Die Region Latium stellt einen außerordentlichen Beitrag in Höhe von insgesamt 7 Millionen Euro zur Unterstützung von Theatern, Kinos und Kulturvereinen zur Verfügung, der sich in 1,3 Millionen für Theater, 1,7 Millionen für Kinos und 4 Millionen für Kulturvereine aufteilt.
Der Beitrag für die Theater kommt den Betreibern von Theatern in Latium zugute, die unter anderem seit mindestens zwei Jahren bestehen und im Jahr 2019 eine Mindestanzahl von Programmtagen (60 für Theater im Gebiet von Roma Capitale und 40 in den übrigen Gemeinden von Latium) in den Bereichen Theater, Musik und Tanz veranstaltet haben.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Sitzplätze: 12.000 € für Theater mit 101 bis 200 Plätzen; 17.000 € für Theater mit 201 bis 300 Plätzen; 26.000 € für Theater mit 301 bis 500 Plätzen; 40.000 € für Theater mit 501 bis 1.000 Plätzen; 53.000 € für Theater mit mehr als 1.000 Plätzen.
Der Beitrag für Kinos ist für Kinobetreiber bestimmt. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sowohl der Sitz oder die Betriebsstätte als auch das Kino auf dem Gebiet der Region ansässig und ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen sind und dass im Jahr 2019 eine bestimmte Anzahl von öffentlichen Aufführungstagen erreicht wurde: 240 für Kinos auf dem Gebiet von Roma Capitale, 180 in den anderen Provinzhauptstädten und 100 in den anderen Gemeinden des Latiums.Unbeschadet des Höchstbeitrags von insgesamt 60.000 Euro für jedes Kino wird ein Teil davon durch die Anzahl der Tage bestimmt, an denen das Kino vom 24. August bis 25. Oktober 2020 geöffnet war: 4.000 Euro von 0 bis 10 Öffnungstagen; 6.500 Euro von 11 bis 25 Tagen; 7.500 Euro von 26 bis 40 Tagen; 10.500 Euro ab 41 Öffnungstagen. Darüber hinaus wird für Theater, die mindestens 11 Öffnungstage registriert haben, ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 5 % des Verlusts an Bruttoeinnahmen für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2020 im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Jahr 2019 gezahlt.
Für die Bekanntmachungen für Theater und Kino müssen die Beitragsanträge unter Androhung des Ausschlusses bis spätestens 21. Dezember 2020 per zertifizierter elektronischer Post (P.E.C.) an sostegnocultura.laziocrea@legalmail.it eingereicht werden.
Für kulturelle Vereinigungen und Vereinigungen zur sozialen Förderung (APS), die ebenfalls zum Dritten Sektor gehören und in der künstlerischen und kulturellen Förderung, Produktion und Ausbildung tätig sind, hat die Region Latium 4 Millionen Euro bereitgestellt. Es gibt zwei Kategorien von Begünstigten: Veranstalter von kulturellen und künstlerischen Aktivitäten, denen keine Raumkosten entstehen, können einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 5.500 Euro erhalten; alle, die nicht nur Veranstalter sind, sondern auch die Kosten (Mietvertrag, Nutzungskonzession, Darlehen) für einen multifunktionalen Raum auf dem Gebiet der Region tragen, der für die Durchführung dieser Aktivitäten genutzt wird, können einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss von 9.000 Euro erhalten. Zu den erforderlichen Bedingungen gehört der Nachweis, dass zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2019 mindestens 50 Tage künstlerische und kulturelle Förder-, Produktions- oder Ausbildungsaktivitäten durchgeführt wurden.
Auch für die öffentliche Bekanntmachung für Vereinigungen müssen die Anträge auf Zuschüsse unter Androhung des Ausschlusses bis spätestens 21. Dezember 2020 per zertifizierter elektronischer Post (P.E.C.) an sostegnoassociazioniculturali.laziocrea@legalmail.it eingereicht werden.
Die Region Latium stellt 7 Millionen Euro für Theater, Kinos und Kulturvereine bereit |
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