Offene Theater, Kinos und Konzerte in der Autonomen Provinz Bozen


Arno Kompatscher, Präsident der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, unterzeichnete eine Verordnung mit einigen Maßnahmen, die sich vom neuen EPGÜ unterscheiden.

Gestern, am 25. Oktober, hat der Präsident der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol, Arno Kompatscher, eine Verordnung unterzeichnet, die einige Änderungen im Vergleich zu den dringenden Maßnahmen zur Vorbeugung und Bewältigung des epidemiologischen Notfalls Covid-19 enthält, die Ministerpräsident Conte am selben Tag im neuen Ministerialdekret (DPCM ) vorgestellt hat.

Zu diesen Unterschieden gehört die Entscheidung, dass in Theatern, Konzertsälen und Kinos unter Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen und mit einer Höchstzahl von 200 Zuschauern öffentliche Aufführungen stattfinden dürfen, während das neue DPCM die Schließung aller Theater, Kinos und Konzertsäle vorsieht.

Eine weitere Änderung betrifft die Gastronomie: Bars, Eisdielen und Konditoreien dürfen von 5 Uhr morgens bis 20 Uhr abends geöffnet bleiben, während Restaurants bis 22 Uhr geöffnet bleiben dürfen.

Ab Montag, dem 26. Oktober 2020, ist das Reisen von 23 Uhr bis 5 Uhr des folgenden Tages nur noch aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen erlaubt.

Offene Theater, Kinos und Konzerte in der Autonomen Provinz Bozen
Offene Theater, Kinos und Konzerte in der Autonomen Provinz Bozen


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