Ristori MiBACT, weitere 25 Millionen Euro für Kunstausstellungen


In den MiBACT-Auffrischungsmitteln sind zusätzliche 25 Mio. EUR für Kunstausstellungen vorgesehen, die aufgrund von Covid-19 abgesagt, verschoben oder verkleinert wurden.

"Weitere 25 Millionen Euro für die Betreiber von Kunstausstellungen, mit einer neuen Aufforderung zur Zahlung von 10 Millionen Euro zum Ausgleich von Verlusten, die durch die Absage, Stornierung, Verschiebung oder Verkleinerung von ebenfalls für den Herbst geplanten Ausstellungen entstanden sind ": MiBACT-Minister Dario Franceschini unterzeichnete das Dekret, mit dem die Mittel für die Entschädigung der Betreiber von Kunstausstellungen, die sich im Rahmen der vorherigen öffentlichen Bekanntmachung beworben hatten, für das Jahr 2020 um 14,4 Millionen Euro aufgestockt werden, sowie das Dekret, mit dem ein weiterer Teil des Notfonds in Höhe von 10 Millionen Euro für die Entschädigung der Verluste bereitgestellt wird, die den Betreibern durch die Absage, Stornierung, Verschiebung oder Verkleinerung von im Herbst geplanten Kunstausstellungen entstehen.

In Bezug auf diese letzte Zuweisung können Veranstalter, die aufgrund der Absage, Stornierung, Verschiebung oder Verkleinerung von mindestens einer Kunstausstellung in Italien oder im Ausland, die im Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. November 2020 geplant war, Umsatzeinbußen erlitten haben, einen Beitrag beantragen. Förderfähig sind Einrichtungen, deren Haupttätigkeit in der Organisation von Kunstausstellungen besteht; Einrichtungen, die Logistik-, Transport- und Aufbaudienstleistungen erbringen und deren Umsatz zu mehr als 50 % aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit Kunstausstellungen stammt.



Einrichtungen und Kulturstätten mit Rechtspersönlichkeit, deren Tätigkeit dieOrganisation oder Veranstaltung von Kunstausstellungen umfasst, die aufgrund der Covid-19-Epidemie einen Umsatzrückgang erlitten haben und die im Zeitraum zwischen dem 1. Juni 2020 und dem 30. November 2020 mindestens eine Kunstausstellung in ihrem Kalender abgesagt, verschoben oder verkleinert haben, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Die Generaldirektion der Museen wird innerhalb von fünf Tagen nach der Registrierung der beiden Dekrete eine Sonderbekanntmachung mit den Modalitäten und Fristen für die Einreichung der Zuschussanträge veröffentlichen. Die Interessenten können ihre Anträge innerhalb von zehn Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung auf elektronischem Wege einreichen.

Ristori MiBACT, weitere 25 Millionen Euro für Kunstausstellungen
Ristori MiBACT, weitere 25 Millionen Euro für Kunstausstellungen


Achtung: Die Übersetzung des italienischen Originalartikels ins Deutsche wurde mit Hilfe automatischer Tools erstellt. Wir verpflichten uns, alle Artikel zu überprüfen, aber wir garantieren nicht die völlige Abwesenheit von Ungenauigkeiten in der Übersetzung aufgrund des Programms. Sie können das Original finden, indem Sie auf die ITA-Schaltfläche klicken. Wenn Sie einen Fehler finden, kontaktieren Sie uns bitte.