In Griechenland ist es seit letzter Woche möglich, Haustiere zu archäologischen Stätten mitzunehmen. Dies ist eine wichtige Neuerung für das Land, in dem bisher nur Blindenhunde für Sehbehinderte erlaubt waren. Die Entscheidung zugunsten von Haustieren wurde am 27. April vom Zentralen Archäologischen Rat, einer Einrichtung des griechischen Kulturministeriums, getroffen und betrifft mehr als 120 Stätten.
“Mit der positiven Stellungnahme des Zentralen Archäologischen Rates, dass Haustiere ihren Besitzern beim Besuch von mehr als 120 archäologischen Stätten folgen dürfen”, betonte Ministerin Lina Mendoni, "machen wir einen ersten, aber wichtigen Schritt zur Harmonisierung des Rahmens für die Zugänglichkeit von Denkmälern und archäologischen Stätten nach dem Vorbild anderer europäischer Länder, die bereits Regeln für den Zugang von Haustieren anwenden. In Italien zum Beispiel ist der Zutritt von Haustieren bereits an vielen Stätten erlaubt.
Es liegt jedoch auf der Hand“, bekräftigte der Minister, ”dass der Zutritt nicht für alle archäologischen Stätten gelten kann. In Gebieten mit hoher Besucherkonzentration und besonderen Zugangsmöglichkeiten, wie der Akropolis in Athen, wäre der Zutritt für unsere kleinen Freunde nicht einfach, da sie aufgrund des hohen Besucheraufkommens in Gefahr wären, aber auch Unannehmlichkeiten für Besucher verursachen könnten, die sich ihrer Anwesenheit nicht bewusst sind. In Gebieten mit einer Fläche von Tausenden von Hektar wie Vergina, Delos, dem antiken Messene, Mykene und Philippi können Hunde, die beaufsichtigt werden, angeleint sind, eine Gesundheitskarte besitzen und die in der Stellungnahme des Rates festgelegten Bedingungen erfüllen, ihre Freunde während des Besuchs begleiten. Das Gleiche gilt für große Haustiere, sofern sich der Besitzer bereit erklärt, ihnen einen Maulkorb anzulegen".
Zu den Stätten, die von der Maßnahme ausgenommen sind, gehören neben der Akropolis in Athen beispielsweise Knossos, das antike Olympia und die Stätte von Delphi. An mehr als 110 Stätten wurden außerdem Bereiche am Eingang eingerichtet, in denen sich Tiere aufhalten können, solange ihre Besitzer zu Besuch sind. In den Denkmälern, in den Theatern, in den Tempeln, in den Gewölbegräbern und auf den Mosaikböden der Denkmäler sind Tiere jedoch nicht erlaubt.
Die Begleiter müssen an einer bis zu 1 m langen Leine geführt werden oder die Tiere müssen auf dem Arm oder in einer Trage getragen werden. Außerdem müssen die Besitzer beim Einlass ein Gesundheitsheft vorlegen, und die Tiere dürfen eintreten, wenn ihr Begleiter die notwendigen Gegenstände mitbringt, um die Umgebung sofort von Kot zu befreien.
Bild: Das Stadion des antiken Messene. Foto: Herbert Ortner
Griechenland: Seit letzter Woche dürfen Haustiere archäologische Stätten betreten |
Achtung: Die Übersetzung des italienischen Originalartikels ins Deutsche wurde mit Hilfe automatischer Tools erstellt. Wir verpflichten uns, alle Artikel zu überprüfen, aber wir garantieren nicht die völlige Abwesenheit von Ungenauigkeiten in der Übersetzung aufgrund des Programms. Sie können das Original finden, indem Sie auf die ITA-Schaltfläche klicken. Wenn Sie einen Fehler finden, kontaktieren Sie uns bitte.