Anna Coliva, die Direktorin der Galleria Borghese in Rom, erschien vorgestern vor Gericht, um sich gegen die gegen sie erhobenen Vorwürfe der Abwesenheit zu verteidigen. Die Direktorin wurde wegen Betrugs angeklagt: Nach Ansicht des Richters für Voruntersuchungen könnte die Straftat tatsächlich aufgrund einiger Abwesenheiten der Direktorin von ihrem Arbeitsplatz im Mai 2014 begangen worden sein, als Anna Coliva ihre Zeitkarte abgestempelt hätte, aber nicht in ihrem Büro anwesend war. Dabei handelte es sich um einige Stunden (insgesamt 40 und 59 Minuten) und einen bescheidenen Schaden für die öffentliche Verwaltung, der jedoch nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ausreichte, um den Tatbestand der Straftat vorwegzunehmen.
Die Direktorin verteidigte sich damit, dass sie in den Stunden der Abwesenheit regulären Urlaub hatte oder auf Dienstreise (Konferenzen, Sitzungen) und in einigen Fällen sogar im Urlaub war. Der Verteidiger von Anna Coliva, Alessandro Diddi, zeigte sich empört über die Affäre, die zudem die Gefahr birgt, dass Anna Coliva bei den anstehenden Ernennungen der Direktoren der “Supermuseen” (deren Mandat 2020 ausläuft) nicht berücksichtigt wird. Der Anwalt erklärte, dass es Elemente gibt, die Anna Coliva vollständig von den Anschuldigungen entlasten können. Diddi wies auch darauf hin, dass der Direktor angesichts der Rolle von Anna Coliva nicht einmal ihren Ausweis an sich nehmen dürfte.
Im Bild: Anna Coliva
Anklage wegen Abwesenheit, Direktor der Galerie Borghese in Rom in Untersuchungshaft |
Achtung: Die Übersetzung des italienischen Originalartikels ins Deutsche wurde mit Hilfe automatischer Tools erstellt. Wir verpflichten uns, alle Artikel zu überprüfen, aber wir garantieren nicht die völlige Abwesenheit von Ungenauigkeiten in der Übersetzung aufgrund des Programms. Sie können das Original finden, indem Sie auf die ITA-Schaltfläche klicken. Wenn Sie einen Fehler finden, kontaktieren Sie uns bitte.