Banksy hinterlässt ein Wandbild in Venedig, die Soprintendenza erstattet Anzeige, die Staatsanwaltschaft beantragt die Einstellung des Verfahrens


Das Wandbild, das der britische Straßenkünstler Banksy in Venedig in Rio Ca’ Foscari (in einem der belebtesten Viertel der Stadt) während der Eröffnung der Biennale von Venedig Mitte Mai hinterlassen hatte, hatte eine Kontroverse ausgelöst. Das Werk war von Banksy selbst beansprucht worden, der ein Foto seines Naufrago-Kindes auf seinem Instagram-Profil gepostet hatte. Die Oberaufsichtsbehörde von Venedig hatte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet, die daraufhin ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen das Gesetz über das kulturelle Erbe einleitete: Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass für Arbeiten an den Fassaden denkmalgeschützter Gebäude eine Genehmigung bei der Oberaufsichtsbehörde beantragt werden muss. Das Vorgehen der Behörde war also ein ordnungsgemäßer Akt: In der Beschwerde wird auch darauf hingewiesen, dass es sich bei Banksy um ein Kunstwerk handelt (wenn der Eigentümer die Fassade restaurieren wollte, müsste er also das Werk entfernen, um es zu erhalten).

Im Endeffekt handelt es sich bei dem, was wir in Venedig gesehen haben, nach Ansicht der Aufsichtsbehörde zwar um eine “illegale Verunstaltung”, aber sie hätte auch einen gewissen künstlerischen Wert und hätte dem Gebäude keinen Schaden zugefügt. Hinzu kommt, dass es unmöglich wäre, den Namen und den Nachnamen des Urhebers zu ermitteln. Daher hat die Staatsanwältin Federica Baccaglini in den letzten Stunden die Archivierung des Wandgemäldes beantragt, obwohl die endgültige Entscheidung vom Richter für Voruntersuchungen getroffen wird.

Auf dem Foto: Banksys Wandgemälde

Banksy hinterlässt ein Wandbild in Venedig, die Soprintendenza erstattet Anzeige, die Staatsanwaltschaft beantragt die Einstellung des Verfahrens
Banksy hinterlässt ein Wandbild in Venedig, die Soprintendenza erstattet Anzeige, die Staatsanwaltschaft beantragt die Einstellung des Verfahrens


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