Ein Urteil, das für Diskussionen sorgen wird: Das Landgericht München hat über den Fall des Berliner Malers Götz Valien und der Nachlassverwalter von Martin Kippenberger (Dortmund, 1953 - Wien, 1997), einem der größten und umstrittensten Künstler der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts, entschieden. Jahrhunderts. Es geht um die Gemäldeserie Paris Bar, die der gleichnamigen Berliner Bar gewidmet ist, einem legendären Künstlertreffpunkt der frühen 1990er Jahre. 1991 wurde Kippenberger von einer großen Kunstausstellung im Gropius-Bau in Berlin ausgeschlossen und organisierte eine Gegenausstellung, zu der er befreundete Künstler einlud. Kippenberger beauftragte daraufhin eine Werbefirma, Werner Werbung, mit der Ausführung eines Gemäldes, das auf einem Foto der Ausstellung in der Paris Bar basiert. Das Gemälde zeigt also das Innere der Bar mit der von dem deutschen Künstler organisierten Ausstellung.
Eine erste Version wurde 1992 fertiggestellt, die zweite 1993 und die dritte 2010, mehrere Jahre nach Kippenbergers Tod. Es war Valien selbst, der sich um die Gemälde gekümmert hat und der nun fordert, als Miturheber der Gemälde zusammen mit Kippenberger anerkannt zu werden: Das Gemälde von 2010 wird ihm bereits zugeschrieben, was bei den ersten beiden Versionen nicht der Fall ist.
Die Entscheidung des Gerichts erging am Montag und fiel zugunsten von Valien aus. “Bei der Schaffung der Bilder”, so das Gericht, “hatte der Kläger genügend Spielraum für seine eigene kreative Arbeit”. Mit der ersten Version habe Valien “eine einladende, lebendige und warme Atmosphäre für die Ausstellung in der Paris Bar geschaffen, die sich in der fotografischen Vorlage der Ausstellung nicht wiederfindet und ihm auch nicht von Kippenberger zur Verfügung gestellt wurde”. Eine persönliche Figur, die das Gericht auch in der zweiten Version erkannt hätte.
Die Gemälde wurden nach ihrer Fertigstellung immer als Werke von Kippenberger ausgestellt. Und es ging nicht nur um die bloße Anerkennung seiner Arbeit, sondern auch um viel Geld. So wurde die erste Version 2009 in London für 2,3 Millionen Pfund versteigert. Im Moment geht es vor Gericht jedoch nur um die Frage der Vaterschaft: Welche finanziellen Folgen die Entscheidung des Münchner Gerichts haben wird, ist noch nicht bekannt. Die Erben Kippenbergers haben jedoch angekündigt, dass sie Berufung einlegen werden.
In gewisser Weise erinnert die Angelegenheit an den Fall Druet-Cattelan, in dem Maurizio Cattelan gegen den französischen Künstler Daniel Druet antrat, der die Vaterschaft für einige berühmte Werke des Paduaners, wie Die neunte Stunde und Er, geltend machen wollte: In diesem Fall entschied das Pariser Gericht jedoch zu Cattelans Gunsten, da Druet als bloßer materieller Vollstrecker der Ideen des italienischen Künstlers anerkannt wurde, der somit der alleinige Urheber der Werke bleibt. In München hingegen wurde anerkannt, dass Valien mit seiner Antwort auf den Auftrag eine persönliche Interpretation geliefert hat. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob das Urteil in den folgenden Instanzen Bestand haben wird.
Das Bild zeigt die dritte Version (2010) von Paris Bar.
Wer ist der wahre Autor? Deutsches Gericht stimmt dem Künstler zu, der Kippenbergers Werk gemalt hat |
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