Das Kollektiv der Archäologen der öffentlichen Arbeitsverwaltung des Kulturministeriums hat ein Kommuniqué über die von der Lega Nord mit dem Abgeordneten Lorenzo Viviani als Erstunterzeichner vorgelegteÄnderung des Haushaltsgesetzes verschickt, die den Vorschlag enthält, den Eigentümern von Agrartourismen die Möglichkeit zu geben, Ausgrabungen zu fördern und Touristen an Forschungs- und Ausgrabungsaktivitäten teilnehmen zu lassen. Im Folgenden veröffentlichen wir den vollständigen Wortlaut der Note.
"Der Vorschlag für eine Änderung des Stabilitätsgesetzes, über den die Agenturen heute berichten, klingt bizarr. Laut dem Dokument, das von den Abgeordneten der Lega Nord im Parlament vorgelegt wurde, wäre es angebracht, den Landwirten, die einen Agrotourismus betreiben, die Möglichkeit einzuräumen, ’archäologische Forschungs- und Ausgrabungsaktivitäten’ auf ihrem Land zu fördern, indem ihnen der Zugang zum Instrument der Konzession für Ausgrabungen und Forschungen gewährt wird, die in den Artikeln 88 und 89 des Gesetzes über das Kulturerbe geregelt sind. Damit nicht genug, sollte das Gesetz auch vorsehen, dass die Gäste der agritouristischen Struktur an den Ausgrabungsarbeiten teilnehmen können.
Und so kommt es, dass in wenigen Zeilen einer Ansa-Mitteilung Jahrzehnte mühsamer Schutzbemühungen, des Schutzes des kulturellen Erbes vor den Begehrlichkeiten von Privatpersonen und Kunsthändlern, der theoretischen Entwicklung und der methodischen Verfeinerung des Fachs, der immer noch andauernden Kämpfe um die Anerkennung der Figur des Archäologen durch eine amateurhafte Vorstellung von Archäologie untergehen.
Eine Handvoll Figuren reicht aus, um uns mehr als ein Jahrhundert zurück in die Zeit zu versetzen, als jeder, der über Land und Geld verfügte, um ein paar Arbeiter zu bezahlen, Ausgrabungen vornehmen durfte, um seine persönlichen Sammlungen zu vergrößern oder durch den Verkauf von aus dem Boden gewonnenen Objekten Profit zu machen.
Es schmerzt mich, das zu wiederholen, von dem wir dachten, es sei nun das gemeinsame Erbe der nationalen Gemeinschaft: dass Archäologie kein Hobby für gelangweilte Urlauber ist, sondern eine wissenschaftliche Disziplin, für die eine lange und harte Ausbildung erforderlich ist; dass der Staat die direkte oder indirekte Kontrolle über die Ausgrabungstätigkeit ausübt, da der Schutz des kulturellen Erbes Der Schutz des kulturellen Erbes ist so wichtig, dass er durch die Verfassungscharta geschützt ist. Freiwillige sind eine Ressource, aber nur innerhalb der Grenzen, in denen sie einen nützlichen Beitrag leisten können, und sie ersetzen nicht das qualifizierte Personal bei der Durchführung von Ausgrabungs-, Schutz- und Valorisierungsaktivitäten. dass nur qualifizierte Subjekte wie Universitäten oder territoriale öffentliche Einrichtungen Konzessionen beantragen können, da sie gewisse Garantien dafür bieten, dass die vom Ministerium geforderten wissenschaftlichen Standards eingehalten werden; dass Privatpersonen Forschungsaktivitäten durch Patenschaften und Art Bonus unterstützen können, ohne jedoch selbst fehlgeleitete Initiativen zu ergreifen.
Wir hoffen wirklich, dass diese Nachricht, so unerfreulich sie auch sein mag, im Bereich der Vorschläge ohne Folgen bleibt. Wir möchten jedoch betonen, dass es sich in jedem Fall um ein sehr schlechtes Zeichen für die Berücksichtigung des Berufs des Archäologen im heutigen Italien handelt".
Bild: Archäologische Ausgrabungen in Harzhorn, Deutschland (Bildnachweis Axel Hindemith)
Archäologen gegen den Änderungsantrag der Lega Nord: "Schutz, Sicherheit und Forschung werden durch eine dilettantische Vorstellung von Archäologie untergraben". |
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