Das Verwaltungsgericht der Region Venetien setzt die Ausleihe des Vitruvianischen Menschen an den Louvre aus: Leonardos Zeichnung geht vorerst nicht nach Frankreich


Das Verwaltungsgericht der Region Venetien setzt die Ausleihe des Vitruvianischen Menschen nach Frankreich für die Ausstellung im Louvre aus: Die Zeichnung von Leonardo da Vinci darf vorerst nicht nach Frankreich gehen.

Das Verwaltungsgericht der Region Venetien hat die Ausleihe desVitruvianischen Menschen von Leonardo da Vinci an den Louvre ausgesetzt, die im Rahmen der italienisch-französischen Vereinbarung über die Ausstellungen von Leonardo da Vinci und Raffael angeordnet worden war. Das Verwaltungsgericht hat in Anbetracht der Tatsache, dass die Ausstellung im Louvre (in der Leonardos berühmte Zeichnung gezeigt werden soll) am 24. November eröffnet wird, beschlossen, die Diskussion im Ratssaal auf den 16. Oktober vorzuverlegen, in dem der TAR über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Das Gericht hat somit die in den letzten Stunden von Italia Nostra eingereichte Beschwerde angenommen.

Das regionale Verwaltungsgericht von Venetien hat auch die Vereinbarung über den Austausch von Arbeiten zwischen Italien und Frankreich ausgesetzt, weil sie nach Ansicht der Richter von Venetien “gegen den Grundsatz der Rechtsordnung verstößt, wonach die öffentlichen Ämter in Organe der Leitung und Kontrolle einerseits und der Ausführung und Verwaltung andererseits unterteilt sind”. Dervitruvianische Mensch kann also vorerst nicht nach Frankreich gehen.

Die Reaktion des Ministeriums für kulturelles Erbe ist sehr harsch: “Nach einer ersten Lektüre der Presseberichte”, kommentiert das Legislativbüro MiBACT, “ist der Hinweis auf eine angebliche Verletzung des ’Grundsatzes der Rechtsordnung, wonach öffentliche Ämter in Organe der Leitung und Kontrolle einerseits und der Ausführung und Verwaltung andererseits’ unterschieden werden, beim Austausch von Werken zwischen italienischen Museen und dem Louvre völlig unverständlich. Das in Paris unterzeichnete Abkommen war ausschließlich die Anerkennung von Entscheidungen und Handlungen, die auf italienischer Seite von den zuständigen technischen Büros des MIBAC getroffen worden waren, durch die Minister. Die Ausleihe jedes einzelnen italienischen Werks wurde bereits zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Abkommens genehmigt, in dem auch festgelegt ist, dass der Austausch der Werke unter Berücksichtigung der von den einzelnen Museen vorgeschriebenen spezifischen Schutzbestimmungen erfolgt. Eine einfache Lektüre der Dokumente beweist all dies, und bei der Anhörung am 16. Oktober wird all dies mit absoluter Klarheit und Transparenz ans Licht kommen”.

Der Louvre hat sich nicht geäußert.

Unter diesem Link finden Sie unseren Leitartikel zu dieser Affäre.

Abbildung: Leonardo da Vinci, Die Proportionen des menschlichen Körpers nach Vitruv - “Vitruvianischer Mensch”, Detail (um 1490; Metallspitze, Feder und Tinte, Aquarelltupfer auf weißem Papier, 34,4 x 24,5 cm; Venedig, Gallerie dell'Accademia)

Das Verwaltungsgericht der Region Venetien setzt die Ausleihe des Vitruvianischen Menschen an den Louvre aus: Leonardos Zeichnung geht vorerst nicht nach Frankreich
Das Verwaltungsgericht der Region Venetien setzt die Ausleihe des Vitruvianischen Menschen an den Louvre aus: Leonardos Zeichnung geht vorerst nicht nach Frankreich


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