Nach Frankreich und den Niederlanden reiht sich nun auchÖsterreich in die Liste der Länder ein, die offiziell den Prozess der Dekolonisierung ihrer Museen eingeleitet haben. Die österreichische Staatssekretärin für Kunst und Kultur (das Pendant zu unserer Ministerin), Andrea Mayer, hat nämlich eine Kommission aus international anerkannten Experten eingesetzt, die die Sammlungen der österreichischen Museen auf Objekte aus Kontexten untersuchen soll, die möglicherweise mit dem Kolonialismus verbunden sind. Ziel ist es, so das Kulturministerium in einer Mitteilung, einen zeitgemäßen und bewussten Umgang mit den Objekten zu entwickeln sowie Rückgabeanträge zu bearbeiten.
Die Kommission wird interdisziplinär zusammengesetzt sein und die Aufgabe haben, Empfehlungen für den Umgang mit Kulturgütern aus kolonialen Erwerbskontexten und mögliche Restitutionen zu geben. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2022 mehrmals zusammentreten, und die Arbeit wird in drei Phasen ablaufen. In der ersten Phase geht es um die Kontextualisierung der Objekte, in der zweiten um eine Diskussion mit der Zivilgesellschaft, um die Analyse rechtlicher Faktoren und solcher, die mit den internationalen Beziehungen zusammenhängen, sowie um das Know-how der österreichischen Museen. Die dritte Phase schließlich ist der Erarbeitung von schriftlichen Empfehlungen für den Umgang mit Anträgen auf Rückgabe der betreffenden Kulturgüter gewidmet. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2023 erwartet.
Die Arbeitsgruppe wird von Jonathan Fine, dem wissenschaftlichen Direktor des Weltmuseums in Wien, geleitet und besteht aus Golda Ha-Eiros, Senior-Kuratorin der Anthropologischen Sammlung des Nationalmuseums von Namibia in Windhoek; Emmanuel Kasarhérou, Präsident des Musée du Quai-Branly in Paris; Henrietta Lidchi, Chefkuratorin des Nationalmuseums der Weltkulturen in Rotterdam; Barbara Plankensteiner, Direktorin des Museums am Rothenbaum - Kulturen und Künste der Welt (MARKK) in Hamburg; Walter Sauer, Dozent für Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Wien; Anna Schmid, Direktorin des Museums der Kulturen in Basel; Katrin Vohland, Generaldirektorin und wissenschaftliche Leiterin des Naturhistorischen Museums in Wien; Miloš Vec, Dozent für Rechtsgeschichte an der Universität Wien.
Das koloniale Erbe der österreichischen Bundesmuseen“, so Staatssekretär Mayer, ”wird wissenschaftlich und konzentriert aufgearbeitet werden. Es geht nicht nur um den Umgang mit dem kolonialen Museumserbe, sondern auch um Fragen einer postkolonialen Museologie und einer Erinnerungskultur. Wir gehen in die Tiefe, aber auch in die Breite: Es ist mir wichtig, die Herangehensweise an das Thema zu betonen. Die Einbindung verschiedener Stakeholder in die Arbeit des Komitees wird die Ergebnisse auf eine breite Basis stellen und damit die Weiterentwicklung eines zeitgemäßen und sensiblen Umgangs mit dem kulturellen Erbe in den österreichischen Bundesmuseen ermöglichen".
“Historisch gesehen gilt Österreich nicht als Kolonialmacht”, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums weiter, “aber die aktuelle Forschung zeigt, dass die Habsburgermonarchie in vielfältiger Weise in koloniale Aktivitäten involviert war. Daher ist die Einsetzung einer Fachkommission mit nationaler und internationaler Expertise zur Entwicklung eines nachhaltigen und nachvollziehbaren Referenzsystems von großer Bedeutung. Das Bundesministerium für Kunst und Kultur legt großen Wert auf die Schaffung solider Rahmenbedingungen für einen wissenschaftlichen, transparenten und sensiblen Umgang mit Sammlungen aus kolonialen Erwerbungskontexten in Bundesmuseen und möchte mit der Empfehlung ”Erwartungen" einen relevanten Beitrag zur international akzeptierten Diskussion leisten.
Die österreichische Bundesregierung hat die Forschung zur postkolonialen Provenienz als wichtiges Arbeitsfeld identifiziert und daher den Ausbau der Provenienzforschung zu Objekten in staatlichen Museumssammlungen intensiviert. Bisher konzentrierten sich die österreichischen Bemühungen in der Provenienzforschung vor allem auf Kunst- und Kulturgüter, die aufgrund der Verfolgung im Nationalsozialismus entzogen wurden. Mit demKunstrückgabegesetz von 1998 hat Österreich umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt. “Auch wenn die spezifische Verantwortung der Republik Österreich für die Verbrechen des Nationalsozialismus in der laufenden Debatte stets präsent bleiben muss”, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums weiter, “kann dieser Erfahrungsschatz auch bei der Erforschung und dem Management von Erwerbungen aus kolonialen Kontexten genutzt werden.” Erst 2019 begann das österreichische Engagement in der Erforschung postkolonialer Provenienz mit der Veranstaltungsreihe "Das Museum im kolonialen Kontext - Österreichische Bundesmuseen und Erwerbungen im 19. und 20. Jahrhundert", die in Kooperation mit ICOM Österreich realisiert wurde.
Jahrhundert, die in Kooperation mit ICOM Österreich durchgeführt wurde. 2020 folgten Forschungsprojekte in vier Bundesmuseen (alle in Wien: Museum für angewandte Kunst, Naturhistorisches Museum, Technisches Museum und Weltmuseum), deren Ergebnisse 2022 veröffentlicht werden (danach starten Folgeprojekte). In der Zwischenzeit hat Österreich Rückführungsanträge aus Neuseeland (2020) und Hawaii (2021) bearbeitet, wobei das Verfahren aufgrund der Covid-19-Pandemie ausgesetzt wurde (und die Rückführungen daher in Absprache mit den Herkunftsländern verschoben wurden). Die von Minister Mayer angekündigte Einsetzung der Kommission ist der jüngste Schritt in diesem Prozess.
Im Bild: ein Raum im Weltmuseum in Wien
Dekolonisierung: Österreich setzt eine Kommission zur Analyse aller Museumssammlungen ein |
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