1.000 Einstellungen ab 2020, rutschende Rankings, Anti-Bagarini-Maßnahme. Kultur im Manöver 2019 im Senat genehmigt


Der Text des Haushaltsentwurfs 2019 wurde im Senat angenommen. Hier sind die Maßnahmen für die Kultur, die in dem Manöver enthalten sind.

Am Sonntagabend hat der Senat den Haushaltsentwurf für 2019 (Nr. 981) gebilligt: DerGesetzgebungsprozess sieht nun vor, dass das Manöver 2019 an die Abgeordnetenkammer zurückgeschickt wird, wo zwischen dem 27. und 31. Dezember die Schlussabstimmung stattfindet, die den endgültigen Startschuss geben wird. Schauen wir uns nacheinander alle im Text des Manövers enthaltenen Maßnahmen für die Kultur an. Alle Maßnahmen sind inArtikel 1 enthalten. Wir führen sie in der Reihenfolge der Absatznummer auf.

4,725 Millionen Euro für die Dante-Alighieri-Gesellschaft. In Absatz 67-ter heißt es: "Für das Jahr 2019 werden Ausgaben in Höhe von 4.725.000 Euro als außerordentlicher Beitrag für die Wiederherstellung, konservative Restaurierung und außerordentliche Instandhaltungsarbeiten des staatlichen Gebäudes Palazzo Firenze, dem Sitz der Dante-Alighieri-Gesellschaft, genehmigt.

Eintausend Einstellungen am MiBAC zwischen 2020 und 2021. In Absatz 180 heißt es: “Um die institutionellen Aufgaben effizienter zu erfüllen, wird das Ministerium für Kulturerbe und Aktivitäten ermächtigt, unter Einhaltung des derzeitigen Personalbestands wettbewerbsorientierte Verfahren für die Einstellung von 500 nicht leitenden Angestellten ab 2020 durchzuführen, von denen 250 Einheiten ab 2020 500 nicht leitende Angestellte, davon 250 aus dem Bereich III, wirtschaftliche Position F1, und 250 aus dem Bereich II, wirtschaftliche Position F1, und ab 2021 weitere 500 nicht leitende Angestellte, davon 250 aus dem Bereich III, wirtschaftliche Position F1, und 250 aus dem Bereich II, wirtschaftliche Position F1. Die Kosten für die in diesem Absatz genannten Einstellungen, die sich für das Jahr 2020 auf 18.620.405 € und ab dem Jahr 2021 auf 37.240.810 € jährlich belaufen, werden aus den Mitteln des in Artikel 1, Absatz 365, Buchstabe b) des Gesetzes Nr. 232 vom 11. Dezember 2016 genannten Fonds gedeckt, der gemäß Absatz 161 des vorliegenden Artikels refinanziert wird.” Bei dem im Gesetz von 2016 genannten Fonds handelt es sich um den für unbefristete Einstellungen innerhalb der staatlichen Verwaltungen eingerichteten Fonds, der zwischen 2020 und 2021 mit rund 750 Millionen Euro refinanziert wird (gemäß Paragraph 161 des Manövers).

Veröffentlichung der Rangliste der MiBAC-Auswahlverfahren 2016. Durch die Freigabe der Rangliste des Auswahlverfahrens vom April 2016 werden weitere 500 oder mehr Einstellungen bei MiBAC erfolgen. In Paragraf 181 heißt es: “Um bessere Maßnahmen zum Schutz und zur Aufwertung des nationalen Kulturerbes zu gewährleisten, ist es zulässig, im Rahmen der Ausgabenobergrenze von 3,75 Millionen Euro für eine Anzahl von Stellen, die 100 Prozent der zum Wettbewerb ausgeschriebenen Stellen übersteigt, die Ranglisten der öffentlichen Auswahlverfahren, die gemäß Artikel 1, Absätze 328 ff. des Gesetzes vom 28. Dezember 2015, Nr. 208 bekannt gegeben wurden, unter Einhaltung der in der Tabelle B im Anhang der Verordnung gemäß dem Dekret des Premierministers Nr. 171 vom 29. August 2014 aufgeführten Personalzuweisung. Die Kosten werden ab dem Jahr 2019 aus den Mitteln des in Artikel 1, Absatz 365, Buchstabe b) des Gesetzes Nr. 232 vom 11. Dezember 2016 genannten Fonds gedeckt, der gemäß Absatz 161 des vorliegenden Artikels refinanziert wird.”

400.000 Euro für das Institut für die Geschichte des italienischen Risorgimento. Absatz 181-ter sieht eine Zuweisung von 400.000 Euro pro Jahr für die Studien- und Forschungsaktivitäten des Instituts für die Geschichte des italienischen Risorgimento vor.

Verschiebung voninternen Ranglisten, um personelle Lücken in den Bereichen II und III zu schließen. Absatz 182 garantiert die Verschiebung interner Ranglisten für die Bereiche II und III, um personelle Lücken zu schließen: “In Anbetracht der Notwendigkeit, die Maßnahmen zum Schutz und zur Aufwertung des kulturellen Erbes zu verstärken, kann das Ministerium für das kulturelle Erbe und die Aktivitäten unter Beachtung der Grenzen der organischen Zuweisungen sowie der in den geltenden Verordnungen vorgesehenen Einstellungsbefugnisse und -beschränkungen für das Jahr 2019 seinen Personalmangel in den Berufsprofilen der Bereiche II und III decken, indem es im Rahmen der Höchstgrenze von 50 Prozent der Einstellungsbefugnisse für das Jahr 2019, die durch das Dekret des Präsidenten des Ministerrats gemäß Artikel 35, Absatz 4 des Gesetzesdekrets Nr. 165 vom 30. März 2001 festgelegt wurden, in der Reihenfolge der Rangfolge die Bewerber einstellt, die in den Verfahren zur Einstellung von Personal in den Bereichen II und III als am besten geeignet befunden wurden, die freien Stellen zu besetzen. 165, die Bewerber, die in den internen Auswahlverfahren für den Übergang in den Bereich II bzw. den Bereich III mit den zum 1. Januar 2010 genehmigten Ranglisten in denselben Ranglisten in einer nützlichen Position nach der Anzahl der in den jeweiligen Ausschreibungen vorgesehenen Stellen, für deren Besetzung jedes Verfahren ausgeschrieben wurde, platziert wurden”.

Verlängerung der befristeten Verträge. Die Verträge der mit befristeten Verträgen eingestellten Mitarbeiter werden verlängert, wie in Paragraph 182-bis festgelegt: “Zur Deckung des vorübergehenden Bedarfs zur Verstärkung der Maßnahmen zum Schutz, zur Überwachung und Kontrolle, zum Schutz und zur Erhaltung sowie zur Aufwertung des verwalteten kulturellen Erbes wird die Verlängerung der befristeten Verträge, die von den Instituten und Kulturstätten gemäß Artikel 8 des Gesetzesdekrets vom 31. Mai 2014, Nr. 83, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 106 vom 29. Juli 2014”.

Drei Anstellungen an der Accademia della Crusca. Die Maßnahme ist in den Ziffern 189, 190 und 191 enthalten. In Absatz 189 heißt es: “Um die italienische Sprache unter Berücksichtigung ihres historischen Wertes als Grundlage der nationalen Identität zu unterstützen und ihr Studium und ihre Kenntnis in Italien und im Ausland zu fördern, wird der Personalbestand der Accademia della Crusca, auf die sich das Dekret des Ministers für Kulturgüter und kulturelle Aktivitäten vom 1. März 2002 bezieht, um drei nicht leitende Mitarbeiter erhöht. Die Accademia della Crusca wird ermächtigt, abweichend von den bestehenden Einstellungsbefugnissen und den Bestimmungen von Artikel 4 Absatz 3 des Gesetzesdekrets Nr. 101 vom 31. August 2013, umgewandelt mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 125 vom 30. Oktober 2013, und ohne vorherige Durchführung der Mobilitätsverfahren gemäß Artikel 30 des Gesetzesdekrets Nr. 165, im Jahr 2019 unbefristet im Rahmen eines besonderen Auswahlverfahrens für Qualifikationen und Prüfungen ein Personalkontingent von zwei Einheiten, die dem Bereich C, wirtschaftliche Position C1, angehören, und einer Einheit, die dem Bereich B, wirtschaftliche Position B1, angehört, einzustellen. Die Einstellung von Personal, das dem Bereich C angehört, kann auch im Rahmen eines vorbehaltenen Verfahrens gemäß Artikel 20 Absatz 2 des Decreto legislativo Nr. 75 vom 25. Mai 2017 erfolgen, vorbehaltlich der darin vorgesehenen Anforderungen und Grenzen”. In Artikel 190 heißt es: “Die administrative Leitung der Accademia della Crusca ist einem Verwaltungssekretär anvertraut, der in einem öffentlichen Auswahlverfahren aus dem Kreis der Personen mit besonderer und nachgewiesener beruflicher Qualifikation ausgewählt und mit einem befristeten Arbeitsvertrag angestellt wird. Das Amt des Verwaltungssekretärs hat eine Laufzeit von mindestens drei und höchstens fünf Jahren und kann einmal verlängert werden. Die Stelle ist unvereinbar mit anderen öffentlichen oder privaten Beschäftigungsverhältnissen oder selbständigen Tätigkeiten sowie mit jeder anderen privaten beruflichen Tätigkeit, auch wenn sie nur gelegentlich ausgeübt wird, die mit den Zielen und Aufgaben der Akademie in Konflikt stehen könnte. Das Gehalt des Verwaltungssekretärs darf nicht höher sein als das Durchschnittsgehalt der Führungskräfte des Ministeriums für kulturelles Erbe und Aktivitäten, die nicht der allgemeinen Ebene angehören. In Absatz 191 heißt es: ”Zur Deckung der Kosten, die sich aus den in den Absätzen 189 und 190 genannten Einstellungen ergeben, werden ab 2019 Ausgaben in Höhe von 236.000 Euro pro Jahr genehmigt".

Der Einstellungsstopp in der öffentlichen Verwaltung wird bis zum 15. November 2019 bestätigt. Der vom Senat verabschiedete Text enthält den Änderungsantrag zum Einstellungsstopp in der öffentlichen Verwaltung bis zum 15. November 2019. In Absatz 208-septies heißt es: "Für das Jahr 2019 dürfen das Amt des Premierministers, die Ministerien, die nichtwirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen, die Steuerbehörden und die Universitäten in Bezug auf die ordentlichen Einstellungsbefugnisse, die sich auf das genannte Jahr beziehen, kein Personal mit unbefristeten Verträgen mit rechtlicher und wirtschaftlicher Wirkung vor dem 15. November 2019 einstellen. Für die Hochschulen gilt die Regelung nach Satz 1 in Bezug auf die ordentlichen Einstellungsbefugnisse für dasselbe Jahr ab dem 1. Dezember 2019. Dies gilt unbeschadet der Einstufung in die Funktion eines außerordentlichen Professors gemäß Artikel 24 Absatz 5 des Gesetzes Nr. 240 vom 30. Dezember 2010, die im Laufe des Jahres 2019 bei Beendigung des Vertrags als Forscher im Sinne von Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe b) desselben Gesetzes erfolgen kann.

1,2 Millionen Euro für die Accademia dei Lincei. Etwa 970.000 Euro, verteilt auf drei Jahre, die für Einstellungen vorgesehen sind, wie in Absatz 211-bis vorgesehen: “Die Accademia Nazionale dei Lincei wird ermächtigt, zur Deckung eines unabweisbaren Bedarfs an Dienstleistungen von besonderer Relevanz und Dringlichkeit, die die Kontinuität und Entwicklung der institutionellen Aktivitäten im Verhältnis zu den tatsächlichen Bedürfnissen gewährleisten sollen, im Dreijahreszeitraum 2019-2021 in Abweichung von Artikel 1 Absatz 227 des Gesetzes 28. Dezember 2015, Nr. 208, Einstellungen von ständigem Personal vorzunehmen, das der Qualifikation B1 und C1 zuzuordnen ist, bis die im aktuellen Stellenplan verfügbaren Stellen besetzt sind. Zu diesem Zweck werden Ausgaben in Höhe von 203.855 € für 2019, 340.598 € für 2020 und 426.377 € ab 2021 genehmigt”. Die restlichen 250.000 sind für das Projekt “I Lincei per la scuola” bestimmt: “l contributo di cui all’articolo 1, comma, 385, lettera h) della legge 28 dicembre 2015, n. 208, in favore della Fondazione ’I Lincei per la scuola’ presso l’Accademia nazionale dei Lincei è prorogato per l’anno 2019. Die sich aus diesem Absatz ergebenden Kosten in Höhe von 250.000 € für das Jahr 2019 werden durch eine entsprechende Kürzung des in Absatz 421 genannten Fonds gedeckt.”

3 Millionen Euro für die italienische Blindenbibliothek. Die Mittel werden mit einer Million Euro für jedes Jahr zwischen 2019 und 2021 verteilt. In Artikel 1, Absatz 236: “Der in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 260 vom 13. November 2002 genannte Beitrag zugunsten der italienischen Blindenbibliothek ”Regina Margherita“ von Monza wird für die Jahre 2019, 2020 und 2021 um jeweils 1 Million Euro erhöht. In Artikel 1, Absatz 421 des Gesetzes Nr. 208 vom 28. Dezember 2015 werden die Worte: ”und 2018“ durch folgende Worte ersetzt: ”, 2018, 2019, 2020 und 2021".

120.000 Euro für die Stiftung Ugo Spirito und Renzo De Felice. In Absatz 281-quater werden 60.000 Euro für 2019 und der gleiche Betrag für 2020 für die Fondazione Ugo Spirito e Renzo De Felice bereitgestellt: “Anlässlich des vierzigsten Jahres seit dem Tod von Ugo Spirito und des neunzigsten Jahres seit der Geburt von Renzo De Felice werden Ausgaben in Höhe von 60.000 Euro genehmigt.Für die Jahre 2019 und 2020 werden der Fondazione Ugo Spirito e Renzo De Felice jeweils 60.000 Euro für das außerordentliche Programm zur Inventarisierung, Digitalisierung und Verbreitung der Buch- und Archivsammlungen der Stiftung sowie zur Förderung von Forschungen und Konferenzen zum Gedenken an das Denken des Philosophen und das Werk des Historikers bewilligt”.

Feuerschutz der MiBAC-Gebäude. Paragraph 304 sieht vor: “Das Ministerium für Kulturgüter und -aktivitäten und die anderen Ministerien, die die in Absatz 303 genannten Gebäude nutzen, sorgen im Rahmen der verfügbaren Mittel dafür, dass die festgestellten kritischen Mängel behoben und die erlassenen Vorschriften in der Art und Weise und innerhalb des Zeitrahmens erfüllt werden, die in einem oder mehreren Erlassen des Innenministers festgelegt sind Der Innenminister erlässt im Einvernehmen mit dem Minister für Kulturgüter und kulturelle Aktivitäten und dem Minister für Wirtschaft und Finanzen nach Anhörung der betroffenen Verwaltungen innerhalb von sechzig Tagen nach Ablauf der Frist für den Abschluss der in Absatz 303 genannten Untersuchung einen Erlass. Das gleiche Dekret sieht vor, dass in den Instituten, Kulturstätten und Büros des Ministeriums für kulturelles Erbe und Aktivitäten sowie in den anderen Gebäuden geeignete gleichwertige Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden, um den Brandschutznormen oder den gegebenenfalls erlassenen Vorschriften zu entsprechen, die unter Einhaltung der in dem im vorstehenden Satz genannten Dekret vorgesehenen Fristen und in jedem Fall spätestens bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein müssen”.

Der Kulturbonus für 18-Jährige wird bestätigt. 240 Millionen Euro sind für 18app vorgesehen (anstelle der 290 der Regierung Gentiloni: die restlichen 50 werden für andere Maßnahmen verwendet, die wir weiter unten auflisten), aber die Absicht von Grillino, sie auf der Grundlage des Familieneinkommens festzulegen, fällt. In Absatz 337 heißt es: “Um die Entwicklung der Kultur und die Kenntnis des kulturellen Erbes zu fördern, erhalten alle Einwohner des nationalen Hoheitsgebiets, die gegebenenfalls im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sind und im Jahr 2019 das achtzehnte Lebensjahr vollenden unter Einhaltung der Ausgabenobergrenze von 240 Millionen Euro eine elektronische Karte zugewiesen, mit der Eintrittskarten für Theater- und Filmvorführungen und Live-Shows, Bücher, Tonträger, Eintrittskarten für Museen, Ausstellungen und kulturelle Veranstaltungen, Denkmäler, Galerien, archäologische Stätten und Naturparks erworben sowie Musik-, Theater- oder Fremdsprachenkurse bezahlt werden können. Die mit der Karte zugewiesenen Beträge stellen für den Begünstigten kein steuerpflichtiges Einkommen dar und werden nicht auf den Wert des Indikators für die entsprechende wirtschaftliche Lage angerechnet. Ein Erlass des Ministers für Kulturgüter und -aktivitäten im Einvernehmen mit dem Wirtschafts- und Finanzminister, der innerhalb von sechzig Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu verabschieden ist, legt die Nominalbeträge fest, die im Rahmen der verfügbaren Mittel zuzuweisen sind, sowie die Kriterien und Verfahren für die Zuweisung und Verwendung der Charta”.

Zusätzliche Mittel für die FUS, die vom Erdbeben 2016 betroffenen Regionen, die Umstrukturierung der lyrisch-symphonischen Stiftungen, die Musikkapellen, die angewandten Künste, die Randgebiete, die Digitalisierung, Matera 2019, Parma 2020, der Jahrestag des Erdbebens von L’Aquila. Ein Teil der 50 Millionen Euro, die durch die Kürzung der Kulturprämie eingespart werden, wird wie folgt aufgeteilt: 8 Millionen Euro für den Einheitlichen Fonds für Unterhaltung (Ziffer 338), 2 Millionen Euro für Aktivitäten kulturelle Aktivitäten in den vom Erdbeben 2016 betroffenen Gebieten Abruzzen, Latium, Marken und Umbrien (339), 12,5 Mio. Euro für die Sanierung von lyrisch-symphonischen Stiftungen (340), 1 Mio. Euro für die Unterstützung von Festivals, Chören und Bands (341), 3,5 Mio. Euro für die Aufwertung und Förderung der angewandten Kunst, insbesondere von Mode, Design und Grafik (342), 2 Mio. für die Umgestaltung und Sanierung von Stadtvierteln, auch mit Interventionen der zeitgenössischen Kunst (343), 4 Mio. für die Digitalisierung des kulturellen Erbes (344), 2 Mio. für Matera 2019 (345), 3 Mio. für Parma als italienische Kulturhauptstadt 2020 (345-bis), 1 Mio. für Initiativen im Zusammenhang mit dem Jahrestag des Erdbebens von L’Aquila 2009 (346), 4 Mio. mehr für den Fonds für die Entwicklung von Investitionen in Kino und audiovisuelle Medien (347), 1 Million für Investitionen in die Sanierung von UNESCO-Stätten und das immaterielle Kulturerbe (349), 1.200.000 Euro über zwei Jahre (2019 und 2020, 600.000 Euro pro Jahr) für die Erhaltung und Umsetzung von experimentellen Projekten im Zusammenhang mit der Sicherheit des Kulturerbes in den Regionen Abruzzen, Marken und Umbrien sowie in den Provinzen Frosinone, Latina und Rieti.

Umschichtung des Plans für zeitgenössische Kunst. Von den 4 Millionen des Plans für zeitgenössische Kunst sind 3 Millionen für die Förderung der italienischen zeitgenössischen Kunst im Ausland vorgesehen. In Absatz 349-ter heißt es: “Für die Förderung der italienischen zeitgenössischen Kunst im Ausland wird ein Teil der in Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes Nr. 29 vom 23. Februar 2001 genannten Mittel in Höhe von jeweils 3 Millionen Euro für die Jahre 2019 und 2020 und 1 Million Euro ab dem Jahr 2021 bereitgestellt”.

Auktionen für den Verkauf von Briefmarken. Absatz 348-ter sieht vor, dass der Anbieter von Universalpostdiensten (d.h. die italienische Post) philatelistische Auktionen fördern kann: “In Artikel 215 des Präsidialdekrets Nr. 655 vom 19. Mai 1982 655, wird nach Absatz 4 Folgendes eingefügt: Um die nationale philatelistische Kultur auch im internationalen Kontext zu fördern und zu verbreiten und den Wert der Postwertzeichen zu erhöhen, indem das Risiko vermieden wird, dass sie im Laufe der Zeit verbraucht werden, wird im Falle der Lagerung einer großen Menge von mindestens einer Milliarde Exemplaren von Postwertzeichen mit einem Nennwert, der auch in einer Währung ausgedrückt wird, die nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel ist, beim Anbieter von Universalpostdiensten nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel sind und keinem geltenden Tarif mehr entsprechen, ist der genannte Anbieter befugt, sie als Sammlermarken zu Preisen, die sich von den Nominalpreisen unterscheiden, auch außerhalb des Staatsgebiets über philatelistische Auktionen direkt zu verkaufen, und zwar auch in mehreren nicht homogenen Losen nach Ablauf von dreißig Tagen nach der Mitteilung an das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung”.

500 Tausend Euro pro Jahr für behinderte Studenten in AFAM-Einrichtungen. Absatz 416 sieht dies vor: “um auch den Einrichtungen der höheren künstlerischen, musikalischen und koreutischen Bildung (AFAM) die Möglichkeit zu geben, die in Artikel 12 des Gesetzes Nr. 104 vom 5. Februar 1992 erwähnten Dienstleistungen und Initiativen zugunsten der Studenten konkret umzusetzen. 104 vom 5. Februar 1992 genannten Studenten und Studenten mit einer Behinderung von mehr als 66 Prozent sowie Studenten mit einer spezifischen Lernstörung, werden die Mittel für den Verwaltungsbetrieb und die Lehrtätigkeit der AFAM-Einrichtungen ab 2019 um 500.000 Euro pro Jahr erhöht, die auf die verschiedenen Einrichtungen im Verhältnis zur Gesamtzahl der dort eingeschriebenen Studenten verteilt werden”.

300.000 Euro für das Museum der istrisch-fiumanisch-dalmatinischen Zivilisation und das Historische Archiv-Museum von Rijeka. Dies ist in Absatz 423 vorgesehen, der die Mittel über drei Jahre, von 2019 bis 2021, verteilt: “zugunsten des Museums der istrisch-fiumanisch-dalmatinischen Zivilisation und des Historischen Archivmuseums von Rijeka, auf die im Gesetz Nr. 92 vom 30. März 2004 Bezug genommen wird, wird ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 100.000 Euro für jedes der Jahre 2019, 2020 und 2021 gewährt”.

Kürzung des Zuschusses zur Eindämmung der Ausgaben für autonome Museen. Absatz 470 sieht vor, dass autonome Museen Maßnahmen ergreifen, um sich selbst mehr Einnahmen zu sichern, und dass daher der Beitrag zur Ausgabendämpfung gekürzt wird: “Die mit besonderer Autonomie ausgestatteten Institute und Museen des Ministeriums für kulturelles Erbe und Aktivitäten, die in Artikel 30, Absätze 2 und 3 der Verordnung, auf die im Dekret des Premierministers vom 29. August 2014, Nr. 171 vom 29. August 2014, Verfahren eingeführt, die eine wirksamere Verwirklichung der verfolgten institutionellen Ziele gewährleisten sollen, um ab dem Jahr 2019 höhere eigene Einnahmen zu erzielen; zu diesem Zweck finden die in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Regeln zur Eindämmung der Ausgaben auf sie keine Anwendung. Infolgedessen werden die Mittel für die Betriebskosten der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche, die den genannten Instituten und Museen zuzuweisen sind, ab demselben Jahr um 2.350.000 € gekürzt”.

Kürzungen der Steuergutschriften für Buchhandlungen und Kinos. Absatz 471 bestätigt die Kürzung der Steuergutschriften für Buchhandlungen und Kinos: “Durch einen Erlass des Wirtschafts- und Finanzministers im Einvernehmen mit dem Minister für Kulturgüter und kulturelle Aktivitäten, der innerhalb von dreißig Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen ist, wird für jede der Steuergutschriften der Liste Nr. Die prozentualen Quoten für die Inanspruchnahme der Steuergutschriften werden so festgelegt, dass ab 2020 positive Auswirkungen auf den Saldo der öffentlichen Finanzen in Höhe von mindestens 5.590.250 Euro pro Jahr gewährleistet sind”. Die Aufschlüsselung der Kürzungen ist in der dem Gesetzentwurf beigefügten Tabelle enthalten.

Anti-Bagging-Maßnahme. Der lange Paragraph 651 führt eine Maßnahme gegen den sekundären Kartenverkauf ein, d.h. den “Online-Skalpierung” derjenigen, die große Mengen von Eintrittskarten für Konzerte und Veranstaltungen kaufen, um sie zu einem höheren Preis weiterzuverkaufen, und die nach den Absichten der 5-Sterne-Bewegung auch die traditionelle Skalpierung vor den Toren von Stadien und Arenen betreffen wird. Die Maßnahme sieht vor, dass für Veranstaltungen in Spielstätten mit einem Fassungsvermögen von mehr als 5.000 Zuschauern die Eintrittskarten zum Nennwert verkauft werden. Dies wird am 1. Juli in Kraft treten. Die Möglichkeit, dass derjenige, der eine Eintrittskarte erworben hat und die Veranstaltung nicht mehr besuchen kann, diese an einen Dritten weitergibt, wenn dies nur gelegentlich und ohne kommerziellen Zweck geschieht, bleibt jedoch unberührt (es muss ein Wechsel des Nennwerts eingeleitet werden). Die Maßnahme gilt nicht für Sportveranstaltungen.

Bild: Der Senatssaal im Palazzo Madama. Ph. Kredit

1.000 Einstellungen ab 2020, rutschende Rankings, Anti-Bagarini-Maßnahme. Kultur im Manöver 2019 im Senat genehmigt
1.000 Einstellungen ab 2020, rutschende Rankings, Anti-Bagarini-Maßnahme. Kultur im Manöver 2019 im Senat genehmigt


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