1938 sahen sich die beiden jüdischen Sammler Karl Adler und Rosi Jacobi gezwungen, ein Gemälde von Pablo Picasso aus dem Jahr 1904, La repasseuse (Frau beim Bügeln), zu verkaufen, um Nazideutschland so schnell wie möglich verlassen zu können. Fünfundachtzig Jahre später hat ihr Erbe, Thomas Bennigson, das Guggenheim Museum in New York verklagt und fordert die Rückgabe des Werks oder eine angemessene Entschädigung, die auf 100 bis 200 Millionen Dollar geschätzt wird.
Der Erbe reichte die Klage beim Obersten Gerichtshof in Manhattan ein und will die Richter davon überzeugen, dass der Verkauf illegal oder unter Druck erfolgt ist. “Adler hätte das Gemälde zu diesem Zeitpunkt und zu dem erzielten Preis nicht verkauft”, heißt es in dem dem Gericht vorgelegten Dokument, “wenn er und seine Familie nicht der nationalsozialistischen Verfolgung ausgesetzt gewesen wären und dies auch weiterhin sein würden.” Adler war ein wohlhabender Geschäftsmann, als Hitler und die Nazis an die Macht kamen. Er hatte das Gemälde 1916 von einem der führenden Kunsthändler Münchens, Heinrich Thannhauser, gekauft und war 1938 gezwungen, es zu verkaufen, um seine Flucht zu finanzieren. Als Jude war er 1937 seiner Arbeit beraubt worden, ebenso wie alle Mitglieder seiner Familie. So musste er nicht nur das Werk verkaufen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, sondern mit dem Erlös auch teure Visa kaufen, um Deutschland zu verlassen und zunächst durch Europa und dann in Richtung Argentinien zu reisen.
“Die Adlers”, heißt es in dem Dokument, das dem Gericht in Manhattan vorgelegt wurde, “brauchten große Geldsummen, nur um kurzfristige Visa für ihr Exil in Europa zu erhalten. Sie konnten nicht arbeiten, sie waren auf der Flucht, und sie wussten nicht, was die Zukunft bringen würde, also mussten die Adlers liquidieren, was sie konnten, um so schnell wie möglich so viel Geld wie möglich zu bekommen”. Die Repasseuse wurde im Oktober 1938 an Heinrich Thannhausers Sohn Justin für nur 1.552 Dollar verkauft, was heute etwa 32.000 Dollar entspricht. Der Sohn des Galeristen war jedoch, so die Erben von Adler und Jacobi, daran gewöhnt, Meisterwerke von deutschen Juden zu Schnäppchenpreisen zu kaufen, ihr Unglück auszunutzen und sich ihrer Notlage bewusst. Außerdem, so heißt es in der Klage, “hätten Karl und Rosi, wenn sie nicht geflohen wären, zweifellos ein noch viel tragischeres Schicksal in den Händen der Nazis erlitten”. Rosi Jacobi verschwand 1946 im Alter von 68 Jahren in Buenos Aires, während Karl Jacobi 85 Jahre alt wurde und 1957 starb. Weder das Ehepaar noch ihre Kinder wussten jedoch, dass sie das Gemälde für sich beanspruchen konnten: Sie gingen davon aus, dass die Übertragung legal erfolgt war.
Es gibt Präzedenzfälle: Bennigson, ein in Kalifornien ansässiger Rechtsanwalt und Enkel des Ehepaars (seine Mutter ist die Tochter von Karl und Rosi), hatte zuvor andere Werke aufgespürt, die seine Großeltern in aller Eile veräußert hatten. Im Jahr 2009 hatte er eine Entschädigung von 6,5 Millionen Dollar von einem Sammler aus Chicago erhalten, der eine Femme en blanc besaß, die einst der Familie gehörte. Schließlich ist die Repasseuse keine neue Geschichte: Bereits 2017 hatten sich die Erben an das Guggenheim gewandt, doch die Angelegenheit war in einer Sackgasse gelandet. Das Museum behauptet, in den 1970er Jahren mit einem der Söhne des Paares, Eric, Kontakt aufgenommen zu haben, um die Herkunft des Gemäldes zu klären, aber damals kam nichts Ungewöhnliches dabei heraus. Darüber hinaus gibt es nach Angaben des Museums keine Anhaltspunkte dafür, dass Karl Adler oder seine drei inzwischen verstorbenen Söhne den Verkauf als unlauter oder Thannhauser als schlechten Schauspieler empfunden hätten, weder zum Zeitpunkt der Transaktion noch danach. Es bleibt also abzuwarten, wem das Gericht Recht geben wird.
Erbe eines jüdischen Sammlers verklagt das Guggenheim in New York und fordert die Rückgabe eines Picassos |
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