Bibliotheken, keine Quarantäne für Nachschlagewerke


Beenden Sie die obligatorische Quarantäne für Bücher, die in Bibliotheken eingesehen werden. Die Maßnahme, die mit dem dpcm vom 7. August getroffen wurde.

Bücher, die in Bibliotheken zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden, müssen nicht mehr wegen einer “Quarantäne” unzugänglich bleiben. Dies ist im dpcm vom 7. August 2020 festgelegt, das die Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Ansteckung bis zum 7. September 2020 verlängert. In Anhang 9, “Leitlinien für die Wiederaufnahme der Wirtschafts- und Produktionstätigkeiten der Konferenz der Regionen und autonomen Provinzen vom 11. Juni 2020”, wird erneut auf die Notwendigkeit hingewiesen der Isolierung von Büchern, die ausgeliehen werden (“Was die Behandlung von Dokumentationsbeständen und Büchersammlungen betrifft, so wird, da sie nicht den Desinfektionsverfahren unterzogen werden können, weil sie für diese schädlich sind, auf die Verfahren zur isolierten Aufbewahrung nach ihrer Verwendung verwiesen”), aber es wird auch betont, dass diese Bestimmung nicht für Bücher in der Konsultation gilt: “Es wird präzisiert”, heißt es in dem Text, “dass die präventive Isolierung von Bibliotheks- und Archivbeständen so verstanden wird, dass sie sich auf Materialien beschränkt, die aus der Ausleihe an Benutzer und somit aus einem unkontrollierten externen Fluss stammen, und dass sie daher nicht für die interne Einsichtnahme gilt, die immer nach der Desinfektion von Hand erfolgen muss.”

Dies ist eine gute Nachricht für die Bibliotheksbenutzer in einem sehr schwierigen Sommer für den Sektor (sowohl für die Beschäftigten als auch für die Leser). Viele Einrichtungen wendeten nämlich die obligatorische Quarantäne auch auf Bücher in der Beratung an: eine Absurdität, wenn man bedenkt, dass diese Maßnahme nicht für Bücher in Buchhandlungen vorgesehen war. Die dpcm beseitigt also eine Verzerrung, die den Zugang zu Büchern erheblich erschwert hatte: Jetzt reicht es aus, sich die Hände zu desinfizieren, bevor man die Bände anfasst, genau wie im Buchhandel.

Bibliotheken, keine Quarantäne für Nachschlagewerke
Bibliotheken, keine Quarantäne für Nachschlagewerke


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