Lysippus Athlet, der Getty: "Es war nie Teil des italienischen Erbes und wir sollten es nicht zurückgeben


Das Getty-Museum hält an der Rückgabe des Athleten von Lysippus fest: "Er gehört nicht zum italienischen Erbe und wir sollten ihn nicht zurückgeben".

Wie allgemein vorauszusehen war, hat das Getty-Museum nicht die Absicht, in der Affäre um denAthleten Lysippus einen Rückzieher zu machen, und seine Absichten, die Statue aus dem 4. Jahrhundert v. Chr. zu behalten, bleiben unverändert bestehen, auch nachdem die italienischen Gerichte mit dem Urteil des Kassationsgerichts, das die Berufung des US-Museums gegen die im Juni vom Gericht in Pesaro angeordneteBeschlagnahme des Werks zurückgewiesen hat, ihr endgültiges Urteil gefällt haben.

“Wir werden weiterhin unsere Rechte an der Statue verteidigen”, sagte Lisa Lapin, Vizepräsidentin für Kommunikation beim J. Paul Getty Trust. "Das Gesetz und die Fakten in diesem Fall rechtfertigen nicht die Rückgabe einer Statue, die seit fast einem halben Jahrhundert in Los Angeles öffentlich ausgestellt ist. Die Statue ist altgriechischen Ursprungs, wurde 1964 in internationalen Gewässern gefunden und 1977 vom Getty-Museum erworben, mehrere Jahre nachdem das oberste italienische Gericht, die Corte di Cassazione, 1968 zu dem Schluss gekommen war, dass es keine Beweise für die Zugehörigkeit der Statue zu Italien gibt. Nun hat das Gericht keine schriftliche Begründung für seine Entscheidung geliefert, die im Widerspruch zu seiner Feststellung vor fünfzig Jahren steht, dass es keine Beweise für die Zugehörigkeit des Werks zu Italien gibt.

Außerdem“, so Lapin weiter, ”war die Statue nie Teil des italienischen Kulturerbes. Eine zufällige Entdeckung durch italienische Bürger macht die Statue nicht zu einem italienischen Objekt. Da sie außerhalb des Territoriums eines modernen Staates gefunden wurde und zwei Jahrtausende lang im Meer versunken war, hat die Bronze nur eine vage und zufällige Verbindung zu Italien. Wir sind der Meinung, dass jede Beschlagnahmung gegen amerikanisches und internationales Recht verstößt. Unsere Priorität ist die Fortsetzung unserer produktiven und langfristigen Zusammenarbeit mit unseren zahlreichen italienischen Kollegen und dem Kulturministerium. Es ist bedauerlich, dass wir durch diese Affäre von dieser wichtigen Arbeit abgelenkt wurden.

Das Getty lässt auch keine Gelegenheit aus, um zu betonen, dass es seit Jahrzehnten mit Italien zusammenarbeitet und das italienische Erbe schützt, bewahrt und erforscht. “Die Getty Foundation”, zählt Lapin auf, "hat 137 Projekte zur italienischen Kunst mit insgesamt mehr als 20 Millionen Dollar unterstützt, 500.000 Dollar an Universitätsstipendien für italienische Wissenschaftler vergeben und 130 italienische Wissenschaftler, Forscher und Praktikanten mit Stipendien von insgesamt mehr als 1,3 Millionen Euro aufgenommen. Seit 1984 hat das Getty Museum mehr als 130 Gemälde, Skulpturen, Zeichnungen, Fotografien und andere Werke an über 50 verschiedene Institutionen in Italien verliehen. In ähnlicher Weise hat das Getty Research Institute (GRI) seit 1991 70 Gemälde, Zeichnungen, Manuskripte und seltene Bücher für Ausstellungen in Italien ausgeliehen. Das Getty hat mehr als zwölf Ausstellungen in Zusammenarbeit mit italienischen Institutionen präsentiert, von denen einige auf Vereinbarungen zwischen dem Getty und dem italienischen Minister für Kulturerbe, dem sizilianischen Ministerium für Kultur und sizilianische Identität, dem Archäologischen Nationalmuseum in Neapel, den Kapitolinischen Museen in Rom und dem Museum von Aidone zurückgehen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit war das Getty-Museum für die Erhaltung von fünf sehr bedeutenden antiken Werken und einer Sammlung von siebenunddreißig Votivbildern verantwortlich, die alle zu italienischen Museen gehören.

Auch hier, so Lapin abschließend, misst das Getty “der engen und fruchtbaren Zusammenarbeit mit dem italienischen Ministerium für Kulturerbe und den Kollegen in den italienischen Museen große Bedeutung bei”.

In einer separaten Mitteilung bekräftigte das Museum in Los Angeles seinen Standpunkt: Dem Getty zufolge ist der Lysippus-Athlet nicht italienisch, er wurde nicht in italienischen Gewässern gefunden, und das italienische Recht kann nicht auf die Bronze angewandt werden, es sei denn, Italien kann beweisen, dass sie in italienischen Gewässern gefunden wurde (nach US-Recht muss ein Staat, der Anspruch auf in den Vereinigten Staaten gelagertes Kulturgut erhebt, nachweisen können, dass das Objekt auf US-Boden gefunden wurde). Obwohl das italienische Recht Strafen für die illegale Ausfuhr von Kulturgütern vorsieht, hat das Getty nichts mit der illegalen Ausfuhr zu tun, und die Vereinigten Staaten haben keine Gesetze für die Rückgabe illegal ausgeführter Güter.

Das Getty begründet seinen Standpunkt mit weiteren rechtlichen Gründen: dem Urteil des Obersten Gerichtshofs von 1968, das das Werk dem amerikanischen Museum zuweist, und der Tatsache, dass das internationale Recht keine Verpflichtung zur Rückgabe vors ieht (im Übrigen, so das Getty, verließ die Statue Italien, bevor das UNESCO-Übereinkommen von 1970 existierte und lange bevor Italien und die USA es ratifizierten: Die Konvention verpflichtet jedenfalls nicht zur Rückgabe von Objekten, es sei denn, sie wurden aus einer Museumssammlung gestohlen), das italienisch-amerikanische Abkommen, das die Rückgabe von Objekten nur unter bestimmten Umständen vorsieht (d. h. archäologisches Material italienischen Ursprungs, nicht aber griechische Objekte, die in jüngster Zeit durch Italien gegangen sind). Schließlich wendet sich das Getty gegen die Argumentation des Richters von Pesaro, der das Objekt als italienisch ansieht, weil er das unter italienischer Flagge fahrende Boot, das den Athleten Lysippus gefunden hat, mit italienischem Hoheitsgebiet gleichsetzt: Eine solche Begründung verstößt nicht nur gegen das 1982 verabschiedete Dritte Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, sondern “würde zu dem absurden Fall führen, dass die Bronze, wenn sie von einem australischen Fischerboot gefunden worden wäre, australisches Kulturgut geworden wäre”.

Lysippus Athlet, der Getty:
Lysippus Athlet, der Getty: "Es war nie Teil des italienischen Erbes und wir sollten es nicht zurückgeben


Warnung: Die Übersetzung des originalen italienischen Artikels ins Englische wurde mit automatischen Werkzeugen erstellt. Wir verpflichten uns, alle Artikel zu überprüfen, können jedoch nicht garantieren, dass die Übersetzung frei von Ungenauigkeiten aufgrund des Programms ist. Sie können das Original finden, indem Sie auf die ITA-Schaltfläche klicken. Wenn Sie einen Fehler finden, kontaktieren Sie uns bitte.