Das Haushaltsgesetz 2021 ist verabschiedet: das Manöver ist Gesetz. Hier sind alle Maßnahmen für die Kultur


Der Senat hat heute das Haushaltsgesetz 2021 endgültig verabschiedet. Hier sind alle Maßnahmen, die das Manöver für die Kultur vorsieht.

Mit 156 Ja-Stimmen und 124 Nein-Stimmen hat der Senat soeben das Haushaltsgesetz 2021 verabschiedet. Damit wird das Manöver offiziell zum Gesetz. Es gibt mehrere Maßnahmen für die Kultur, schauen wir mal, welche das sind.

Beiträge für Gewerbetreibende in historischen Zentren. Paragraf 87: Der nicht rückzahlbare Zuschuss für Gewerbetreibende, die Waren oder Dienstleistungen an die Öffentlichkeit verkaufen, der mit dem Dekret vom August eingeführt wurde, wird nun auch auf die Gemeinden ausgedehnt, in denen sich religiöse Stätten befinden (in denen die dreifache Anzahl von Einwohnern verzeichnet ist), zusätzlich zu den im Dekret vom August genannten Gemeinden. Die Mehrbelastung wird für das Jahr 2021 mit 10 Millionen Euro beziffert.

Freier Eintritt in Museen für im Ausland lebende Italiener. Absatz 89: Um die Wiederaufnahme der touristischen Rückflüsse zu fördern, wird im Voranschlag des Ministeriums für Kulturgüter und kulturelle Aktivitäten ein mit jeweils 1,5 Millionen Euro ausgestatteter Fonds für die Jahre 2021, 2022 und 2023 eingerichtet, um im Rahmen der Verfügbarkeit des Fonds den im Ausland lebenden italienischen Staatsbürgern, die ihre Eintragung im Register der im Ausland lebenden Italiener (AIRE) nachweisen, freien Eintritt in das Netz der Museen, Gebiete und archäologischen Parks von öffentlicher Bedeutung zu gewähren. Das MiBACT wird die Modalitäten mit einem Durchführungsdekret festlegen.

Fonds für den Schutz und die Aufwertung von Gebieten von geologischem und speläologischem Interesse. Absatz 91: Um den Schutz und die Aufwertung von Gebieten von besonderem geologischem oder speläologischem Interesse zu gewährleisten sowie ihre Entwicklung und umweltverträgliche Bewirtschaftung zu unterstützen und ihre Nutzung durch die Öffentlichkeit zu fördern, wird bei der Präsidentschaft des Ministerrats ein spezieller Fonds eingerichtet, der für das Jahr 2021 mit 4 Millionen Euro dotiert ist. Aus diesem Fonds wird zugunsten von Karstkomplexen mit touristischer Bestimmung die Modernisierung und Anpassung der üblichen Beleuchtungs-, Sicherheits- und Multimediasysteme sowohl an der Oberfläche als auch in den der Öffentlichkeit zugänglichen unterirdischen Bereichen finanziert, und zwar auch durch den Austausch und die Renovierung derselben mit Technologien, die die Sicherheit der Menschen, die Energieeffizienz, den Umweltschutz mit der Beseitigung von Schadstoffquellen und die Erhaltung des unterirdischen Erbes gewährleisten. Die Zuweisungen werden durch einen besonderen Erlass des Ministers für regionale Angelegenheiten festgelegt.

Fonds fürkleine und mittlere kreative Unternehmen. Absatz 109: Der “Fonds für kleine und mittlere Kreativunternehmen” wird im Voranschlag des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung mit einer Dotierung von jeweils 20 Millionen Euro für die Jahre 2021 und 2022 eingerichtet. Die Mittel werden zur Förderung des neuen Unternehmertums und der Entwicklung von Unternehmen im Kreativsektor verwendet, und zwar durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, zinsverbilligte Darlehen und deren Kombinationen; zur Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen im Kreativsektor mit Unternehmen in anderen produktiven Sektoren, insbesondere in traditionellen Sektoren, sowie mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen, auch durch die Auszahlung nicht rückzahlbarer Zuschüsse in Form von Gutscheinen, die für den Erwerb von Dienstleistungen, die von Kreativunternehmen erbracht werden, oder zur Förderung von Innovationsprozessen verwendet werden das Wachstum der Unternehmen des Sektors auch durch die Zeichnung von partizipativen Finanzinstrumenten zu unterstützen, die ausschließlich innovativen Neugründungen und innovativen KMU zugute kommen; die Entwicklung des unternehmerischen Systems des Kreativsektors durch Analyse-, Studien-, Förder- und Valorisierungsmaßnahmen zu konsolidieren und zu fördern. Im Text des Manövers heißt es, dass der "Kreativsektor“ ”der Sektor ist, der Aktivitäten umfasst, die auf die Entwicklung, Schaffung, Produktion, Verbreitung und Erhaltung von Gütern und Dienstleistungen gerichtet sind, die kulturelle, künstlerische oder andere kreative Ausdrucksformen darstellen, und insbesondere solche, die sich auf Architektur, Archive Bibliotheken, Museen, Kunsthandwerk, audiovisuelle Medien, einschließlich Kino, Fernsehen und Multimedia-Inhalte, Software, Videospiele, materielles und immaterielles Kulturerbe, Design, Festivals, Musik, Literatur, darstellende Künste, Verlagswesen, Rundfunk, bildende Kunst, Kommunikation und Werbung". Das MiSE wird im Einvernehmen mit dem MiBACT die Bestimmungen für die Umsetzung des Fonds in einem speziellen Dekret festlegen.

Fonds für Festspiele. Absatz 114: Zur Unterstützung des Sektors der Festivals, Chöre, Musikkapellen und der Jazzmusik wird ein “Fonds zur Unterstützung des Sektors der Festivals, Chöre, Musikkapellen und der Jazzmusik” im Voranschlag des Ministeriums für kulturelles Erbe und Aktivitäten und des Ministeriums für Tourismus mit einer Dotierung von 3 Millionen Euro für das Jahr 2021 eingerichtet. MiBACT wird die Bedingungen für den Fonds mit einem speziellen Dekret festlegen.

Fonds für die Ausbildung im Bereich des Erlebnistourismus im Süden. Absatz 195: Im Voranschlag des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen, der anschließend in den autonomen Haushalt des Präsidiums des Ministerrats übertragen wird, wird ein experimenteller Fonds für die Ausbildung im Bereich des Erlebnistourismus eingerichtet, der für die Jahre 2021 und 2022 mit jeweils 1 Million Euro ausgestattet ist und zur Verbesserung der beruflichen Kompetenzen der Akteure des Sektors und zur Stärkung ihrer Ausrichtung auf Fragen der ökologischen Nachhaltigkeit verwendet wird. Der Fonds wird auf die Regionen des Südens (Abruzzen, Basilicata, Kalabrien, Kampanien, Molise, Apulien, Sardinien und Sizilien) aufgeteilt und ist an die Organisation von Ausbildungskursen für den Erlebnistourismus in den Bereichen der touristischen Wertschöpfungskette gebunden. Ein Dekret des Ministers für den Süden und den territorialen Zusammenhalt legt im Einvernehmen mit MiBACT die Modalitäten für den Zugang zum Fonds, die Kriterien für die Mittelvergabe und die Höhe der Zuschüsse fest, die gewährt werden können.

Zusätzlich 1 Million Euro pro Jahr für das Recht auf ein Studium in der hohen künstlerischen, musikalischen und koreutischen Ausbildung. Absatz 542: Um den Hochschulen für künstlerische, musikalische und koreutische Ausbildung (AFAM) ab dem Studienjahr 2020/2021 auch die konkrete Umsetzung von Dienstleistungen und Initiativen zugunsten von behinderten Studierenden und Studierenden mit einem Grad der Behinderung von mehr als 66 Prozent sowie Studierenden mit einer spezifischen Lernstörung zu ermöglichen, die Mittel für den Verwaltungsbetrieb und die Lehrtätigkeit der AFAM-Institutionen werden ab dem Jahr 2021 um 1 Million Euro pro Jahr aufgestockt, die auf die verschiedenen Institutionen im Verhältnis zur Gesamtzahl der in diesen Institutionen eingeschriebenen behinderten Studierenden verteilt werden, wobei auch die Einbeziehung eines speziell ausgebildeten akademischen Tutors mit Fachkenntnissen im Bereich der inklusiven Musikerziehung vorgesehen ist

500 Tausend Euro für das Portal für die Geschichte der Italienischen Republik. Absatz 545: Zusätzlich zu den 750 Tausend Euro für 2020 werden 500 Tausend Euro für 2021 für das Portal für die Geschichte der Italienischen Republik bereitgestellt.

Vorkaufsrechte für MiBACT. Absatz 574: Damit MiBACT sein Vorkaufsrecht für Kulturgüter gemäß Artikel 60 des Gesetzes über das kulturelle Erbe und die Landschaft ausüben kann, werden Ausgaben in Höhe von 10 Millionen Euro für das Jahr 2021, 15 Millionen Euro für das Jahr 2022 und 5 Millionen Euro jährlich ab dem Jahr 2023 genehmigt.

Covid-Notfallfonds für staatliche Museen. Paragraph 575: 25 Millionen Euro für das Jahr 2021 und 20 Millionen Euro für das Jahr 2022, zusätzlich zu den 165 für das Jahr 2020, werden zugewiesen, um die staatlichen Kultureinrichtungen für die Einnahmeverluste aus dem Kartenverkauf zu entschädigen, die sich aus der Verabschiedung der Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-Notstands ergeben.

Kulturbonus für 18-Jährige. Absatz 576: Die Kulturkarte für 18-Jährige wird 2021 wieder eingeführt und mit 150 Millionen Euro finanziert (gegenüber 190 Millionen im Jahr 2020).

11 Millionen Euro für die Tochtergesellschaften von MiBACT. Absatz 577: Die im Haushaltsgesetz 2018 festgelegte Ausgabenermächtigung für den Betrieb von juristischen Personen, die von MiBACT gegründet wurden oder an denen MiBACT beteiligt ist, um den Schutz und die Aufwertung des kulturellen Erbes zu stärken, wird für die Jahre 2021 und 2022 auf 11 Millionen pro Jahr erhöht (gegenüber 1 Million).

1 Million für kleine Museen. Absatz 578: Der durch das Haushaltsgesetz 2020 eingerichtete Fonds für den Betrieb kleiner Museen wird für das Jahr 2021 um 1 Million Euro aufgestockt, die für die Digitalisierung des Kulturerbes sowie für die Gestaltung von Podcasts und Ausstellungswegen, die für den Genuss der Werke zweckmäßig sind, und für die Ausarbeitung von telematischen Unterrichtsprogrammen (e-learning) verwendet werden sollen.

Zusätzlicher Beitrag für die Stiftung für zugängliche italienische Bücher. Absatz 579: Um den Zugang zu und die Nutzung von Verlagserzeugnissen für alle benachteiligten Gruppen, insbesondere für Sehbehinderte, zu gewährleisten, auch durch Sensibilisierungsveranstaltungen, Forschung zur digitalen Zugänglichkeit, Schulungen und Beratungstätigkeiten, wird der Stiftung für das zugängliche italienische Buch (LIA) ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von jeweils 100.000 Euro für die Jahre 2021 und 2022 zugewiesen. Ab dem Jahr 2023 wird ein Beitrag von 300.000 Euro pro Jahr an die im ersten Satz genannte Stiftung gewährt.

Achter Jahrestag der ersten Darstellung der Krippe. Absatz 581: Für die nationale Feier des achten Jahrestages der ersten Darstellung der Krippe im Jahr 2023 und um die Planung und Durchführung von Initiativen von internationaler Bedeutung und Resonanz im künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich zu gewährleisten, werden für die Jahre 2021, 2022 und 2023 jeweils 1.300.000 Euro zugunsten von MiBACT bereitgestellt, die einen Nationalen Ausschuss einsetzt, der für die Initiativen, denen die Mittel zugewiesen werden, verantwortlich ist.

Einrichtung der Nationalen Beobachtungsstelle für das immaterielle Kulturerbe der UNESCO. Paragraph 582: In Anbetracht der Notlage des Covid-19 und der ergriffenen restriktiven Maßnahmen sowie zur Rationalisierung der Interventionen und Aktivitäten zum Schutz und zur Aufwertung des immateriellen Kulturerbes wird durch ein Dekret des MiBACT im Einvernehmen mit dem Minister für Landwirtschafts-, Ernährungs- und Forstpolitik und dem Minister für Wirtschaft und Finanzen die Nationale Beobachtungsstelle für das immaterielle Kulturerbe der UNESCO eingerichtet. Zu diesem Zweck werden Ausgaben in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr ab dem Jahr 2021 genehmigt, was eine Ausgabenobergrenze darstellt. Die Mitglieder der Informationsstelle haben keinen Anspruch auf Entschädigung, Vergütung, Sitzungsgelder oder Erstattung von Ausgaben. Etwaige Betriebskosten der Informationsstelle werden im Rahmen der in Satz 2 genannten Ausgabenermächtigung gedeckt.

Aufstockung des Kinofonds. Paragraph 583: Der Fonds für Kino und audiovisuelle Medien wird von 400 Millionen auf 640 Millionen pro Jahr erhöht. Außerdem wird der Höchstbetrag der Steuergutschrift für Film- und audiovisuelle Produktionsgesellschaften von 30 auf 40 % der gesamten Produktionskosten der Werke erhöht. Die maximale Steuergutschrift für Film- und audiovisuelle Verleihunternehmen wird ebenfalls von 30 auf 40 % angehoben.

Das Istituto Luce wird zu einem Kurort. Paragraphen 585-587: Ab dem 1. Januar 2021 wird das Istituto Luce Cinecittà Srl in die Aktiengesellschaft Istituto Luce Cinecittà Spa umgewandelt. Die Aktien des Istituto Luce Cinecittà Spa werden an die MEF abgetreten, und die Aktionärsrechte werden von MiBACT im Einvernehmen mit der MEF ausgeübt. Das Istituto Luce Cinecittà Spa wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der sich aus fünf Mitgliedern zusammensetzt, von denen zwei vom MEF, eines als Vorsitzender im Einvernehmen mit MiBACT und drei, davon eines als Geschäftsführer, von MiBACT ernannt werden.

Neuorganisation der lyrisch-symphonischen Stiftungen. Paragraphen 589-591: Der Reorganisationsplan der lyrisch-symphonischen Stiftungen wird fortgesetzt, wobei die Frist für das Erreichen des wirtschaftlichen Gleichgewichts auf den 31. Dezember 2021 verschoben wird.

Ernennung von Mitarbeitern in der Generaldirektion für darstellende Künste des MiBACT. Absatz 592. Zur Unterstützung der Arbeit des außerordentlichen Kommissars für die Neuordnung des künstlerisch-kulturellen Sektors (Gesetzesdekret Nr. 91 vom 8. August 2013) kann die Generaldirektion für Darstellende Künste des MiBACT gemäß Artikel 7, Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 165 vom 30. März 2001 Ernennungen zur Mitarbeit vornehmen. 165 an Personen mit nachgewiesener beruflicher Qualifikation in der administrativen und buchhalterischen Leitung von Einrichtungen oder in der strategischen Planung ihrer Aktivitäten vergeben, und zwar im Rahmen einer Gesamtausgabengrenze von 100.000 Euro pro Jahr und für eine Höchstdauer von vierundzwanzig Monaten und in jedem Fall mit einer Endfrist bis zum 31. Dezember 2022, die um weitere zwölf Monate verlängert werden kann, wenn die Funktionen des außerordentlichen Kommissars bis zum 31. Dezember 2023 verlängert werden.

Datenbank der Unterkunftseinrichtungen. Paragraf 597: Bei MiBACT wird eine Datenbank für Beherbergungsbetriebe und für die Kurzzeitvermietung bestimmte Immobilien eingerichtet. Die Datenbank sammelt und sortiert die Informationen über die in diesem Absatz genannten Beherbergungsbetriebe und -objekte. Ein Dekret der MiBACT, das innerhalb von sechzig Tagen nach Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2021 zu verabschieden ist, legt die Modalitäten für die Einrichtung und Verwaltung der Datenbank und für den Erwerb der regionalen Identifikationscodes sowie die Modalitäten für den Zugang zu den darin enthaltenen Informationen fest.

Befreiung von der ersten IMU-Rate für den Tourismus. Absatz 599: In Anbetracht der Auswirkungen des Covid-Notfalls wird für das Jahr 2021 die erste Rate der IMU nicht für Immobilien fällig, die als Badeanstalten am Meer, an Seen und Flüssen genutzt werden, sowie für Immobilien von Thermalanlagen; Immobilien der Katasterkategorie D/2 und deren Zubehör, Immobilien von Agrartourismen, Feriendörfern, Jugendherbergen, Berghütten, See- und Gebirgskolonien, Kurzzeit-Zimmervermietungen, Ferienhäusern und -wohnungen, Bed and Breakfasts, Residenzen und Campingplätzen, sofern die jeweiligen Steuerpflichtigen auch die dort ausgeübten Tätigkeiten verwalten Grundstücke der Katasterkategorie D, die von Unternehmen genutzt werden, die im Rahmen von Messen oder Veranstaltungen Ausstellungsräume einrichten; Grundstücke, die für Diskotheken, Tanzsäle, Nachtclubs und dergleichen bestimmt sind, sofern die entsprechenden Steuerpflichtigen im Sinne von Artikel 1 Absatz 743 des Gesetzes Nr. 160 auch die dort ausgeübten Tätigkeiten ausüben. 160 genannten Steuerpflichtigen auch Betreiber der dort ausgeübten Tätigkeiten sind.

100 Millionen Euro für den Fonds für Reisebüros, der auch auf Tourismusunternehmen ausgedehnt wird. Absatz 603: Der Unterstützungsfonds für Reisebüros und Reiseveranstalter, die vom Covid betroffen sind, wird für das Jahr 2021 mit 100 Millionen Euro ausgestattet und auch auf die Tourismusunternehmen ausgeweitet.

Förderung des Tourismus durch Sportwettbewerbe. Absatz 605: Zur Aufwertung und Förderung des italienischen Territoriums wird im Voranschlag des MEF ein Fonds mit einer Dotierung von jeweils 500.000 Euro für die Jahre 2021, 2022 und 2023 eingerichtet, der anschließend in den Haushalt der Präsidentschaft des Ministerrats übertragen wird und für die Auszahlung von Beiträgen zugunsten der Regionen und der autonomen Provinzen Trient und Bozen für die Organisation von Leichtathletik-, Rad- und Motorsportwettbewerben von internationaler Bedeutung, die auf dem Gebiet von mindestens zwei Regionen stattfinden, verwendet werden soll. Der Minister für Jugendpolitik und Sport legt per Dekret die Modalitäten für die Verteilung der Mittel des Fonds fest.

Maßnahmen für den Zugang zu Informationen für Familien mit geringem Einkommen. Absatz 612: Um den Zugang einkommensschwacher Haushalte zu Informationsdiensten zu unterstützen, werden versuchsweise für die Jahre 2021 und 2022 Haushalte mit einem Wert des Indikators für die entsprechende wirtschaftliche Lage unter 20.000, die den Gutschein für den Erwerb von Ultrabreitband-Internetanschlussdiensten und damit verbundenen elektronischen Geräten in Anspruch nehmen, wird versuchsweise für die Jahre 2021 und 2022 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von maximal 100 EUR in Form eines Nachlasses auf den Verkaufspreis von Abonnements für Zeitungen, Zeitschriften oder Magazine, auch in digitaler Form, bis zu einem Höchstbetrag von jeweils 25 Mio. EUR anerkannt. Die Subvention kann für Käufe verwendet werden, die online oder in Geschäften getätigt werden, die ausschließlich im Einzelhandelsverkauf von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten tätig sind.

Fonds für Hafenstädte, die vom Rückgang des Kreuzfahrttourismus betroffen sind. Absatz 734: Nach dem Voranschlag des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr wird ein mit 5 Millionen Euro für das Jahr 2021 ausgestatteter Fonds eingerichtet, der als Entschädigung an Hafenstädte vergeben wird, die durch den Rückgang des Kreuzfahrttourismus infolge der COVID-19-Pandemie wirtschaftliche Verluste erlitten haben. Der Minister für Infrastruktur und Verkehr legt in einem eigenen Erlass, der innerhalb von sechzig Tagen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Einvernehmen mit dem MEF und der MiBACT zu verabschieden ist, die Kriterien und Modalitäten für die Verteilung des Fonds auf der Grundlage des Rückgangs der Passagierzahlen fest.

6 Millionen Euro mehr pro Jahr für die Nationalparks. Paragraph 736: Die Mittel für das Management und den Betrieb der bereits eingerichteten Nationalparks sowie für den Betrieb der neu einzurichtenden Nationalparks werden ab 2021 um 6 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Zusätzlich3 Millionen Euro pro Jahr für Unterwasserparks. Paragraph 737: Die Mittel für das Management und den Betrieb von Meeresschutzgebieten und Unterwasserparks werden ab 2021 um 3 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

Aufstockung der Mittel für die Besetzung externer Stellen in den Aufsichtsbehörden. Absatz 928: Die im Oktober letzten Jahres zugewiesenen Mittel für die Besetzung von Stellen in den Superintendenturen auf direktem Wege werden von 16 auf 24 Millionen Euro erhöht und von den Superintendenturen auf alle MiBACT-Büros ausgeweitet.

Möglichkeit für Museen, Ales für die Aufsicht bis 2025 zu nutzen. Paragraph 930: MiBACT kann bis zum 31. Dezember 2025 die Firma Ales spa für Empfangs- und Überwachungstätigkeiten in Instituten und Kulturstätten in Anspruch nehmen. Zu diesem Zweck werden Ausgaben in Höhe von 5,1 Millionen Euro für 2021 und 5,6 Millionen Euro für jedes Jahr von 2022 bis 2025 genehmigt.

Mittel für externe professionelle Dienstleistungen in autonomen Instituten. Paragraph 929: 1,5 Mio. Euro für 2021 und 1,5 Mio. Euro für 2022 werden für Mittel für die autonomen Institute von MiBACT bereitgestellt, die abweichend von den in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen finanziellen Obergrenzen professionelles Fachwissen oder Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Kulturgütern in Anspruch nehmen möchten, um die städtischen Museumssysteme zu stärken und die Interaktion und Zusammenarbeit zwischen staatlichen, regionalen und lokalen Instituten und Kulturstätten zu fördern.

Verlängerungvon befristeten Verträgen in Kultureinrichtungen. Paragraph 932: In Anbetracht der Auswirkungen des Covid-Notstands auf das kulturelle Erbe ist die Verlängerung befristeter Verträge, die von Instituten und Kulturstätten gemäß Artikel 8 des Gesetzesdekrets Nr. 83 vom 31. Mai 2014, das mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 106 vom 29. Juli 2014 umgewandelt wurde, abgeschlossen wurden, für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten im Rahmen der Ausgabenobergrenze von 500.000 Euro für das Jahr 2021 zulässig, unbeschadet der Begrenzung der maximalen Gesamtdauer derselben Verträge auf sechsunddreißig Monate, einschließlich nicht aufeinander folgender Monate.

Auf dem Foto: Palazzo Madama, Sitz des Senats. Ph. Kredit Paul Hermans

Das Haushaltsgesetz 2021 ist verabschiedet: das Manöver ist Gesetz. Hier sind alle Maßnahmen für die Kultur
Das Haushaltsgesetz 2021 ist verabschiedet: das Manöver ist Gesetz. Hier sind alle Maßnahmen für die Kultur


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