Das Haushaltsgesetz 2025 wurde vom Senat gebilligt: Mit 108 Ja-Stimmen, 63 Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde das insgesamt 30 Milliarden schwere Manöver durch das grüne Licht des Palazzo Madama zum Gesetz. Sehen wir uns die wichtigsten Maßnahmen für Kultur und Tourismus, die im “Staatshaushalt für das Haushaltsjahr 2025 und im Mehrjahreshaushalt für den Dreijahreszeitraum 2025-2027” enthalten sind, im Detail an.
Das Kulturministerium wird im Jahr 2025 um 147,6 Millionen Euro, im Jahr 2026 um 178,1 Millionen Euro und im Jahr 2027 um 204,08 Millionen Euro gekürzt. Der Großteil der Kürzungen (144,05, 176,54 und 202,56) konzentriert sich auf den Auftrag “Schutz und Aufwertung des kulturellen und landschaftlichen Erbes und der Aktivitäten”, insbesondere auf die Rubrik “Planung und Zuweisung von Ressourcen für den Schutz des kulturellen Erbes” (100,9, 139,77 und 167,02). Für das Ministerium für Tourismus betragen die Kürzungen 69,39 Mio. EUR im Jahr 2025, 46,43 im Jahr 2026 und 40,38 im Jahr 2027. Der größte Teil der Kürzungen entfällt auf den Posten “Förderung und strategische Verbesserung des nationalen Tourismusangebots und Innovation” (68,27, 45,30 und 39,30).
Um die Verwaltungskapazität der öffentlichen Verwaltungen zu stärken, den operativen Bedarf zu sichern und die Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, können befristete Arbeitsverträge von Bediensteten des Kulturministeriums und zweier anderer Ministerien, nämlich des Justizministeriums und des Ministeriums für Bildung und Verdienst, für einen Zeitraum von höchstens zwölf Monaten über die vorgesehene Laufzeit hinaus verlängert werden (Absatz 134).
Mit Absatz 593 wird ein neuer Unterabschnitt in das Gesetzesdekret Nr. 73 vom 25. Mai 2021 eingefügt, mit dem der Wiederherstellungsfonds eingeführt wurde. Gemäß dem neuen Absatz werden die Güter, die restauriert oder anderen Erhaltungsmaßnahmen unterzogen wurden, zu denen der Staat ganz oder teilweise mit den Mitteln des Fonds beigetragen hat und die zum kulturellen Erbe gehören, der Öffentlichkeit gemäß den in Artikel 38 des Gesetzes über das kulturelle Erbe und die Landschaft festgelegten Verfahren zugänglich gemacht.
Absatz 598 legt fest, dass der Strategieplan für Großprojekte im Bereich des Kulturerbes, der bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres angenommen werden muss, ab dem kommenden Jahr per Erlass des Kulturministeriums im Einvernehmen mit dem Wirtschaftsministerium verabschiedet wird (zuvor wurde das MEF nicht gehört).
Um die Förderung und Umsetzung von Initiativen zur Feier des achtzigsten Jahrestages des Widerstandes und des Befreiungskrieges, der Republik und des Frauenwahlrechts sowie der Verfassung zu ermöglichen, wird beim Vorsitz des Ministerrates ein Fonds mit einer Dotierung von 700.000 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2025 eingerichtet (Paragraph 599). Der Fonds ist für die Finanzierung der vom Italienischen Verband der Kämpfer- und Partisanenverbände geförderten Initiativen bestimmt.
Im Rahmen der Initiativen zur Würdigung der Person Giacomo Matteottis anlässlich seines 100. Todestages, um die Kenntnis und das Studium seines Werks und Denkens auf nationaler und internationaler Ebene zu fördern und zu verbessern, wurde im Voranschlag des Kulturministeriums ein Fonds für das Casa Museo Matteotti in der Provinz Rovigo eingerichtet, der ab dem Jahr 2025 mit 300.000 Euro pro Jahr ausgestattet ist (Absatz 601). Die Mittel für den Fonds für die 80 Jahre des Widerstands und für den Matteotti-Fonds stammen (Absatz 603) aus entsprechenden Kürzungen des Fonds für nicht aufschiebbare Notfälle, der durch das Finanzgesetz 2025 (l. 23. Dezember 2014 Nr. 190) eingerichtet wurde.
Zur Unterstützung des Schutzes und der Aufwertung historischer Karnevalsveranstaltungen mit anerkannter kultureller Identität wird im Haushalt des Kulturministeriums ein Fonds eingerichtet, der ab 2025 mit 1,5 Millionen Euro pro Jahr dotiert ist. Ein Dekret des Kulturministers, das innerhalb von neunzig Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Zustimmung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen dem Staat, den Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen zu erlassen ist, legt die Kriterien und Modalitäten für den Zugang zu dem in Satz 1 genannten Fonds fest (§ 604).
Zur Unterstützung des Sektors der Festivals, Chöre und Musikkapellen wird im Haushalt des Kulturministeriums ein Fonds eingerichtet, der ab dem Jahr 2025 mit 1,5 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet ist. Ein Dekret des Kulturministers, das innerhalb von neunzig Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nach Zustimmung der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen dem Staat, den Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen erlassen wird, legt die Kriterien und Modalitäten für den Zugang zu dem im ersten Satz genannten Fonds fest (§ 605).
Um die Wiederbelebung und Stärkung des lyrisch-symphonischen Sektors zu gewährleisten und die Stabilität des Sektors zu garantieren, auch aufgrund der Erneuerung des nationalen Tarifvertrags für das Personal, wird ab dem Jahr 2025 ein Teil des Nationalen Fonds für darstellende Künste gemäß Gesetz 163 vom 30. April 1985, der den lyrisch-symphonischen Stiftungen zugewiesen wurde, in Höhe von 8 Millionen Euro wie folgt aufgeteilt: 750.000 Euro für die lyrisch-symphonische Stiftung Petruzzelli e Teatri di Bari, um ihre institutionelle Tätigkeit zu stärken; 7.250.000 Euro für die vierzehn lyrisch-symphonischen Stiftungen auf der Grundlage des Durchschnitts der für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 festgelegten Prozentsätze (Paragraph 606). Der verbleibende Teil des Nationalen Fonds für darstellende Kunst für lyrisch-symphonische Stiftungen in Höhe von 192 Millionen Euro wird im Jahr 2025 allen lyrisch-symphonischen Stiftungen für die Durchführung ihrer institutionellen Tätigkeiten unter Berücksichtigung des Durchschnitts der für den Nationalen Fonds für darstellende Kunst für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 ermittelten Prozentsätze zugewiesen. Die opernsinfonischen Stiftungen übermitteln dem Ministerium für Kultur bis zum 30. Juni 2025 einen Bericht über ihre Tätigkeit im Jahr 2024.
Der Nationale Fonds für lebende darstellende Künste gemäß dem Gesetz 163 vom 30. April 1985 wird für das Jahr 2025 um 500.000 Euro und für die Jahre 2026 und 2027 um jeweils 1 Million Euro erhöht (Absatz 608). Die Erhöhung wird durch entsprechende Kürzungen des Fonds für unabwendbare Notfälle finanziert, der durch das Finanzgesetz 2025 (l. 23. Dezember 2014 Nr. 190) eingerichtet wurde.
Um Anreize für die Förderung und Unterstützung von Theateraktivitäten in Strafvollzugsanstalten zu schaffen, wird im Voranschlag des Justizministeriums ein Fonds für die Förderung und Unterstützung von Theateraktivitäten in Strafvollzugsanstalten eingerichtet. Der Fonds für die Förderung und Unterstützung von Theateraktivitäten in Strafvollzugsanstalten ist für die Jahre 2025, 2026 und 2027 mit jeweils 500.000 Euro ausgestattet, die für die Rehabilitation und die soziale und berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen verwendet werden sollen, um deren Wiedereingliederung in die Zivilgesellschaft durch die Förderung von Ausbildungs- und Kulturwegen zu erleichtern, die den Erwerb neuer Kompetenzen im Bereich der verschiedenen Theaterberufe begünstigen. Der Fonds wird durch entsprechende Kürzungen des Fonds für unabwendbare Notfälle finanziert, der durch das Finanzgesetz 2025 (l. 23. Dezember 2014 Nr. 190) eingerichtet wurde.
Zur Umsetzung des Strategieplans für die Entwicklung der Fotografie in Italien und im Ausland werden ab dem Jahr 2025 Ausgaben in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Jahr genehmigt.
Im Rahmen der Ziele, die Entwicklung der Kultur und der wissenschaftlichen Forschung zu fördern, die italienische kulturelle Tradition zu bewahren und aufzuwerten sowie das historische und künstlerische Erbe der Nation zu schützen, das ihr von der Verfassung zugewiesen wird, feiert die Republik die Persönlichkeit von Alessandro Volta anlässlich seines zweiten hundertsten Todestages, der sich im Jahr 2027 jährt. Zu diesem Zweck wird das Nationale Komitee für die Feier des zweihundertsten Todestages von Alessandro Volta gegründet, dem für die Jahre 2025, 2026 und 2027 jeweils ein Beitrag von 2 Millionen Euro zugewiesen wird. Ein Dekret des Präsidenten des Ministerrats oder der beauftragten politischen Behörde für technologische Innovation legt im Einvernehmen mit dem Kulturminister und der beauftragten politischen Behörde für Jubiläen von nationalem Interesse die Kriterien für die Zuweisung und jährliche Verteilung des Beitrags im Rahmen der für jedes Jahr bewilligten Mittel und entsprechend dem Bedarf im Zusammenhang mit den vom Nationalkomitee geplanten Aktivitäten fest. Das Nationale Komitee hat die Aufgabe, ein kulturelles Programm in Bezug auf das Leben, das Werk und die Orte, die mit der Persönlichkeit von Alessandro Volta verbunden sind, auszuarbeiten, einschließlich der Aktivitäten zur Restaurierung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern, die dem Schutz des Gesetzes über das kulturelle Erbe und die Landschaft unterliegen, sowie der Aktivitäten Forschungs-, Verlags-, Ausbildungs- und Ausstellungstätigkeiten sowie die Organisation und Durchführung kultureller, historischer und wissenschaftlicher Veranstaltungen von hohem Wert im Hinblick auf die Internationalisierung und technologische Innovation zur Förderung der Entwicklung von Forschung, Projekten und Erprobung innovativer technologischer Interventionen in den Bereichen Energie, Kommunikation und Information sowie in anderen Referenzbereichen der Initiative, die die wichtigsten Anwendungsbereiche im Zusammenhang mit den Entdeckungen von Alessandro Volta darstellen. bedeutende Anwendungsbereiche im Zusammenhang mit den Entdeckungen Voltas, um in Italien und im Ausland, auch über digitale Plattformen, das Wissen über das Denken, das Werk und das Vermächtnis der Persönlichkeit Alessandro Voltas zu verbreiten und insbesondere an die jüngeren Generationen weiterzugeben.
Um die Restaurierungs- und Konsolidierungsarbeiten an dem durch das Erdbeben vom 6. April 2009 beschädigten Kulturerbe zu ermöglichen, wurde im Haushalt des Kulturministeriums ein Fonds mit einer Dotierung von jeweils 500.000 Euro für die Jahre 2025, 2026 und 2027 eingerichtet. Die Mittel sind für die durch den CIPE-Beschluss Nr. 77/2015 vom 6. August 2015, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 268 vom 17. November 2015, finanzierten Interventionen an Kirchen außerhalb des Kraterbereichs bestimmt, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bereits die Ausführungsprojekte beauftragt wurden und bei denen sich weitere kritische Fragen ergeben haben, die durch vorbereitende Untersuchungen für die Ausführungsplanung festgestellt wurden und die eine Erhöhung der Kosten für die Durchführung der Interventionen selbst bedingen (Absatz 674). Der Fonds wird durch entsprechende Kürzungen des Fonds für nicht aufschiebbare Notfälle finanziert, der durch das Finanzgesetz von 2025 (l. 23. Dezember 2014 Nr. 190) eingerichtet wurde.
Um die Wiederaufbauprozesse nach den seismischen Ereignissen vom 9. November 2022 in der Region Marken und vom 9. März 2023 in der Region Umbrien, für die der nationale Notstand ausgerufen wurde, in Gang zu setzen, werden Ausgaben in Höhe von 5 Mio. EUR für das Jahr 2025 und 7 Mio. EUR für das Jahr 2026 für Planungsaktivitäten genehmigt (Absatz 677). Die Mittel stammen aus entsprechenden Kürzungen des Fonds für strukturpolitische Interventionen gemäß Artikel 10, Absatz 5 des Gesetzesdekrets vom 29. November 2004.
Um die Beschäftigungsstabilität zu gewährleisten und den außergewöhnlichen Mangel an Arbeitskräften im Tourismus-, Beherbergungs- und Kurortsektor auszugleichen, wird für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 30. September 2025 den Arbeitnehmern in Gastronomiebetrieben und im Tourismussektor, einschließlich der Kurorte, eine besondere, nicht zur Einkommensbildung beitragende Zulage in Höhe von 15 Prozent des für Nacht- und Überstunden gezahlten Bruttolohns gewährt (Absatz 395).
Zur Unterstützung der Entwicklung des Tourismusangebots auf dem Staatsgebiet, unter anderem durch Maßnahmen zur Förderung der De-Saisonalisierung der Touristenströme, der Digitalisierung des touristischen Ökosystems, der touristischen Lieferketten, der Investitionen unter Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) und des nachhaltigen Tourismus, durch ein nicht-regulatorisches Dekret, das vom Minister für Tourismus im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen nach einer Einigung in der Ständigen Konferenz für die Beziehungen zwischen dem Staat, den Regionen und den autonomen Provinzen Trient und Bozen und nach Anhörung der nationalen Gewerkschaften, die vergleichsweise repräsentativer für die Unternehmen des Sektors sind Nach Anhörung der nationalen Gewerkschaften, die für die Unternehmen des Sektors vergleichsweise repräsentativer sind, werden innerhalb von sechzig Tagen nach Inkrafttreten des Gesetzes die Kriterien, Bedingungen und Modalitäten für die Gewährung von Finanzhilfen zur Unterstützung privater Investitionen und für die Durchführung ergänzender und funktioneller Interventionen festgelegt (§ 502).
Der Senat billigt das Haushaltsgesetz: Maßnahmen für Kultur und Tourismus |
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