Spanien, strenge Maßnahmen zur Wiedereröffnung von Museen: Entfernungen, keine Didaktik, Verbot von Audioguides


Spanien veröffentlicht die offiziellen Maßnahmen für die Wiedereröffnung der Museen (die am Montag, den 11. Mai beginnt). Sie sind ziemlich streng: vorgeschriebene Entfernungen, Verbot von kulturellen und pädagogischen Aktivitäten, sogar Audioguides sind verboten.

Wie wir in unserem Artikel von heute Morgen geschrieben haben, werden am Montag in Spanien die Museen in den Regionen wieder geöffnet, die für die zweite Phase der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie Covid-19 in Frage kommen (für Spanien, das mit “Phase 0” begonnen hat, wird es also “Phase 1” sein). Die Regionen, die geöffnet werden dürfen, sind Galicien, Asturien, Kantabrien, das Baskenland, La Rioja, Navarra, Aragonien, Extremadura, die Region Murcia, die Kanarischen Inseln, die Balearen und die extraterritorialen Städte Ceuta und Melilla. Die offiziellen Sicherheitsmaßnahmen, an die sich die Museen halten müssen, wurden soeben in einer Verordnung des Gesundheitsministeriums veröffentlicht, die heute im Boletín Oficial del Estado, dem spanischen Amtsblatt, erschienen ist.

Sie beginnt mit allgemeinen Bestimmungen für Arbeitnehmer in allen Bereichen, die unter die Verordnung fallen (also auch in Museen). Angestellte von Einrichtungen müssen jederzeit Seife und Wasser oder vom Ministerium zugelassene hydroalkoholische Gele oder Desinfektionsmittel mit viruzider Wirkung zur Verfügung haben, um sich die Hände zu waschen. Außerdem müssen die Arbeitnehmer stets einen zwischenmenschlichen Sicherheitsabstand von zwei Metern einhalten; ist dies nicht möglich, müssen sie mit einer dem Risiko angemessenen persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet sein. Im letzteren Fall muss das Personal angemessen geschult und über die korrekte Verwendung informiert werden. Die Zeitsteuerungssysteme mit Kontakt müssen ausgetauscht (oder, falls dies nicht möglich ist, häufig desinfiziert) werden, und die Arbeitsschichten müssen so organisiert werden, dass das Personal einen sicheren zwischenmenschlichen Abstand einhalten kann. Sollte ein Arbeitnehmer Symptome entwickeln, die mit Covid-19 vereinbar sind, ist eine spezielle regionale Telefonnummer zu kontaktieren, und der Arbeitnehmer ist aufzufordern, den Arbeitsplatz zu verlassen, bis sein Gesundheitszustand von einem Arzt beurteilt worden ist. Eine sorgfältige Desinfektion von Kontaktflächen (Türklinken, Griffe, Tische, Möbel, Handläufe, Telefone und andere häufig berührte Gegenstände) ist ebenfalls vorgeschrieben. Darüber hinaus ist für eine regelmäßige Belüftung der Räume zu sorgen, und zwar mindestens einmal pro Tag und für mindestens fünf Minuten.

Die Museen dürfen unter der Bedingung öffnen, dass sie ihre Kapazität auf ein Drittel der üblichen Kapazität beschränken, und sie müssen weiterhin den Schutz von Arbeitnehmern und Besuchern gewährleisten: Sie können (müssen aber nicht) die Besuchswege ändern, den Ein- und Ausgang trennen oder die Räume, die die Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands nicht zulassen, von den Wegen ausschließen. Es sind nur Besichtigungen erlaubt, d.h. es sind keine kulturellen oder pädagogischen Aktivitäten erlaubt. Die Verwendung von taktilem Material ist ebenso verboten wie die Verwendung von Audioführern, Broschüren oder ähnlichem Material. Gruppenbesuche sind ebenfalls verboten: Erlaubt sind nur Einzelbesuche oder Besuche von Personen, die zusammenleben (Familien oder Lebensgemeinschaften), sofern der Abstand von zwei Metern zwischen den Personen jederzeit eingehalten wird (um dies zu erleichtern, müssen die Museen spezielle Aufkleber auf dem Boden oder ähnliche Vorrichtungen anbringen, um die Abstände in den Zugangs- und Wartebereichen zu markieren).

Um eine angemessene Besucherzahl für die neue Kapazität zu gewährleisten, müssen die Museen den Verkauf von Eintrittskarten sowohl vor Ort als auch online sorgfältig kontrollieren. Die Museen können die maximale Anzahl der stündlich zu verkaufenden Eintrittskarten festlegen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt nach wie vor den Online-Verkauf von Eintrittskarten. Der Garderobendienst wird ebenfalls abgeschaltet (es ist jedoch nicht festgelegt, ob Besucher mit sperrigen Rucksäcken oder ähnlichem am Einlass gehindert werden).

Die Museen werden außerdem Spender mit hydroalkoholischen oder desinfizierenden Gelen für die Besucher bereitstellen. Anstelle von Flugblättern, die nicht verwendet werden dürfen, werden die Museen Informationsschilder aufstellen. Die Museen sind dann verpflichtet, die Besucher regelmäßig über die während des Besuchs vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen zu informieren und für eine ständige Reinigung und Desinfektion zu sorgen, gleichzeitig aber darauf zu achten, dass historische Oberflächen oder Kunstwerke nur mit geeigneten Produkten behandelt werden. Die Reinigung muss auch den Vitrinen vorbehalten sein.

Das Dokument sieht auch Maßnahmen für Bibliotheken vor: Zusätzlich zu den Hygienemaßnahmen, die denen in Museen ähneln, ist eine “Quarantäne” für Bücher vorgesehen, die vierzehn Tage lang nach der Benutzung aufrechterhalten werden soll (während dieses Zeitraums darf niemand die Bücher einsehen).

Foto: Innenraum des Prado-Museums. Ph. Kredit Francisco Anzola

Spanien, strenge Maßnahmen zur Wiedereröffnung von Museen: Entfernungen, keine Didaktik, Verbot von Audioguides
Spanien, strenge Maßnahmen zur Wiedereröffnung von Museen: Entfernungen, keine Didaktik, Verbot von Audioguides


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