Ein wertvolles Gemälde von Carl Blechen (Cottbus, 1798 - Berlin, 1840), einem führenden Vertreter der deutschen Romantik, das von den Nazis zwei jüdischen Kunstsammlern entzogen worden war, kehrt gemäß den “Washingtoner Prinzipien”, die die Rückgabe von Werken vorsehen, die den Juden von den Nazis entzogen wurden, endlich an seine rechtmäßigen Eigentümer zurück. Die deutsche Regierung hat über die Kunstverwaltung des Bundes das Gemälde Das Tal der Mühlen in Amalfi von Carl Blechen an seine Erben zurückgegeben. Das Gemälde gehörte den Berliner jüdischen Kunstsammlern Arthur und Eugen Goldschmidt, die 1938 nach zahlreichen antisemitischen Verfolgungen Selbstmord begingen. Das Werk hat eine besondere Geschichte, denn es wurde von Adolf Hitler selbst gekauft, der es für das in Linz (Österreich) zu errichtende Führermuseum bestimmen wollte (die von Hitler für die Durchführung der Entführungen eingerichtete Organisation trug den Namen " Sonderauftrag Linz").
Nach dem Selbstmord von Arthur und Eugen Goldschmidt blieb ihre umfangreiche Kunstsammlung zunächst in ihrer Berliner Wohnung, wo sie im Juli 1942 von der Gestapo auf der Grundlage der antijüdischen Gesetzgebung beschlagnahmt wurde. Der rechtmäßige Erbe Edgar Moor, Enkel der Brüder Goldschmidt, der im Ausland lebte, wurde so enteignet. Die Geschichte des Gemäldes wurde durch die Provenienzforschung der Bundeskunstverwaltung und das von Kulturstaatsministerin Claudia Roth finanzierte OFP-Projekt im Brandenburgischen Hauptstaatsarchiv aufgeklärt.
Zuständig für den Verkauf des den Brüdern Goldschmidt geraubten Vermögens war die Vermögensverwertungsstelle des Oberfinanzpräsidenten von Berlin-Brandenburg. Vermutlich über diese Stelle gelangte das Gemälde von Blechen am 5. September 1944 durch Vermittlung des Berliner Kunsthändlers Hans W. Lange in die Sammlung von Hitlers “Sonderauftrag Linz”. Im Jahr 1960 ging das Werk in den Besitz des Bundes über und wurde zuletzt als Leihgabe des Bundes im Fürst-Pückler-Museum in Cottbus ausgestellt.
Zum Nachlass der Brüder Goldschmidt gehörte neben dem Blechen-Gemälde auch eine wertvolle Kunstsammlung. Ein 1939 anlässlich der Testamentsvollstreckung erstelltes Inventar listet mehr als 900 Objekte auf: Neben niederländischen Gemälden aus dem 17. Jahrhundert sind französische und deutsche Gemälde aus dem 19. Jahrhundert, seltene Grafiken, nicht näher datierbare Skulpturen sowie einige ostasiatische Objekte und zahlreiche dekorative Porzellane verzeichnet. Darüber hinaus war die Wohnung laut Gutachten mit französischen Möbeln aus dem 18. Jahrhundert und wertvollen Teppichen und Wandteppichen aus Brüsseler Werkstätten aus dem 17.
“Die Aufarbeitung des NS-Kulturgutraubs ist ein wichtiger Moment, um an die Verfolgten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft zu erinnern”, so Kulturministerin Claudia Roth. “Mit der Rückgabe des verfolgungsbedingt beschlagnahmten Gemäldes von Carl Blechen wird das Schicksal von Arthur und Eugen Goldschmidt sowie Edgar Moor nun ein Stück weit sichtbarer. Dafür danke ich dem gesamten Forschungsteam der Bundeskunstverwaltung und dem OFP-Projekt sehr herzlich”.
“Ich freue mich sehr, dass die Kooperation zwischen der Kunstverwaltung und dem OFP-Projekt, das gemeinsam von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg finanziert wird, die notwendigen Informationen im Brandenburgischen Hauptstaatsarchiv zur Verfügung gestellt und damit die Rückgabe des Gemäldes ermöglicht hat”, so Christoph Faden, Direktor der Kunstverwaltung des Bundes.
Andrea Enderlein, Vertreterin der Anspruchsberechtigten in Moor, betont: “Die Rückgabe des Kunstwerks ist für die Familie und ihre Geschichte von großer Bedeutung. Mein Mandant ist sehr dankbar für die Anerkennung der Tatsache, dass dieser Kunstraub das Ergebnis der Verfolgung der Brüder Arthur Goldschmidt und Eugen Goldschmidt war”.
“Ich freue mich für meine Kolleginnen und Kollegen in der Provenienzforschung, dass sie durch ihre zum Teil aufwändigen und zeitintensiven Recherchen und die Übermittlung von Informationen an die Bundeskunstverwaltung dazu beigetragen haben, das Schicksal des Gemäldes und das relative Verfolgungsschicksal seiner jüdischen Eigentümer zu klären”, sagt Julia Modelhawer, Abteilungsleiterin im Brandenburgischen Hauptstaatsarchiv. Die Rückgabe des Gemäldes ist ein wichtiger Schritt im Sinne der Washingtoner Prinzipien".
Hitler wollte dieses Gemälde für sein Museum. Jetzt zurück zu seinen rechtmäßigen Besitzern |
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