Frankreich verabschiedet wichtiges Gesetz zur Rückgabe von durch die Nazis geraubten Werken


Am 29. Juni verabschiedete Frankreich ein wichtiges Gesetz zur Rückgabe von Kulturgütern, die den Juden von den Nationalsozialisten entzogen worden waren: Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unveräußerlichkeit öffentlicher Sammlungen wird eingeführt.

In Frankreich hat dieNationalversammlung ( ) am 29. Juni einstimmig ein wichtiges Gesetz über die Rückgabe von Kulturgütern, die im Rahmen der antisemitischen Verfolgungen zwischen 1933 und 1945 während der Nazizeit geraubt wurden, verabschiedet, wie es der Senat bereits am 23. Mai getan hatte.

Mit diesem Gesetzentwurf wird eine Ausnahme vom Grundsatz der Unveräußerlichkeit öffentlicher Sammlungen in das französische Kulturgutschutzgesetzbuch aufgenommen: Bisher war für die Rückgabe eines Werks, das in öffentliche französische Sammlungen gelangt war, an seine rechtmäßigen Eigentümer ein Ad-hoc-Gesetzestext erforderlich. Mit dem neuen Gesetz wird nun ein Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, geraubte Werke aus öffentlichen Sammlungen zu entfernen, um sie ihren rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben, ohne dass dafür ein spezieller Gesetzestext erforderlich ist.

Im vergangenen Jahr ermöglichte das Gesetz vom 21. Februar 2022 über die Rückgabe oder Rückerstattung bestimmter Kulturgüter an die Begünstigten ihrer Eigentümer, die Opfer antisemitischer Verfolgung waren, die Rückgabe oder Rückerstattung von 15 Werken aus öffentlichen Sammlungen; in Zukunft wird es nicht mehr notwendig sein, Sondergesetze wie das vom letzten Jahr zu verabschieden, um Werke zurückzugeben, die im Zusammenhang mit antisemitischer Verfolgung geraubt wurden.

Die Entscheidung über die Rückgabe von Werken aus öffentlichen Sammlungen wird nach Anhörung der Kommission für die Entschädigung der Opfer von Enteignungen (Commission pour l’indemnisation des victimes de spoliations, CIVS) getroffen, die für die Untersuchung der Fakten zuständig ist, die zu den Enteignungen geführt haben. Der vom Senat verabschiedete und von der Nationalversammlung geänderte Gesetzestext muss noch von einem gemeinsamen Ausschuss aus Abgeordneten und Senatoren geprüft werden, um sich auf die endgültige Fassung des Textes zu einigen. Danach wird das Gesetz endgültig verabschiedet.

Bild: Bourbonenpalast, Sitz der Nationalversammlung. Foto: Wikimedia/DXR

Frankreich verabschiedet wichtiges Gesetz zur Rückgabe von durch die Nazis geraubten Werken
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