Venedig, Zugangsticket Regeln festgelegt. Ab Mai wird der Eintritt in die Stadt 3 Euro kosten, ab 2020 wird er erhöht


Venedig, Ticketregelung genehmigt. Es wird ab Mai 2019 bezahlt werden und wird 3 Euro kosten. Erhöhungen bereits für 2020 geplant.

Am 26. Februar hat der Stadtrat von Venedig mit 22 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen die Verordnung zur Festlegung und Regelung der Gebühr für den Zugang zum historischen Zentrum von Venedig und den kleineren Inseln in der Lagune angenommen. Die Gebühr für den Zugang zu Venedig wird im Mai in Kraft treten. Bis zum 31. Dezember ist ein Ticket für 3 € zu entrichten, ab dem 1. Januar 2020 beträgt die Gebühr 6 €, außer an drei vom Stadtrat festgelegten Tagen: An Tagen mit “grünem Punkt” (eingeschränkter Zugang) beträgt die Gebühr 3 €, während sie an Tagen mit “rotem Punkt” (kritischer Zustrom von Menschen) auf 8 € und an Tagen mit “schwarzem Punkt” (außergewöhnlich kritischer Zustrom) auf 10 € steigt.

Die Verordnung sieht eine Reihe von Ausnahmetatbeständen vor: Einwohner der Gemeinde Venedig, Arbeitnehmer oder Selbständige, die sich ständig oder vorübergehend in der Stadt aufhalten, Studenten, einschließlich Pendler, sowie Personen und Haushaltsmitglieder derjenigen, die in der Gemeinde Venedig Imu zahlen. Diejenigen, die von der Regelung ausgeschlossen sind, müssen ihren Zustand durch eine Selbstbescheinigung, eine Bescheinigung oder eine Erklärung von sich selbst oder von Dritten gemäß den vom Gemeinderat festgelegten Verfahren nachweisen.



Es sind auch verschiedene Ausnahmen vorgesehen. Diejenigen, die in Beherbergungsbetrieben innerhalb des Gemeindegebiets übernachten und der Kurtaxe unterliegen, zahlen keine Eintrittskarte. Die Befreiung gilt vom Ankunfts- bis zum Abreisetag; Einwohner der Stadt Venedig; Einwohner der Region Venetien; in der Gemeinde Venedig geborene Personen; Inhaber des Citypasses “Venezia Unica”, der zum Navigieren berechtigt; Kinder unter 6 Jahren; Personen mit einer Kinder unter 6 Jahren; Schwerbehinderte und ihre Begleiter; Personen, die sich in den Gesundheitseinrichtungen der Altstadt und der kleineren Inseln einer Behandlung oder ärztlichen Untersuchung unterziehen; Personen, die Patienten in den Gesundheitseinrichtungen helfen oder begleiten; Personen, die an vom CONI, seinen Verbänden oder Sportförderungseinrichtungen anerkannten Sportwettkämpfen teilnehmen; Personen, die die Altstadt mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln erreichen, die speziell für den ausschließlichen Transport zur Sportstätte eingerichtet wurden, um an einem Sportwettbewerb teilzunehmen; Verwaltungsangestellte und Behörden, die aus institutionellen Gründen in die Altstadt oder auf die kleineren Inseln reisen Freiwillige, die an Veranstaltungen oder Demonstrationen teilnehmen, die von der Gemeinde, der Großstadt oder der Region organisiert oder gesponsert werden; Freiwillige, die an Notfalleinsätzen teilnehmen; Angehörige der Polizei und der Streitkräfte, einschließlich der Feuerwehr, aus dienstlichen Gründen; die Mitglieder des Standesamtshaushalts derjenigen, die einen Mietvertrag für die nichttouristische Nutzung einer Immobilie in der Altstadt oder auf den kleineren Inseln abgeschlossen haben; der Ehegatte, der eingetragene Lebenspartner, der Lebensgefährte, die Verwandten oder Schwiegereltern bis zum dritten Grad der Bewohner der Gebiete, in denen der Zugangsbeitrag gilt Alten Stadt oder auf den Kleinen Inseln; der Ehegatte, der Lebenspartner, Verwandte oder Schwiegerverwandte bis zum dritten Grad von Verwandten, die Personen besuchen, die in Sozialeinrichtungen in der Alten Stadt oder auf den Kleinen Inseln untergebracht sind; Personen, die aus Gründen der Justiz (oder aus anderen Gründen des öffentlichen Interesses) in die öffentlichen Ämter oder Gerichte der Alten Stadt geladen werden; Prozessbeteiligte und Zeugen in Verfahren, die in der Altstadt stattfinden; Steuerzahler, die die Zugangsgebühr für die Benutzung eines ordnungsgemäß bei der Hafenbehörde von Venedig registrierten Schiffsträgers für die Tage nach dem Tag der Anlandung bis zum Tag der Abfahrt des Schiffes bezahlt haben.

Auch diejenigen, die von der Zahlung befreit sind, müssen einen entsprechenden Nachweis erbringen. Das Ticket wird über das Verkehrsmittel bezahlt, mit dem man in Venedig ankommt: Schiffe, Fähren, Züge, Busse, Mietwagen mit Fahrer, Taxis (einschließlich Wassertaxis), Granturismo-Boote, Flugzeuge. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadtverwaltung von Venedig.

Foto: Venedig, Piazza San Marco. Kredit

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Venedig, Zugangsticket Regeln festgelegt. Ab Mai wird der Eintritt in die Stadt 3 Euro kosten, ab 2020 wird er erhöht


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