Der Freistaat Bayern hat ein während der Judenverfolgung von den Nationalsozialisten geraubtes Werk aus seinen Sammlungen, die in der Staatsgalerie Burghausen in München aufbewahrt werden, an seine rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben. Es handelt sich um einen Heiligen Florian eines unbekannten Künstlers aus der Zeit um 1480, eine Seitentafel eines Polyptychons, dessen weitere Tafeln unbekannt sind. Während der Zeit des Nationalsozialismus gehörte das Werk zur Sammlung des Antiquariats A.S. Drey, das dem Juden Aaron S. Drey gehörte: Es wurde ihm entzogen und später verkauft. 1935 verkündete die Reichskunstkammer die Schließung der jüdischen Galerien: Die Händler mussten hohe Geldbeträge und sehr hohe Steuern zahlen, was mehrere Galeristen dazu veranlasste, viele ihrer Werke dem Staat zu überlassen, wenn sie nicht zahlen konnten. Dazu gehörte auch der St. Florian, der 1936 vom Freistaat Bayern erworben wurde.
Am 23. April wurde es an Dreys Erben, die Brüder Friedrich und Ludwig Stern, seine Neffen, zurückgegeben. “Mit der Rückgabe dieses Werkes an seine rechtmäßigen Eigentümer”, so Bayerns Kultusminister Bernd Sibler, “wird das große Unrecht, das den Familien Drey und Stern durch die Nationalsozialisten widerfahren ist, offiziell anerkannt und ein Schritt zur Wiedergutmachung getan.” Für die Staatlichen Sammlungen Bayern ist dies die 21. Arbeit der letzten Jahre.
“Wir sind den Staatlichen Sammlungen Bayerns dankbar, dass sie die Herkunft des Gemäldes sorgfältig recherchiert und den Kontakt hergestellt haben”, sagte Rechtsanwältin Imke Gielen als Vertreterin der Erben. “Die Rückgabe ist auch das Ergebnis einer systematischen Recherche der bayerischen Sammlungen nach Objekten in ihrem Besitz.”
Im Bild: der St. Florian (Foto: Johannes Haslinger)
Deutschland, ein von den Nazis 1935 beschlagnahmtes Polyptychonfach zurückgegeben |
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