Franceschini widerruft Bonisoli: Freigabe des Umlaufs von Werken unter 13 500 Euro


Das neue Dekret von Franceschini hebt die von Bonisoli im Jahr 2018 ergriffenen Maßnahmen für den Umlauf auf und gibt somit den Umlauf von Werken unter 13.500 Euro frei.

Das Ministerialdekret vom 31. Juli 2020, unterzeichnet vom Minister für das kulturelle Erbe Dario Franceschini, wurde in den letzten Stunden veröffentlicht und hebt die Blockierung des Umlaufs aller Werke im Wert von weniger als 13.500 Euro auf. Das Dekret greift in ein anderes Dekret ein, das am 9. Juli 2018 vom ehemaligen Minister Alberto Bonisoli unterzeichnet wurde und das wiederum in Franceschinis Ministerialdekret vom 17. Mai 2018 über die Bedingungen, Modalitäten und Verfahren für den internationalen Verkehr von Kulturgütern eingreift.

Mit dem Dekret vom Mai 2018 wurden zwei Neuerungen für den Umlauf von Werken eingeführt: Die erste war die Möglichkeit, Werke, die älter als siebzig Jahre sind und einen Wert von weniger als 13.500 Euro haben, durch eine einfache Selbstzertifizierung in Umlauf zu bringen (zuvor musste man einen Antrag an das Exportbüro der Oberaufsichtsbehörde schicken und auf die Bescheinigung über den freien Verkehr warten: ein Verfahren, das auch wegen des Personalmangels in den Büros sehr langwierig war und mindestens einen Monat Wartezeit erforderte). Der zweite Punkt war die Aktivierung desRegisters für den internationalen Verkehr von Kulturwerken, das die Verwaltung aller Güter, die sich im Transit auf nationalem Gebiet befinden, durch die Ausstellung eines fünfjährigen “Passes” gewährleisten sollte.



Das Bonisoli-Dekret hatte die Möglichkeit, Werke mit einer Selbstzertifizierung in Umlauf zu bringen, der Anpassung des Systems des Exportamts für die Umsetzung des Registers untergeordnet: Die Idee war eigentlich, die volle Kontrolle darüber zu haben, was mit einer Selbstzertifizierung vorgelegt werden würde. Das Problem ist jedoch, dass die Anagrafe noch immer auf ihre Geburt wartet, und mit dem Bonisoli-Dekret konnte die neue Regelung nicht in Kraft treten. Das Franceschini-Dekret hat durch die Abschaffung der von Bonisoli eingeführten Paragraphen das Problem gelöst, indem es den Umlauf von Werken im Wert von weniger als 13.500 Euro freigab. In dem neuen Dekret wurde dann festgelegt, dass bis zum 31. Dezember die technischen Spezifikationen, die für die Aktivierung des im Dekret vom 17. Mai vorgesehenen elektronischen Passes erforderlich sind, auf jeden Fall verabschiedet werden müssen.

Franceschini widerruft Bonisoli: Freigabe des Umlaufs von Werken unter 13 500 Euro
Franceschini widerruft Bonisoli: Freigabe des Umlaufs von Werken unter 13 500 Euro


Achtung: Die Übersetzung des italienischen Originalartikels ins Deutsche wurde mit Hilfe automatischer Tools erstellt. Wir verpflichten uns, alle Artikel zu überprüfen, aber wir garantieren nicht die völlige Abwesenheit von Ungenauigkeiten in der Übersetzung aufgrund des Programms. Sie können das Original finden, indem Sie auf die ITA-Schaltfläche klicken. Wenn Sie einen Fehler finden, kontaktieren Sie uns bitte.