Sie entblößt sich im Heiligtum von Lourdes, Künstlerin soll im Mai wegen unsittlicher Entblößung vor Gericht stehen


Deborah De Robertis, eine in Luxemburg lebende Künstlerin und Performerin, wird im Mai wegen unsittlicher Entblößung vor Gericht stehen, nachdem sie am Samstag in Lourdes nackt aufgetreten war.

Sie zog sich während einer Kunstperformance im Wallfahrtsort Lourdes aus, wird aber im Mai wegen obszöner Handlungen angeklagt: Das ist das Fazit der Performance, die die Künstlerin Deborah De Robertis (Luxemburg, 1984) am vergangenen Samstag in der französischen Pyrenäenstadt, einem Ziel für Tausende von christlichen Pilgern, veranstaltete. De Robertis ist keine Unbekannte bei ähnlichen Performances (zuletzt hatte sie sich im April 2017 vor der Mona Lisa“ausgedrückt”): Für die Performance in Lourdes zog sie sich völlig nackt aus und bedeckte mit einem blauen Schleier Kopf, Schultern und Rücken. Ein Video der Performance ist auch auf YouTube verfügbar, in dem ein Verehrer sogar versucht, die Nacktheit der Künstlerin zu verdecken.

“Wir verurteilen diesen Akt des Exhibitionismus, der die damals in der Grotte anwesenden Gläubigen schockiert hat”, schrieb das Sanktuarium in einer offiziellen Mitteilung und betonte, dass es sich um “einen vorsätzlichen Akt handelte, der mit einer Intervention verbunden war, die den Anschein hatte, künstlerisch zu sein. Wir verurteilen eine solche Missachtung des religiösen Gewissens und der Religionsfreiheit und fordern, dass der heilige Charakter unseres Gotteshauses gemäß dem Grundsatz der Religionsfreiheit respektiert wird”. Wegen ihrer Darbietungen war De Robertis bereits angezeigt worden, wurde aber stets vom Vorwurf der Obszönität freigesprochen, da die Richter den künstlerischen Charakter ihrer Darbietungen anerkannt hatten.

Sie entblößt sich im Heiligtum von Lourdes, Künstlerin soll im Mai wegen unsittlicher Entblößung vor Gericht stehen
Sie entblößt sich im Heiligtum von Lourdes, Künstlerin soll im Mai wegen unsittlicher Entblößung vor Gericht stehen


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