In Frankreich wurde ein Künstler, Xavier Marabout, der seit Jahren die Geschichten von Tim und Struppi, der sehr beliebten französischen Comicfigur von Hergé, überarbeitet und sie in die Gemälde von Edward Hopper einfügt, um einzigartige Mischungen mit erotischer Note zu schaffen (Tim und Struppi werden nämlich immer von mehr oder weniger bekleideten Pin-ups begleitet), von einem Gericht für seine Werke verurteilt: Das Gericht erkannte dieparodistische Absicht von Marabout nicht an.
Aber der Reihe nach: Die Serie von Werken mit Tim und Struppi als Protagonisten begann 2012, und die Tatsache, dass sie eine erotische Konnotation haben, wurde von dem Unternehmen, das die kommerzielle Nutzung der Figur verwaltet (das Unternehmen Tintinimaginatio, früher Moulinsart), nicht geschätzt, das den Künstler daher verklagte und ihn der Nachahmung und des unlauteren und parasitären Wettbewerbs beschuldigte. In erster Instanz hatte das Gericht in Rennes zugunsten von Marabout entschieden, indem es die humoristische Absicht der Bilder anerkannte und die Merkmale der Parodie hervorhob, d. h. die unmittelbare Identifizierung des Originals, also des parodierten Gegenstands, und das absichtliche Element, d. h. die Menschen zum Lachen oder Schmunzeln zu bringen, ohne den Ruf oder die Ehre des Parodierten zu verletzen. Das erstinstanzliche Gericht erkannte an, dass “die humoristische Wirkung durch die Inkongruenz der Situation im Hinblick auf die Nüchternheit, wenn nicht gar die übliche Traurigkeit der Werke Hoppers und das Fehlen einer weiblichen Präsenz neben Tintin begründet ist”. Diese Merkmale sollten also die Betrachter der Werke zum Lachen bringen.
Das Berufungsgericht von Rennes, bei dem Tintinimaginatio Berufung eingelegt hat, ist anderer Meinung. Das Gericht hat Marabout in zweiter Instanz in einem Urteil vom 4. Juni dieses Jahres verurteilt, weil, wie es heißt, “die Parodie restriktiv gewürdigt werden muss” und “eine klare humoristische Absicht erfordert, vorzugsweise von einer gewissen Intensität: Wenn ein Lächeln ausreicht, reicht das einfache Streben nach einer amüsierten Komplizenschaft mit dem Leser oder dem Zuschauer nicht aus, ebenso wenig wie ein einfaches Augenzwinkern oder ein visueller Schock”. Für die Richter in Rennes “kann die bloße Tatsache, dass in seinen Werken starke Elemente der Sinnlichkeit (kahlköpfige Frauen, Anwesenheit eines Sexshops) oder störende Elemente (Tims Tätowierung, Dupond beim Rauchen, Tim deprimiert, ängstlich, geschwächt, beim Lesen eines Schwulenmagazins oder sogar beim Biertrinken dargestellt) eingeführt werden, wenn auch ohne Exzesse, nicht als von einer humoristischen Absicht herrührend angesehen werden”. Wenn die beanstandeten Gemälde “ein Lächeln (und nicht etwa ein Lachen) hervorrufen oder den Betrachter zu einer amüsierten Komplizenschaft veranlassen, so bedeutet dies nicht, dass der Beklagte den Betrachter im Geiste des Spottes provozieren wollte, und sei es auch nur durch höfliche Neckereien”. Marabout wurde zu einer Entschädigung von 15.000 Euro für den erlittenen Schaden und zu einem Betrag von 5.000 Euro für die Beeinträchtigung des Werks von Hergé verurteilt.
Sowohl Tintinimaginatio als auch Xavier Marabout kommentierten die Entscheidung der Berufungsrichter in Rennes. Diese Entscheidung“, so das Unternehmen in einer Erklärung, ”bestärkt die Rechteinhaber von Hergé in ihrer Entschlossenheit, die Integrität seines Werks zu verteidigen und gegen die missbräuchliche Verwendung zu kämpfen, die leider regelmäßig stattfindet. Das Unternehmen Tintinimaginatio, die Hergé-Stiftung und Fanny Vlamynck verpflichten sich, ihre Bemühungen zur Verteidigung der Urheberrechte von Hergé und zur Bewahrung des von ihm hinterlassenen kulturellen Erbes fortzusetzen."
“Ich bin erstaunt über diese Entscheidung der französischen Justiz”, sagte Marabout, "sie scheint sich dem europäischen Trend anzuschließen, der sehr beunruhigend für die Meinungsfreiheit ist, die zu schwinden scheint. Ich werde also für eine humoristische Absicht verurteilt, die eher intellektuell als grotesk, eher subtil als barbarisch ist. Auf der Grundlage dieses Missverständnisses nehme ich diese Entscheidung zur Kenntnis und ziehe die Bilder und Veröffentlichungen der verurteilten Werke zurück. Marabout kann immer noch Berufung in der Kassationsinstanz einlegen. Auf jeden Fall gibt es in Frankreich bereits eine Debatte über diese Entscheidung, die die Freiheit der Parodie untergraben könnte.
Frankreich, Gericht verurteilt Künstler, der ein erotisches Tim und Struppi gemalt hat |
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