offiziell Gesetz wird, nachdem das Oberhaus der Regierung bei der Annahme von Artikel 1 des von der Abgeordnetenkammer angenommenen Textes mit 109 Ja-Stimmen, 76 Nein-Stimmen und einer Enthaltung erneut das Vertrauen ausgesprochen hat. Dies ist das erste Haushaltsgesetz der Regierung Meloni. Hier sind alle Maßnahmen für die Kultur.

Refinanzierung des Fonds für künstlerische Keramik- und Muranoglasbetriebe

In Anbetracht der durch die Energiekrise verursachten Schwierigkeiten im Murano-Glas-Sektor refinanziert Paragraph 52 den durch das Haushaltsgesetz 2022 eingerichteten Fonds für Unternehmen, die im Bereich der künstlerischen Keramik und des künstlerischen Murano-Glases tätig sind, in Höhe von 1,5 Millionen Euro für das Jahr 2023. Die Unterstützungsmaßnahmen werden gemäß und in den Grenzen der Mitteilung der Europäischen Kommission über den Vorübergehenden Krisenrahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft nach der Aggression Russlands gegen die Ukraine gewährt.

Verbesserung des städtischen Anstands

Absatz 467 legt fest, dass ein Anteil von höchstens 2,5 Prozent der Mittel des Fonds für Hochleistungsinfrastruktur (FIAR) für Projekte zur Modernisierung der städtischen Infrastruktur oder zur Verbesserung der Qualität des städtischen Anstands unter der Verantwortung der lokalen Behörden bereitgestellt wird. Zu diesem Zweck erstellt der Minister für Infrastruktur und Verkehr im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, in der Folgendes festgelegt wird: das Verfahren für die Einreichung von Projekten; die von den betreffenden Gemeinden den Projekten beizufügenden Unterlagen; die Kriterien für die Bewertung der Projekte, einschließlich die Verbesserung der Qualität des städtischen Dekors und des sozialen und ökologischen Gefüges, auch durch die Renovierung von Gebäuden, unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung von Sozial- und Bildungsdiensten und der Förderung von Kultur-, Bildungs- und Sportaktivitäten; die rechtzeitige Durchführung der Interventionen auf der Grundlage der Daten, die sich aus den Informationssystemen der Abteilung für die allgemeine staatliche Rechnungsführung ergeben; die Fähigkeit, öffentliche und private Subjekte und Finanzierungen einzubeziehen sowie einen Multiplikatoreffekt der öffentlichen Finanzierung auf private Investitionen zu aktivieren.

Aufstockung des Fonds für behinderte Studenten an den Hochschulen für künstlerische, musikalische und koreutische Ausbildung

Damit die Hochschulen für künstlerische, musikalische und koreutische Ausbildung Dienstleistungen und Initiativen für Studierende mit Behinderungen, für Studierende mit einem Behinderungsgrad von mehr als 66 Prozent und für Studierende mit einer spezifischen Lernstörung ab dem akademischen Jahr 2023/2024 gewährleisten können, werden die Mittel für den Verwaltungsbetrieb und die Lehrtätigkeit dieser Einrichtungen um 1.000.000 Euro pro Jahr (Paragraph 584) ab dem Jahr 2023 erhöht, um die Teilnahme von Studierenden mit Behinderungen an Studiengängen zu fördern, indem entsprechend ausgebildete Lehrkräfte durch spezifische postgraduale Universitätslehrgänge als akademische Tutoren eingesetzt werden, die auf integrative Musikdidaktik spezialisiert sind.

Fonds zur Anhebung der beruflichen Standards im Tourismus

In Paragraph 603 wird der Fonds zur Anhebung der beruflichen Standards im Tourismus eingerichtet. Es handelt sich um einen Fonds, der eingerichtet wurde, um die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Arbeitnehmer im Tourismussektor zu fördern und die Eingliederung hochqualifizierter Fachkräfte in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, und der im Voranschlag des Tourismusministeriums ausgewiesen ist. Die Mittel des Fonds sind für die folgenden Zwecke bestimmt Umschulung von bereits im Sektor beschäftigtem Personal und Ausbildung von neuen Fachkräften, auch durch Ausbildungskurse und Exzellenzschulen, hochrangige Ausbildungs- und Spezialisierungskurse, die darauf abzielen, Fachkräfte mit internationalem Niveau im Bereich des Tourismus und der touristischen Dienstleistungen, des Gaststättengewerbes und der Kenntnis der gastronomischen und weinbaulichen Erzeugnisse der italienischen Tradition und Kultur auszubilden; Initiativen zur Stärkung der Kompetenzen der Akteure des Sektors durch kontinuierliche Aktualisierungszyklen; Initiativen zur Unterstützung der Eingliederung hochqualifizierter Fachkräfte in den Arbeitsmarkt; Initiativen zur Förderung der Ausweitung des Arbeitskräftepotenzials. Die Verteilung und Zuweisung der Mittel erfolgt durch einen späteren Erlass des Ministers für Tourismus.

Fonds für kleine Gemeinden mit touristischer Berufung

Der Fonds für kleine Gemeinden mit touristischer Berufung wird eingerichtet (Absatz 607), nach dem Voranschlag des Ministeriums für Tourismus, mit einer Dotierung von 10 Millionen Euro für das Jahr 2023 und 12 Millionen Euro für jedes der Jahre 2024 und 2025. Der Fonds ist für die Finanzierung von Projekten zur Aufwertung von Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern bestimmt, die vom Nationalen Institut für Statistik als touristisch geprägte Gemeinden eingestuft werden, um Anreize für innovative Maßnahmen in den Bereichen Zugänglichkeit, Mobilität, Stadterneuerung und ökologische Nachhaltigkeit zu schaffen. Die Durchführungsmodalitäten werden durch ein Dekret des Ministers für Tourismus festgelegt.

Fonds für nachhaltigen Tourismus

Um die Interventionen zur Förderung des Ökotourismus und des nachhaltigen Tourismus zu verstärken, die darauf abzielen, die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen zu minimieren und gleichzeitig Einkommen und Beschäftigung zu schaffen und die lokalen Ökosysteme zu erhalten, wird in Paragraph 611 nach dem Voranschlag des Tourismusministeriums ein Fonds für nachhaltigen Tourismus eingerichtet, der für das Jahr 2023 mit 5 Millionen Euro und für die Jahre 2024 und 2025 mit jeweils 10 Millionen Euro ausgestattet ist. Die in der ersten Periode genannten Mittel des Fonds sind für folgende Zwecke bestimmt: Stärkung der wichtigsten kulturellen Reiseziele durch die Förderung nachhaltiger Formen des Tourismus, die Abschwächung der touristischen Überfüllung, die Schaffung innovativer touristischer Routen und die Entsaisonalisierung des Tourismus; Förderung des ökologischen Übergangs im Tourismus mit Maßnahmen zur Förderung des intermodalen Tourismus in Übereinstimmung mit den Strategien zur Emissionsreduzierung im Tourismus; Unterstützung von Beherbergungsbetrieben und Tourismusunternehmen bei Aktivitäten, die zur Erlangung von Nachhaltigkeitszertifizierungen nützlich sind.

Umwandlung des Sportkreditinstituts in eine Aktiengesellschaft

Um die Kontinuität der Förderung und Unterstützung der Aktivitäten öffentlicher und privater Einrichtungen in den Bereichen Sport und Kultur zu gewährleisten, wird das Istituto per il credito sportivo in eine Aktiengesellschaft nach individuellem Recht mit dem Namen “Istituto per il credito sportivo e culturale Spa” umgewandelt, die in die aktiven und passiven Beziehungen sowie in die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Umwandlung bestehenden Rechte und Pflichten des Istituto selbst eintritt. Die Umwandlung des Istituto per il credito sportivo in eine Aktiengesellschaft erfolgt auf der Grundlage eines vom Verwaltungsrat beschlossenen Projekts gemäß dem in Paragraph 625 genannten Dekret, in dem das Programm und das Statut der Gesellschaft Istituto per il credito sportivo e culturale Spa festgelegt sind. Die Umwandlung erfolgt durch öffentliche Urkunde, nach dem Genehmigungsverfahren der zuständigen Kreditaufsichtsbehörde und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften. Die Gesellschaft Istituto per il credito sportivo e culturale Spa wird ihren Auftrag im öffentlichen Interesse erfüllen, indem sie Banktätigkeiten ausübt, die auf die Entwicklung und Unterstützung des Sport- und Kultursektors abzielen, und zwar durch die Entgegennahme von Spareinlagen des Publikums in Form von Einlagen und in jeder anderen Form, die Ausübung von Krediten und jeder anderen Finanztätigkeit sowie die Förderung, in Übereinstimmung mit der Logik der Finanztätigkeiten sowie die Förderung der Entwicklung von Finanz- und Investitionstätigkeiten in den oben genannten Sektoren gemäß der Marktlogik und -bedingungen, wobei sie ihre Tätigkeiten mit sozialer Verantwortung und nachhaltiger Entwicklung zugunsten öffentlicher oder privater Einrichtungen in Einklang bringt. Zur Ausübung ihrer Tätigkeiten kann die Gesellschaft Istituto per il credito sportivo e culturale Spa im Rahmen der geltenden Vorschriften alle instrumentellen, damit verbundenen und akzessorischen Operationen durchführen, auch über Tochtergesellschaften, einschließlich der Förderung und Verwaltung von Mobilien- und Immobilienfonds sowie von kommerziellen, industriellen, hypothekarischen, Mobilien-, Immobilien-, Finanz-, aktiven und passiven Operationen. Die Anteile der Gesellschaft Istituto per il credito sportivo e culturale Spa werden dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und den anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen, die am Kapital des Istituto per il credito sportivo beteiligt sind, im Verhältnis zu den zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Umwandlung gehaltenen Anteilen an demselben Istituto abgetreten. Die Kontrolle über die Gesellschaft Istituto per il credito sportivo e culturale Spa ist dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen vorbehalten, und die privaten Einrichtungen dürfen in jedem Fall nur insgesamt Minderheitsanteile am Kapital derselben Gesellschaft halten. Die Gesellschaft Istituto per il credito sportivo e culturale Spa ist mit der unentgeltlichen Verwaltung der in den verschiedenen einschlägigen Gesetzen vorgesehenen Sonderfonds (einschließlich des Garantiefonds für die Gewährung von Zinszuschüssen und Darlehen für Maßnahmen zur Erhaltung und Aufwertung des kulturellen Erbes) betraut. Für die Verwaltung der Sonderfonds wird die Gesellschaft Istituto per il credito sportivo e culturale Spa eine getrennte Verwaltung für die Zwecke der Unternehmensführung, der Verwaltung, der Buchhaltung und der Organisation einrichten, die sich an Transparenzkriterien orientiert. Das Ministerium für Sport und Jugend und das Ministerium für Kultur werden befugt sein, die jeweiligen getrennten Verwaltungen zu leiten.

Abschaffung von 18app und Einführung der Jugendkulturkarte und der Verdienstkarte

18app, die Kulturprämie in Höhe von 500 Euro für 18-Jährige, wird abgeschafft und durch zwei neue Instrumente ersetzt, die folgende Ziele verfolgen den Kauf von Eintrittskarten für Theater- und Filmaufführungen und Live-Shows, Büchern, Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften, auch in digitalem Format, Tonträgern, audiovisuellen Verlagserzeugnissen, Eintrittskarten für Museen, Ausstellungen und kulturelle Veranstaltungen, Denkmäler, Galerien, archäologische Stätten und Naturparks sowie die Unterstützung der Kosten für Musik-, Theater-, Tanz- oder Fremdsprachenkurse zu ermöglichen. Das erste Instrument ist die “Carta della cultura Giovani” (Jugendkulturkarte), die allen Einwohnern des nationalen Hoheitsgebiets gewährt wird, die gegebenenfalls im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind und Haushalten angehören, deren Indikator der gleichwertigen wirtschaftlichen Lage (ISEE) 35.000 € nicht übersteigt, und die in dem Jahr, das auf das Jahr ihres 18. Lebensjahres ein Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Zeugnis mit einer Note von mindestens 100 Hundertsteln erworben haben, das in dem auf das Jahr des Erwerbs des Zeugnisses folgenden Jahr ausgestellt und verwendet werden kann und mit der Jugendkulturkarte kumulierbar ist. Für den 18-Jahres-Bonus werden 190 Millionen Euro bereitgestellt. In einem späteren Erlass des Kulturministers werden die Nominalbeträge, die den Karten unter Einhaltung des Ausgabenlimits zugewiesen werden, sowie die Kriterien und Verfahren für die Zuweisung und Verwendung der Jugendkulturkarte und der Verdienstkarte festgelegt. Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung oder eines Verstoßes gegen die Durchführungsbestimmungen kann das Ministerium die Karten deaktivieren, sie von der Liste der zugelassenen Einrichtungen, Gesellschaften oder Unternehmen streichen, ihnen den Kredit verweigern oder Beträge zurückfordern, die nicht ordnungsgemäß verbucht oder für nicht förderfähige Ausgaben verwendet wurden, sowie als Vorsichtsmaßnahme die Auszahlung des Kredits aussetzen oder sie im Falle eines schwerwiegenden oder wiederholten Verhaltens von der Liste der zugelassenen Einrichtungen streichen. Im Falle eines Verstoßes, der keine Straftat darstellt, ordnet der Präfekt an, dass die Zuwiderhandelnden eine Geldbuße in Höhe des Zehn- bis Fünfzigfachen des zu Unrecht erhaltenen oder ausgezahlten Betrags, mindestens jedoch 1.000 EUR, zahlen müssen. Der Präfekt kann auch die Aussetzung der Tätigkeit der sanktionierten Struktur, des Unternehmens oder des Betriebs für einen Zeitraum von höchstens sechzig Tagen anordnen.

Der FUS wird zum Nationalen Fonds für lebende darstellende Künste

Absatz 631 wandelt den in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 163 vom 30. April 1985 genannten Fondo unico per lo spettacolo (FUS) in den Fondo nazionale per lo spettacolo dal vivo um.

Fonds für Kultur

In § 632 wird im Voranschlag des Kulturministeriums ein Fonds eingerichtet, der für das Jahr 2023 mit 100 Millionen Euro, für das Jahr 2024 mit 34 Millionen Euro, für das Jahr 2025 mit 32 Millionen Euro und ab dem Jahr 2026 mit 40 Millionen Euro jährlich dotiert wird. Ein Dekret des Kulturministers im Einvernehmen mit dem Wirtschafts- und Finanzminister, das innerhalb von sechzig Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes zu verabschieden ist, wird die Kriterien für die Verteilung und Zuweisung der Mittel des Fonds festlegen.

Mittel für die Unione nazionale pro loco d’Italia

Um die Durchführung der Zählung und die Aufwertung der Ausdrucksformen des immateriellen Kulturerbes der kleinen Gemeinden zu ermöglichen, in Umsetzung des Übereinkommens zum Schutz des immateriellen Kulturerbes der UNESCO, das am 17. Oktober 2003 in Paris von der Generalkonferenz der UNESCO angenommen und mit dem Gesetz Nr. 167 vom 27. September 2007 ratifiziert wurde, genehmigt der Paragraph 633 die Ausgabe von 900.000 Euro für das Jahr 2023 und von jeweils 1 Million Euro für die Jahre 2024 und 2025 zugunsten der Unione nazionale delle pro loco d’Italia. Die Maßnahmen zur Verwirklichung der oben genannten Ziele werden im Einvernehmen mit dem Zentralinstitut für das immaterielle Kulturerbe des Kulturministeriums und mit dem Nationalen Verband der italienischen Gemeinden durchgeführt.

Aufstockung der Mittel des Fonds für kleine und mittlere kreative Unternehmen

Um die Stärkung und Qualifizierung des nationalen Kulturangebots als Mittel für nachhaltiges und integratives Wachstum, neues Unternehmertum und Beschäftigung, insbesondere für junge Menschen, durch die Unterstützung von Kultur- und Kreativunternehmen zu fördern, wird die Dotierung des mit dem Haushaltsgesetz 2021 eingerichteten Fonds für kleine und mittlere Kreativunternehmen für das Jahr 2023 um 3 Mio. Euro und ab dem Jahr 2024 um 5 Mio. Euro pro Jahr erhöht.

300.000 Euro für die Stiftung der Bibliothek Benedetto Croce

In Absatz 635 werden ab dem Jahr 2023 jährlich 300.000 Euro für die Finanzierung der Fondazione Biblioteca Benedetto Croce mit Sitz in Neapel bewilligt.

700.000 Euro pro Jahr für die Akademie Vivarium novum in Frascati

Absatz 636 refinanziert die Ausgabenermächtigung für die Akademie Vivarium novum in Frascati in Höhe von 700.000 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2023.

Aufstockung der Mittel für den Fonds für Pluralismus und Innovation im Informationsbereich

Die Mittel für den Fonds für Pluralismus und Innovation im Informationsbereich werden für das Jahr 2023 um 75.883.298 Euro und ab dem Jahr 2024 um 55 Millionen Euro jährlich erhöht.

Grundsteuerbefreiung für die Accademia Nazionale dei Lincei

In Absatz 639 wird festgestellt, dass die Bestimmungen von Artikel 3 des Gesetzesdekrets Nr. 359 vom 28. September 1944 sowie die Bestimmungen von Artikel 1 Absatz 328 des Gesetzes Nr. 205 vom 27. Dezember 2017, geändert durch Artikel 58-quater des Gesetzesdekrets Nr. 124, geändert durch das Gesetz Nr. 157 vom 19. Dezember 2019, sind dahin auszulegen, dass die Accademia Nazionale dei Lincei auch dann von der Grundsteuer befreit ist, wenn sie nicht unmittelbar für ihre institutionellen Zwecke genutzt wird.

700.000 Euro für Roma Capitale anlässlich des 80. Jahrestags der Verlegung der Via del Portico d’Ottavia

Zur Unterstützung der Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum 80. Jahrestag des Aufmarsches in der Via del Portico d’Ottavia und zur Aufwertung der tiefen historischen Verbundenheit der jüdischen Gemeinde mit der Stadt Rom wird in Absatz 644 ein Beitrag von 700.000 Euro zugunsten der Gemeinde Rom-Hauptstadt für das Jahr 2023, die für die Durchführung spezifischer Initiativen, öffentlicher Veranstaltungen, Zeremonien, Begegnungen und Momente des Gedenkens unter Beteiligung der assoziativen und kulturellen Organisationen des römischen Judentums verwendet werden sollen, um der Opfer des Rassenhasses und der Deportation der Juden zu gedenken.

Aufstockung der Mittel für die Stiftung Graziadio Isaia Ascoli

Gemäß Ziffer 646 wird die Ausgabenermächtigung für die institutionellen Zwecke der Stiftung Graziadio Isaia Ascoli für die Bildung und Vermittlung der jüdischen Kultur um jeweils 500.000 Euro für die Jahre 2023, 2024 und 2025 erhöht.

Wiederherstellungs- und Wiederaufbaumaßnahmen in Kalabrien

Es wird ein Fonds eingerichtet (Absatz 875), der im Voranschlag des Kulturministeriums mit 7 Millionen Euro für das Jahr 2023 ausgestattet ist und für die folgenden Maßnahmen zur Wiederherstellung und Restaurierung des historischen Erbes verwendet werden soll: 2 Mio. Euro für die Sanierung, Wiederherstellung und Restaurierung des historischen und landschaftlichen Erbes des Dorfes Pentidattilo in der Gemeinde Melito di Porto Salvo; 3 Mio. Euro für die Sanierung und Aufwertung des städtischen Strandbads von Zerbi in der Gemeinde Reggio Calabria, das von historischer Bedeutung ist; 2 Mio. Euro für die Aufwertung, Modernisierung und Energieeffizienz der Thermalanlage Antonimina - Locri in der Gemeinde Antonimina, die vom Konsortium Antiche acque sante thermal betrieben wird. Ein Dekret des Kulturministers im Einvernehmen mit dem Wirtschafts- und Finanzminister wird die Modalitäten für die Übertragung der Mittel festlegen.

Das Haushaltsgesetz 2023 wurde verabschiedet. Hier sind die Maßnahmen für die Kultur
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