Exportreform für Kulturgüter ist Gesetz: Gesetzentwurf im Senat verabschiedet


Der Senat hat das Wettbewerbsgesetz verabschiedet, das die Reform der Ausfuhr von Kulturgütern enthält: Die neuen Maßnahmen sind nun Gesetz.

Seit heute ist die Reform der Ausfuhr von Kulturgütern, die wir auf diesen Seiten ausführlich besprochen haben (insbesondere mit einer Zusammenfassung der geplanten Maßnahmen, einem Interview dafür und einem Interview dagegen), Gesetz. Das Wettbewerbsgesetz, das die Reform enthält, hat nämlich das von der Regierung beantragte Vertrauen im Senat erhalten, der es mit 146 Ja- und 113 Nein-Stimmen gewährte. Das Gesetz ist somit verabschiedet und in Kraft getreten.

Neben dem Export von Kulturgütern gibt es wichtige Regelungen zu Energie, Freiberuflern, Banken, Post, Apotheken und vielem mehr. Gut 894 Tage dauerte es bis zur Verabschiedung. Der Minister für wirtschaftliche Entwicklung, Carlo Calenda, kommentierte: “Heute wurde das jährliche Gesetz für Markt und Wettbewerb zum ersten Mal in Italien verabschiedet. Nach einem langwierigen Prozess von fast drei Jahren ist es ein wichtiges Signal der Ernsthaftigkeit für das Land. Das Gesetz führt bedeutende Neuerungen in den Bereichen Versicherungen, freie Berufe, Energie, Kommunikation, Umwelt, Verkehr, Tourismus, Postdienste, Banken und Apotheken ein, um Wachstum und Produktivität zu fördern und den Verbrauchern den Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu geringeren Kosten zu ermöglichen”.



Erinnern wir uns kurz an die Neuerungen, die durch die Reform der Ausfuhr von Kulturgütern eingeführt wurden: Anhebung der Altersschwelle für die Bewertung durch die Oberaufsichtsbehörde zur Erteilung der Bescheinigung über den freien Verkehr von 50 auf 70 Jahre (Werke, die weniger als 70 Jahre alt sind, müssen daher vor der Ausfuhr nicht von Beamten geprüft werden); Einführung einer Schwelle von 13.500 Euro, unterhalb derer Werke gegen Selbstbescheinigung frei zirkulieren können (die Oberaufsichtsbehörden können Stichproben durchführen); Einführung eines “Passes” für Werke mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, um die Ausreise und Wiedereinreise von Werken aus dem und in das nationale Hoheitsgebiet zu erleichtern.

Bildnachweis: VVox

Exportreform für Kulturgüter ist Gesetz: Gesetzentwurf im Senat verabschiedet
Exportreform für Kulturgüter ist Gesetz: Gesetzentwurf im Senat verabschiedet


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