Museen, Kulturstätten und Masken, was sich ab 1. Mai ändert


Seit dem 1. Mai ist das Tragen einer Maske in Museen nicht mehr vorgeschrieben; in Theatern und Kinos bleibt sie bestehen. Es wird jedoch dringend empfohlen und ist ratsam, sie mitzubringen: In überfüllten Situationen beschließen einige Museen, die Pflicht aufrechtzuerhalten.

Ab Sonntag, dem 1. Mai 2022, ändern sich die Regeln für die Verwendung von Gesichtsmasken an öffentlichen Orten, die bisher als Maßnahme gegen die Ausbreitung der Covid-19-Infektion überall in geschlossenen Räumen vorgeschrieben waren. Am 1. Mai trat die am 28. April 2022 unterzeichnete Verordnung von Gesundheitsminister Roberto Speranza in Kraft, in der die Grenzwerte für die obligatorische Verwendung von Gesichtsmasken festgelegt sind.

Die persönliche Schutzausrüstung FFP2 bleibt in bestimmten Verkehrsmitteln (Flugzeuge, Schiffe und Fähren, Interregiozüge, Intercity, Intercity Night und High Speed(Flugzeuge, Schiffe und Fähren, interregionale Züge, Intercity, Intercity Night und High Speed, öffentliche Busse und Mietbusse mit Fahrer, Fahrzeuge des öffentlichen Personennah- und -regionalverkehrs, Schulbusse) und bei öffentlichen Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, in “Theatern, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Livemusiklokalen und anderen gleichgestellten Veranstaltungsorten sowie bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen, die in geschlossenen Räumen stattfinden”. Somit bleibt die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken in überdachten Kinos, Theatern und Konzerten in Kraft. Die Pflicht zum Tragen von PSA gilt auch für Beschäftigte, Nutzer und Besucher von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und der sozialen Unterstützung, wie z. B. Einrichtungen der Gastfreundschaft und der Langzeitpflege, betreute medizinische Versorgungseinrichtungen (RSA), Hospize, Rehabilitationseinrichtungen und Wohneinrichtungen für ältere Menschen, auch solche, die sich nicht selbst versorgen. Alle diese Verpflichtungen sind bis zum 15. Juni in Kraft.

Für alle anderen öffentlich zugänglichen Orte, einschließlich Museen (aber auch Bars, Restaurants, Geschäfte, einschließlich Supermärkte, öffentliche und private Arbeitsplätze), besteht die Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken nicht mehr, die Empfehlung, diese zu tragen, bleibt jedoch bestehen. Schließlich entfällt diePflicht zum Erwerb des Grünen Passes fast überall, außer beim Besuch von Gesundheitseinrichtungen.

Allerdings istVorsicht geboten: Einige Museen, vor allem die überfüllten, halten an der Pflicht fest, wenn die Gefahr von Menschenansammlungen besteht. Dies ist z. B. in Verona der Fall, wo die Pflicht in allen städtischen Museen aufgehoben wurde (auch wenn das Tragen einer Maske weiterhin dringend empfohlen wird), aber für den Besuch des Hauses der Julia beibehalten wurde, wo, wie es auf der offiziellen Website der Museen heißt, “die Räume begrenzt sind und es zu Versammlungssituationen kommen kann”, weshalb “das Tragen von chirurgischen Masken weiterhin obligatorisch ist”.

Foto: Galerie Borghese

Museen, Kulturstätten und Masken, was sich ab 1. Mai ändert
Museen, Kulturstätten und Masken, was sich ab 1. Mai ändert


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