Coronavirus, Museen, Kinos und Theater in ganz Italien bis zum 3. April geschlossen


Das neue Dekret des Premierministers, das am Abend des 8. März unterzeichnet wurde, sieht eine weitere Verschärfung der Maßnahmen zur Bewältigung des durch das Coronavirus Covid-19 verursachten Notstands vor. Die Maßnahmen gelten bis zum 3. April 2020 und betreffen teilweise die neue rote Zone (die gesamte Lombardei und die Provinzen Modena, Parma, Piacenza, Reggio Emilia, Rimini, Pesaro und Urbino, Alessandria, Asti, Novara, Verbano-Cusio-Ossola, Vercelli, Padua, Treviso und Venedig) und teilweise ganz Italien.

Das Dekret sieht die Aussetzung der Öffnung aller Museen und kulturellen Stätten im ganzen Land für die Öffentlichkeit vor. Ebenfalls für ganz Italien gilt die Aussetzung von Kongressen, Versammlungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen, an denen Personal des Gesundheitswesens oder der wesentlichen öffentlichen Dienste oder öffentlichen Versorgungseinrichtungen beteiligt ist. Aussetzung von Vorführungen, Veranstaltungen, Shows jeglicher Art, einschließlich Kino und Theater, Aussetzung der Tätigkeit von Kneipen, Tanzschulen, Spielhallen, Wettbüros, Bingohallen, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen. Sportveranstaltungen aller Art und Disziplinen, die an öffentlichen oder privaten Orten stattfinden, werden ausgesetzt (die Veranstaltungen können hinter verschlossenen Türen oder unter freiem Himmel unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden). Aussetzung des Unterrichts in Schulen aller Stufen und Universitäten, Aussetzung von Bildungsreisen, Austausch- oder Partnerschaftsinitiativen, Führungen, Bildungsausflügen. Gotteshäuser dürfen geöffnet werden, allerdings nur unter der Bedingung, dass organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden.



Was die roten Zonen betrifft, so wird in dem Erlass darauf hingewiesen, dass jede Bewegung von Personen in die und aus den Gebieten, die Beschränkungen unterliegen, zu vermeiden ist, mit Ausnahme von Bewegungen, die durch nachgewiesene Arbeitsbedürfnisse oder Notsituationen begründet sind, oder Bewegungen aus gesundheitlichen Gründen (Rückkehr an den Wohnort erlaubt). Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion und Fieber über 37,5° wird empfohlen, zu Hause zu bleiben und soziale Kontakte so weit wie möglich einzuschränken, indem sie sich an ihren Arzt wenden. Denjenigen, die unter Quarantäne stehen, ist es strengstens untersagt, ihre Wohnung zu verlassen. In den roten Zonen werden Veranstaltungen jeglicher Art (Kultur, Freizeit, Sport, Religion, Messen) ausgesetzt, während Bars und Restaurants nur von 6.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen, wobei ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter gewährleistet sein muss.

Der vollständige Text des Dekrets ist auf der Website der Regierung zu finden.

Coronavirus, Museen, Kinos und Theater in ganz Italien bis zum 3. April geschlossen
Coronavirus, Museen, Kinos und Theater in ganz Italien bis zum 3. April geschlossen


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