So besuchen wir Museen: MiBACT veröffentlicht die Regeln. Maske und Handschuhe obligatorisch, Abstand von 1,5 m


So werden wir die Museen besuchen: Die Regeln für die Wiedereröffnung wurden von der Generaldirektion für Museen MiBACT veröffentlicht.

Die Generaldirektion für Museen des Ministeriums für Kultur und Tourismus hat die gemeinsame Erklärung zur Wiedereröffnung staatlicher Einrichtungen und Kulturstätten in Umsetzung des Protokolls der Covid-19-Vereinbarung zur Vorbeugung und Sicherheit öffentlicher Bediensteter bei gesundheitlichen Notfällen veröffentlicht: In der Praxis sind dies die Regeln, die wir beim Besuch von Museen befolgen müssen und an die sich auch die Mitarbeiter der Einrichtungen halten müssen. Es handelt sich also um Museen, aber auch um archäologische Parks, Bibliotheken, Archive und monumentale Komplexe, wie sie in Artikel 101 des Gesetzes über das kulturelle Erbe aufgeführt sind. Schauen wir sie uns im Detail an.

Es beginnt mit den Maßnahmen, die sowohl außerhalb als auch innerhalb der Kulturstätten zu beachten sind:



  • Die Verpflichtung des Arbeitgebers, das Personal und alle Personen, die die Kulturstätten und Arbeitsplätze betreten, über die getroffenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Ansteckungen und das bestehende epidemiologische Risiko zu informieren, sowie über die Verhaltensweisen, die je nach den Besonderheiten der Stätte und der beschlossenen Nutzungsart zu beachten sind. Zu diesem Zweck können auch Plakate/Flugblätter/Broschüren ausgehängt werden, die über die genannten Maßnahmen informieren.
  • Für die Arbeitnehmer besteht die Verpflichtung, persönliche Einweg-Schutzausrüstung (Masken, Latexhandschuhe) zu tragen, und bei einer großen Anzahl von Besuchern ist auch ein Schutzvisier aus durchsichtigem Kunststoff vorgeschrieben (letzteres ist auch für die Rettungskräfte vorgeschrieben). Das MiBACT-Personal darf nur CE-gekennzeichnete Masken verwenden.

Dies sind die Maßnahmen und Verfahren, die im Freien zu beachten sind:

  • Obligatorisches Vorhandensein von externen Informationsvorrichtungen (Tafeln oder Aushänge) mit Angaben zu den Besuchsmethoden und -zeiten (oder Empfang der Öffentlichkeit und externer Unternehmen), einschließlich Informationen über die Pflichten der Öffentlichkeit;
  • Obligatorisches Vorhandensein von antiseptischen Seifenspendern und Beschilderung ihres Standorts;
  • Personalkontrollen, um sicherzustellen, dass die Besucher Masken und Handschuhe tragen: Das Personal muss PSA bereitstellen, wenn Besucher/Nutzer diese nicht tragen;
  • Schrittweise Installation von Thermoscannern in Kultureinrichtungen mit hohem Besucheraufkommen (d. h. mit mehr als hunderttausend Besuchern pro Jahr);
  • Schrittweise Installation von Geräten zur Messung der Körpertemperatur in Kultureinrichtungen mit bis zu einhunderttausend Besuchern pro Jahr und an anderen Arbeitsplätzen.

Dies sind die Maßnahmen, die innerhalb von Kulturstätten zu beachten sind.

  • Verpflichtung zum Tragen von persönlicher Einweg-Schutzausrüstung (CE-gekennzeichnete Masken, Latexhandschuhe) bis zum Ende des Besuchs für die Öffentlichkeit und bis zum Ende der Arbeitszeit für die Angestellten;
  • Obligatorisches Vorhandensein von antiseptischen Seifenspendern und Hinweisschildern auf deren Standort;
  • Schrittweise Installation von Plexiglasscheiben, um die Einhaltung der “sozialen Distanz” bei der Aufteilung der Arbeitsbereiche in den Gemeinschaftsräumen zu gewährleisten;
  • Einrichtung von Kontingenteingängen in Bezug auf Anzahl und Häufigkeit, einschließlich der Möglichkeit des Zugangs auf Vorbestellung, für alle kulturellen Einrichtungen;
  • Einrichtung von zeitlich gestaffelten Ausgängen, um Überschneidungen mit den Eingangsströmen zu vermeiden;
  • schrittweise Einrichtung von Besuchsrouten, die sowohl im Hinblick auf spezifische inhaltliche Themen als auch auf die Größe der Stätte festgelegt werden;
  • Überwachung der Einhaltung des “sozialen Abstands”, der mindestens 1,5 Meter zwischen einem Besucher und dem nächsten betragen muss, entweder durch mündliche Ermahnungen oder durch aufgezeichnete Nachrichten, die in regelmäßigen Abständen gesendet werden;
  • In geschlossenen Räumen muss eine angemessene natürliche Belüftung der Räumlichkeiten gewährleistet sein und die Empfehlungen für das Vorhandensein von Belüftungs- und/oder Klimaanlagen eingehalten werden;
  • Verpflichtung, Aufzüge, Fahrstühle oder Hebebühnen jeweils nur von einer Person zu benutzen, mit der Verpflichtung, PSA zu tragen;
  • Verpflichtung, die Anwesenheit von Personal im Restaurant/Kontrollraum/den Überwachungsräumen/Gemeinschaftsbereichen zu begrenzen, mit der strikten Verpflichtung, stets Schutzkleidung zu tragen;
  • Verpflichtung zur strikten Hygiene der Arbeitsumgebung (mit geeigneten Produkten) in einer Häufigkeit, die im Verhältnis zu ihrer Nutzung steht, sowie der Kontaktflächen von Lebensmittel- und Getränkeautomaten;
  • Pflicht zur regelmäßigen Hygienisierung der Toiletten für Mitarbeiter und Benutzer;
  • Pflicht zur regelmäßigen Reinigung der Lüftungs- und Klimaanlagen;
  • Verpflichtung zur täglichen Reinigung von Toiletten, Aufzügen, Gemeinschaftsräumen, Speiseräumen, Kontrollräumen, zu Beginn und am Ende der Arbeitszeit;
  • Verpflichtung, die tägliche Sauberkeit der Arbeitsumgebung zu gewährleisten, mit besonderem Augenmerk auf Bereiche, die während des Schichtwechsels frequentiert werden, sowie auf Kontaktflächen;
  • Verpflichtung zur regelmäßigen Desinfektion von Tastaturen, Touchscreens und Mäusen mit geeigneten Reinigungsmitteln;
  • Verpflichtung zur sofortigen Desinfektion, wenn eine Covid-19-Infektion festgestellt wird;
  • Die Schichten sind so einzuteilen, dass Versammlungen in den Bereitschaftsdiensten ohne angemessene Abstände vermieden werden;
  • Verpflichtung zur Verwendung von Handschuhen beim Umgang mit gängigen Materialien (z. B. Kugelschreibern und Bleistiften) und Verpflichtung zur Desinfektion von Gegenständen nach jedem Gebrauch.

Die Anwendung der Standards wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Da es sich bei den Richtlinien um die MiBACT handelt, gelten sie für Kulturstätten in staatlichem Besitz (wie die Uffizien, die Galleria Borghese, Pompeji, die Nationale Zentralbibliothek von Florenz, das Staatsarchiv usw.). Das bedeutet, dass städtische, diözesane oder private Museen Regeln aufstellen können, die sich sogar grundlegend von den eben genannten unterscheiden.

Auf dem Foto: ein Raum in der Galleria Borghese.

So besuchen wir Museen: MiBACT veröffentlicht die Regeln. Maske und Handschuhe obligatorisch, Abstand von 1,5 m
So besuchen wir Museen: MiBACT veröffentlicht die Regeln. Maske und Handschuhe obligatorisch, Abstand von 1,5 m


Achtung: Die Übersetzung des italienischen Originalartikels ins Deutsche wurde mit Hilfe automatischer Tools erstellt. Wir verpflichten uns, alle Artikel zu überprüfen, aber wir garantieren nicht die völlige Abwesenheit von Ungenauigkeiten in der Übersetzung aufgrund des Programms. Sie können das Original finden, indem Sie auf die ITA-Schaltfläche klicken. Wenn Sie einen Fehler finden, kontaktieren Sie uns bitte.