MiBACT, 22 Millionen für auf Kunst und Tourismus spezialisierte Verlage


MiBACT stellt 22 Millionen Euro für auf Kunst und Tourismus spezialisierte Verlage und für Anbieter von Führungen, Audioguides oder didaktischen Dienstleistungen in Museen bereit.

Das MiBACT hat 22 Millionen Euro fürauf Kunst und Tourismus spezialisierte Verlage und für Anbieter von Führungs-, Audioguide- und didaktischen Dienstleistungen in Museen vorgesehen: 12 Millionen Euro aus den Mitteln des durch das Ristori-Gesetz eingerichteten Notfallfonds für Kulturunternehmen und -institutionen zur Unterstützung von auf Kunst und Tourismus spezialisierten Verlagen und 10 Millionen Euro aus demselben Fonds zur Unterstützung von Anbietern von Führungs-, Audioguide- und didaktischen Dienstleistungen in Instituten und Kultureinrichtungen.

“Damit setzt die Regierung ihr Engagement fort, um den Unternehmen des Kultur- und Tourismussektors, die von der Pandemie besonders stark betroffen sind, zu helfen, die Wüste zu durchqueren”, erklärte Minister Franceschini.



Ein Teil der Mittel für das Fachverlagswesen in Höhe von 10 Mio. EUR ist für die Unterstützung von Unternehmen mit dem ATECO-Hauptcode 58.11.00 unterstützt werden, die ihren Sitz in Italien haben, bei der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragen sind, ihren Sozialversicherungs-, Steuer- und Versicherungspflichten nachkommen, nicht in Konkurs gegangen sind, 2019 mindestens zehn neue Publikationen im Jahr 2019 veröffentlicht oder exklusiv vertrieben haben, einen Anteil von mindestens 30 % am Katalog der ausschließlichen Herstellung und des Vertriebs haben; für touristische Publikationen gilt, dass sie einen Anteil von mindestens 30 % am Katalog der ausschließlichen Herstellung oder des Vertriebs haben, der aus Kunstpublikationen und Faksimile-Reproduktionen besteht, und im Jahr 2019 mindestens zwei Kataloge von Kunstausstellungen und Sammlungen veröffentlicht haben.

Ein Anteil von 2 Mio. EUR der Mittel für das Fachverlagswesen wird zur Unterstützung von Unternehmen mit dem ATECO-Hauptcode 58.11, 58.14 oder 58.19, die ihren Sitz in Italien haben, ab dem 1. März 2019 eine eingetragene Zeitung sind, ihren Sozialversicherungs-, Steuer- und Versicherungspflichten nachkommen, sich nicht in einem Konkursverfahren befinden und mindestens 70 % ihrer veröffentlichten Inhalte, einschließlich redaktioneller Inhalte, in Print- und Digitalausgaben und sektoralen Anzeigenverkäufen auf die Welt der Kunst und Ausstellungen beziehen.

Innerhalb von fünf Tagen nach der Registrierung des Dekrets durch die Kontrollorgane veröffentlicht die Generaldirektion für Bibliotheken und Urheberrecht eine Bekanntmachung mit den Modalitäten und Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Zuschüsse. Die Interessenten beantragen den Beitrag innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung auf elektronischem Wege unter Verwendung der von der Generaldirektion vorbereiteten Formulare.

Für den Anteil von 10 Millionen Euro, der für die Erbringer von Führungs-, Audioguide- und didaktischen Dienstleistungen in Kulturinstituten und -stätten reserviert ist, können sich diejenigen bewerben, die überwiegend in diesen Bereichen tätig sind oder die unter dem ATECO-Hauptcode 91.02 oder 91.03 in Kulturinstituten und -stätten für die gleichen Dienstleistungen tätig sind und folgende Voraussetzungen erfüllen: Sitz in Italien; Einhaltung der Sozialversicherungs-, Steuer- und Versicherungsbeitragspflichten; kein Konkursverfahren.

Innerhalb von 5 Tagen nach der Registrierung des Dekrets durch die Kontrollorgane veröffentlicht die Generaldirektion der Museen eine besondere Bekanntmachung mit den Modalitäten und Fristen für die Einreichung der Zuschussanträge sowie für die Dokumentenprüfung und die Zuteilung der Zuschüsse. Die Interessenten reichen ihre Zuschussanträge innerhalb von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung auf elektronischem Wege unter Verwendung der von der Generaldirektion bereitgestellten Formulare ein.

Ph.Kredit

MiBACT, 22 Millionen für auf Kunst und Tourismus spezialisierte Verlage
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