Sie haben sich an die Venus von Botticelli geklebt, sie werden nicht strafrechtlich verfolgt: die Tatsache existiert nicht


Die drei Aktivisten, die sich im Juli 2022 an Botticellis Venus geklebt haben, werden nicht strafrechtlich verfolgt. Nach Ansicht des Gerichts von Florenz ist der Tatbestand für die drei Anklagen gegen die Umweltschützer, die den Protest inszeniert haben, nicht gegeben.

Urteil der Nichtverfolgung, weil der Tatbestand nicht erfüllt ist. So lautet die Entscheidung des Gerichts von Florenz im Fall der drei Umweltaktivisten, die sich im Juli 2022 an das Schutzglasfenster von Botticellis Primavera in den Uffizien geklebt hatten, um einen Umweltprotest zu veranstalten. Dies bedeutet, dass die drei Aktivisten nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Entscheidung erging nach der Anhörung vor dem Prozess, die im Oktober 2022 durch die Cartabia-Reform eingeführt wurde: Es handelt sich dabei um eine Art “Filteranhörung”, bei der geprüft wird, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, dass ein Angeklagter vor einem Richter erscheinen kann.

Die Anklage gegen die drei Aktivisten lautete auf unangemeldete Demonstration, Störung einer öffentlichen Dienstleistung und Widerstand gegen einen Beamten. Nach Ansicht des Richters handelte es sich nicht um eine unangemeldete Demonstration, da sie nicht an einem öffentlichen Ort, sondern an einem der Öffentlichkeit zugänglichen Ort stattfand. Es handelte sich nicht um eine Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes, da die Uffizien aufgrund des Protests nicht geschlossen wurden, und es gab keinen Widerstand gegen einen öffentlichen Beamten, da das Verhalten der Aktivisten bei dieser Gelegenheit nach Ansicht des Richters nicht ausreichte, um den Straftatbestand zu erfüllen.



Die Aktivisten kommentierten: “Für den Richter war das Festkleben am Schutzglas von Botticellis Primavera keine verurteilungswürdige Handlung. Das beruhigt uns, tröstet uns aber nicht: Die Regierung ist immer noch nicht entschlossen, die Bevölkerung vor der Klimakrise zu schützen”.

Sie haben sich an die Venus von Botticelli geklebt, sie werden nicht strafrechtlich verfolgt: die Tatsache existiert nicht
Sie haben sich an die Venus von Botticelli geklebt, sie werden nicht strafrechtlich verfolgt: die Tatsache existiert nicht


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