Der Minister für Kulturerbe, Dario Franceschini, hat heute Morgen auf einer Pressekonferenz auf Zoom die Maßnahmen für Kultur und Tourismus vorgestellt, die in dem soeben verabschiedeten und demnächst im Amtsblatt veröffentlichten Relaunch-Dekret enthalten sind. Es handelt sich dabei um außerordentliche Maßnahmen zur Unterstützung des Sektors im Zusammenhang mit dem Gesundheitsnotstand, der durch die Ausbreitung des Coronavirus Covid-19 verursacht wurde.
“Die Maßnahmen, die in dem Erlass zur Wiederbelebung des Tourismus und der Kultur getroffen werden”, so Minister Franceschini, "belaufen sich auf 5 Milliarden: eine sehr wichtige Summe, 4 Milliarden für den Tourismus und 1 Milliarde für die Kultur, die eine bedeutende Wirkung haben und schließlich zeigen, dass in Italien ein Bewusstsein für die strategische Bedeutung dieser beiden Sektoren besteht, das leider durch eine so dramatische Krise gereift ist: neben dem wirtschaftlichen Wert gibt es auch einen Wert, der das System des Landes prägt.
Im Folgenden werden alle Maßnahmen für den Tourismus (vor denen für die Kultur) vorgestellt.
1. Urlaubsprämie
Urlaubsprämie (oder vielmehr Urlaubssteuergutschrift): eine Subvention für den Italienurlaub, die bis zu 500 Euro für in Italien getätigte Ausgaben in Hotels, Campingplätzen, Feriendörfern, Agritourismen und Bed & Breakfasts (ateco-Code 55) anerkannt wird. Der Bonus gilt für Personen mit einem Isee bis zu 40.000 Euro. Der Betrag ist je nach Zusammensetzung der Familie gestaffelt: 500 Euro für Familien mit drei und mehr Personen, 300 Euro für Familien mit zwei Personen, 150 Euro für Familien mit nur einer Person in der Familie. Der Beitrag ist gültig, wenn er zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2020 in Italien verbracht wird: 80 % als Ermäßigung auf die der Einrichtung zustehende Gebühr; die restlichen 20 % als Einkommenssteuerabzug. Die Beherbergungsbetriebe können die Gutschrift an ihre Lieferanten, Privatpersonen, Kreditinstitute oder Finanzvermittler weitergeben.
2. Befreiung von der IRAP
Unternehmen mit einem Umsatzvolumen zwischen 0 und 250 Millionen Euro und Selbstständige mit einem entsprechenden Vergütungsvolumen müssen den IRAP-Saldo 2019 und den IRAP-Vorschuss 2020 nicht zahlen.
3. Fonds für die Förderung des Reiseverkehrs in Italien
Er wurde mit einer anfänglichen Dotierung von 20 Millionen Euro eingerichtet, um die verschiedenen Sektoren und Reiseziele des italienischen Tourismus auch über die Enit - Agenzia Nazionale del Turismo (Nationale Tourismusagentur) zu fördern, eine Einrichtung, an deren Leitung die Regionen, Gebietskörperschaften, Gemeinden und Berufsverbände stärker beteiligt sein werden.
4. Keine erste Tranche 2020
Befreiung von der ersten IMU-Rate für Bade-, See-, Fluss-, See- und Thermaleinrichtungen sowie für Immobilien von Hotel- und Nicht-Hotelstrukturen unter der Bedingung, dass die Eigentümer auch Betreiber der Aktivitäten sind.
5. Verstärkung der Saisonzulagen und Erweiterung des Entlassungsfonds
Saisonarbeiter im Tourismussektor, die nicht beschäftigt sind oder keinen Zugang zu Lohnzuschüssen haben, erhalten auch im April eine Zulage von 600 € und im Mai von 1.000 €. Der Lohnzuschlagsfonds für Arbeitnehmer im Tourismus, auf Messen und Kongressen wird um 9 Wochen verlängert.
6. Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Reisebüros und Reiseveranstalter
Zur Unterstützung von Reisebüros und Reiseveranstaltern, die durch die Covid-19-Katastrophe Verluste erlitten haben, wird ein Notfonds in Höhe von 25 Millionen Euro eingerichtet.
7. 150 Millionen Euro Tourismusfonds
Der Fonds wurde mit einer anfänglichen Ausstattung von 150 Millionen Euro (für den Zeitraum 2020-2021) eingerichtet, die auch bei der Cassa Depositi e Prestiti für den Erwerb, die Renovierung und die Aufwertung von Immobilien für Tourismus- und Beherbergungsaktivitäten verwendet werden sollen.
8. 60%ige Steuergutschrift für die Mieten von Tourismusunternehmen
Für Tourismusunternehmen mit einem Umsatz von bis zu 5 Millionen Euro und für Hotels ohne Umsatzgrenze ist eine Steuergutschrift in Höhe von 60 % der Kosten für die Anmietung der Immobilien, in denen sie tätig sind, vorgesehen. Unternehmen mit einem Umsatzverlust von mindestens 50 % kommen für diese Gutschrift in Frage.
9. Steuergutschrift für Sanitärkosten
Steuergutschrift in Höhe von 60 % (bis zu einem Höchstbetrag von 80.000 €) und Beiträge (von 15.000 € bis 100.000 € je nach Anzahl der Beschäftigten) für Ausgaben, die für die Anpassung von Räumlichkeiten und den Kauf von Geräten und Ausrüstungen zur Eindämmung der Verbreitung des Covid-19-Virus getätigt wurden.
10. Aussetzung der TOSAP und Aussetzung der Genehmigungen für die Aufsicht über die Terrassen
Um die Wiederaufnahme sicherer Aktivitäten zu fördern und den Konsum im Freien zu begünstigen, sind öffentliche Unternehmen (Art. 5 des Gesetzes Nr. 287/1991: Bars, Restaurants, Pizzerien, Brauereien, Badeanstalten, Eisdielen) bis zum 31. Oktober 2020 von der Zahlung der Steuer für die Nutzung öffentlicher Räume und Flächen befreit. Bis zu diesem Datum wird auch das System der Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörden ausgesetzt (es soll, wie Minister Franceschini erklärte, dazu dienen, die Eingriffe zu vereinfachen, es wird Eingriffe betreffen, die nicht stabil und reversibel sind, und es wird “nur für drei Monate” in Kraft sein). Es wird ein Fonds in Höhe von 127 Millionen Euro eingerichtet, um die Gemeinden für die durch diese Maßnahme bedingten Mindereinnahmen zu entschädigen.
11. Fonds zur Entschädigung der Gemeinden für die fehlenden Kurtaxen
Es werden zunächst 100 Millionen Euro bereitgestellt, um die Gemeinden teilweise für die Einnahmeausfälle zu entschädigen, die sich aus der Nichterhebung der Kurtaxe ergeben. Außerdem werden die Pflichten der für die Zahlung der Steuer verantwortlichen Betreiber von Beherbergungsbetrieben vereinfacht.
12. Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Umsatzeinbußen
Unternehmen und Reiseveranstalter mit einem Umsatz von bis zu 5 Millionen Euro erhalten für das Jahr 2020 einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, dessen Höhe proportional zum Umsatz- und Gebührenrückgang ist (Vergleich April 2020/April 2019).
13. Steuervergünstigungen für die Kapitalstärkung von Unternehmen
Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit einem Umsatz zwischen 5 und 50 Millionen Euro, die einen Umsatzrückgang von mindestens 33 Prozent zu verzeichnen haben und die eine Kapitalerhöhung beschließen, sind Abzüge in Höhe von 20 Prozent der Beiträge und Abzüge in Höhe von 20 Prozent des Unternehmensgewinns vorgesehen. Für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. EUR kann der “SME Heritage Fund” partizipative Finanzinstrumente zeichnen.
14. Aussetzung von Sozialversicherungs-, Versicherungs- und Steuerzahlungen
Die Aussetzung der Quellensteuer, der Zahlung von Sozialversicherungs- und Sozialabgaben sowie der Pflichtversicherungsprämien für Reise- und Tourismusagenturen, Reiseveranstalter, Bars, Restaurants, Spas, Vergnügungs- oder Themenparks, Transportdienstleistungen, die Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten oder Einrichtungen und Ausrüstungen für Veranstaltungen und Shows, Fremdenführer und Assistenten sowie andere Tourismusunternehmen wird bis zum 16. September verlängert.
15. Verlängerung von Gutscheinen
Die Frist für die Einlösung von Gutscheinen, die als Entschädigung für Reisen und Pauschalreisen erhalten wurden, die aufgrund der Covid-19-Notlage abgesagt wurden, wird von 12 auf 18 Monate verlängert.
16. Verlängerung der Strandkonzessionen
Die bereits im Gesetz 145/2018 vorgesehene Verlängerung wird bestätigt.
Nachfolgend das Paket mit den Wiedereinführungsmaßnahmen für die Kultur.
1. Notfallfonds für Kulturunternehmen
Es wird ein Fonds für Kulturunternehmen und -institutionen eingerichtet, um folgende Bereiche zu unterstützen: die Buch- und Verlagswelt, Ausstellungen, Großveranstaltungen, Messen, Kongresse und Ausstellungen, die aufgrund des Notstands von Covid-19 abgesagt wurden, sowie nichtstaatliche Museen.
2. 100-Millionen-Fonds für staatliche Museen
Es wurde ein Fonds in Höhe von 100 Millionen Euro eingerichtet, um die MiBACT-Museen zu unterstützen, die von den Einnahmeausfällen beim Kartenverkauf infolge der Schließung betroffen sind, die zur Eindämmung der Ausbreitung der Coronavirus-Infektion angeordnet wurde.
3. Kulturfonds (zur Förderung von Investitionen in das Kulturerbe)
Der Kulturfonds wird mit einer anfänglichen Dotierung von 100 Millionen Euro (für den Zeitraum 2020-2021) eingerichtet, um Investitionen zugunsten des materiellen und immateriellen Kulturerbes zu fördern, und steht der Beteiligung privater Einrichtungen offen. Die Cassa Depositi e Prestiti wird an der Abwicklung und Verwaltung der Transaktionen beteiligt sein, während ein Teil des Fonds vom Istituto per il Credito Sportivo verwaltet werden kann, um Zinszuschüsse und Darlehen für Maßnahmen zum Schutz und zur Aufwertung des kulturellen Erbes zu garantieren.
4. Aufstockung des Notfallfonds für Kino und Unterhaltung
Die Mittel des mit dem Dekret “Cura Italia” eingeführten Notfonds für Unterhaltung, Kino und audiovisuelle Medien werden von 130 auf 245 Millionen Euro aufgestockt. Für 2020 ist eine Aufstockung um weitere 50 Millionen Euro geplant.
5. Verstärkung der Steuergutschriften und Beiträge
Im Rahmen der im Gesetz zur Regelung des Kinos und des audiovisuellen Sektors vorgesehenen Mittel können auch abweichend von den vorgesehenen Prozentsätzen für Steuergutschriften aus dem Steuergutschriftkino Zuweisungen vorgenommen werden. Die für die automatischen und selektiven Beiträge vorgesehenen Mittel können ebenfalls auf die gleiche Weise festgelegt werden.
6. Außerordentliche FUS-Zuweisungen für lyrisch-symphonische Stiftungen, Theater und Live-Aufführungen
Für die lyrisch-symphonischen Stiftungen erfolgt die Zuweisung für die Jahre 2020 und 2021 auf der Grundlage des Durchschnitts der für den Dreijahreszeitraum 2017-2019 zugewiesenen Punkte, während für das Jahr 2022 die Zuweisungskriterien unter Berücksichtigung der angesichts der Covid-19-Notlage durchgeführten Aktivitäten, der Notwendigkeit des Schutzes von Arbeitsplätzen und der Neuprogrammierung von Aufführungen angepasst werden. Im Jahr 2020 können die Fus auch zur Ergänzung der Instrumente zur Einkommensstützung der Arbeitnehmer verwendet werden. Für Theater und Live-Darbietungen wird 2020 ein Vorschuss in Höhe von 80 % des 2019 erhaltenen Beitrags ausgezahlt. Die verbleibenden 20 % werden auf der Grundlage der aufgrund der Covid-19-Notlage durchgeführten Aktivitäten, der Sicherung von Arbeitsplätzen und der Verlegung von Aufführungen ausgezahlt. Die Auszahlung der Beiträge im Jahr 2021 erfolgt abweichend vom dreijährigen Programmplanungszeitraum auf der Grundlage der im Jahr 2020 tatsächlich durchgeführten und gemeldeten Aktivitäten. Im Jahr 2020 können die Fus auch zur Ergänzung der Instrumente zur Einkommensunterstützung für Arbeitnehmer verwendet werden.
7. 60%ige Steuergutschrift für Mieten
Für Theater, Kinos, Vereine und Kulturstiftungen mit einem Umsatz von bis zu 5 Mio. EUR ist eine Steuergutschrift in Höhe von 60 % der Ausgaben für die Anmietung der Gebäude, in denen sie ihre Tätigkeit ausüben, vorgesehen. Einrichtungen mit einem Verlust von mindestens 50 % kommen für diese Gutschrift in Frage.
8. Netflix der Kultur
10 Millionen Euro werden MiBACT zur Verfügung gestellt, um, auch mit der Cassa Depositi e Prestiti, eine digitale Plattform für den Genuss von kulturellem Erbe und Live-Aufführungen online und im Pay-per-View-Streaming zu schaffen.
9. Schutz für Arbeitnehmer
Für die Monate April und Mai wurde die für den Monat März vorgesehene Zulage von 600 € für Beschäftigte im Unterhaltungssektor mit 30 Arbeitstagen im Jahr 2019 und einem Einkommen von bis zu 50.000 € verlängert. Im April und Mai 600 € Zulage auch für Unterhaltungsarbeiter mit 7 Arbeitstagen im Jahr 2019 und einem Einkommen von bis zu 35.000 €. Darüber hinaus wird der Fonds für die vorübergehende Freistellung von Arbeitnehmern in der Unterhaltungsbranche um 9 Wochen verlängert.
10. Fonds für Künstler
Es wird ein Fonds mit einer anfänglichen Dotierung in Höhe des Restbetrags aus dem Liquidationsverfahren der IMAIE für ausübende Künstler eingerichtet.
11. IRAP-Befreiung
Unternehmen mit einem Umsatzvolumen zwischen 0 und 250 Mio. EUR und Selbstständige mit einem entsprechenden Vergütungsvolumen sind von der Zahlung des IRAP-Saldos 2019 und des IRAP-Vorschusses 2020 befreit.
12. Steuergutschrift für Sanierungskosten
Steuergutschrift in Höhe von 60 Prozent (bis zu einem Höchstbetrag von 80.000 Euro) und Zuschüsse (von 15.000 bis 100.000 Euro je nach Anzahl der Beschäftigten) für Ausgaben für die Anpassung von Räumen und den Kauf von Geräten und Ausrüstungen zur Eindämmung der Verbreitung des Sars-Cov-2-Virus.
13. Ausweitung des Kunstbonus und des 5x1000-Vorschusses auf die Kultur
Die 65%ige Steuervergünstigung (Kunstbonus) für Spenden zugunsten der Kultur wird auf Zirkusse, Instrumentalensembles, Konzert- und Gesangsvereine sowie Wanderbühnen ausgedehnt. Die Auszahlung des 5X1000 Kulturanteils 2019 wird auf 2020 vorgezogen und bis zum 31.10.2020 an die Begünstigten ausgezahlt.
14. Aussetzung von Sozialversicherungs-, Versicherungs- und Steuerzahlungen
Die Aussetzung der Einbehaltung, Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Pflichtversicherungsprämien für Einrichtungen, die Theater, Konzertsäle, Kinos, Messen oder Veranstaltungen künstlerischer und/oder kultureller Art, Museen, Bibliotheken, Archive und andere Kulturunternehmen betreiben, wird bis zum 16. September verlängert.
15. Gutscheine für Aufführungen, Konzerte und Ausstellungen
Die Frist für die Verwendung von Gutscheinen, die als Entschädigung für abgesagte Veranstaltungen und geschlossene Ausstellungsräume erhalten wurden, wird von 12 auf 18 Monate verlängert. Gutscheine können bis zum 30. September 2020 ausgestellt werden.
16. Parma Kulturhauptstadt
Parma wird auch im Jahr 2021 Kulturhauptstadt Italiens sein, und das laufende Auswahlverfahren wird den Titel für 2022 vergeben.
Urlaubsgeld, Netflix-Kultur, keine Genehmigungen für Dehors, Kulturfonds: die Maßnahmen des Relaunch dl für Kultur und Tourismus |
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