Weitere (gesetzeswidrige) Einschränkungen für Fotos in Archiven: Beschwerde der ANAI


Der italienische Nationale Archivverband beklagt in einem Kommuniqué, dass in einigen Archiven das Gesetz, das die kostenlose fotografische Reproduktion von Archivdokumenten erlaubt, noch immer nicht angewandt wird.

DieNationale Vereinigung der italienischen Archive (ANAI) hat eine Pressemitteilung verschickt, um die Nichtdurchsetzung des Gesetzes 124/2017 anzuprangern, das Wissenschaftlern das kostenlose Fotografieren von Archivdokumenten erlaubt, solange dies nicht zu Gewinnzwecken geschieht. Auf Empfehlung mehrerer Wissenschaftler stellt die ANAI jedoch fest, dass es in einigen Archiven immer noch Einschränkungen gibt. Nachstehend finden Sie den vollständigen Text des Kommuniqués:

Seit der Verabschiedung des Antrags des Obersten Rates für das kulturelle Erbe am 16. Mai 2016 hat die ANAI ihre volle Zufriedenheit mit dem Ergebnis des langen Prozesses zum Ausdruck gebracht, der mit dem Gesetz 124/2017 endlich die kostenlose und genehmigungsfreie Nutzung von Fotografien in Archiven und Bibliotheken zu anderen Zwecken als der Gewinnerzielung ermöglicht hat, um die historische Forschung zu fördern und den von der Gemeinschaft der Wissenschaftler stark empfundenen Bedürfnissen zu entsprechen.



Das Rundschreiben 33 der Generaldirektion für Archive hat die Anwendungsaspekte der neuen Regelung geregelt, insbesondere durch die Ausarbeitung eines Formulars zur Selbsterklärung, das die Benutzer am Ende ihres eigenen Mediums unterschreiben müssen, um zu erklären, dass sie in Übereinstimmung mit den Regeln zum physischen Schutz, zum Recht auf Privatsphäre und zum Urheberrecht gehandelt haben.

Unsere Vereinigung hat jedoch besorgte Berichte von Wissenschaftlern erhalten, aus denen hervorgeht, dass in einigen Einrichtungen immer noch Beschränkungen bestehen, die die Nutzer daran hindern, ihren eigenen Datenträger für die Vervielfältigung von Material zu verwenden, das bereits auf herkömmliche Weise zur Einsichtnahme freigegeben wurde.

In Übereinstimmung mit dem Inhalt und dem Geist des Kommuniqués “Freie Fotografien für das kulturelle Erbe” vom 21.12.2017 und der Koordinierung der historischen Gesellschaften vom 19.02.2018, um eine möglichst einheitliche und korrekte Anwendung des L. 124/2017 zu gewährleisten, hofft die Anai, indem sie ihre Mitarbeit anbietet, dass es zur Formulierung von Richtlinien kommt, die klar und eindeutig die Reproduktion von archivarischen und bibliografischen Beständen mit ihren eigenen Mitteln regeln, indem sie zum Beispiel von vorbildlichen Beispielen und guten Praktiken ausgeht, an denen es im Panorama der Erhaltungseinrichtungen nicht mangelt, um den Grundsatz der Angleichung zwischen Konsultation und Reproduktion umzusetzen, der durch den oben erwähnten Antrag des Obersten Rates von Mibact vom 16. Mai 2016 sanktioniert wurde.

Die Unterstützung der Forschungstätigkeit, das Hauptziel der Liberalisierung, trägt zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Nutzern und Verwaltung bei, das auch eine unabdingbare Voraussetzung für das langfristige Überleben der Archive als Zentren der aktiven Wissensförderung ist.

Rom, 5. März 2018

Der nationale Vorstand von Anai

Weitere (gesetzeswidrige) Einschränkungen für Fotos in Archiven: Beschwerde der ANAI
Weitere (gesetzeswidrige) Einschränkungen für Fotos in Archiven: Beschwerde der ANAI


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