Vor vier Monaten, im Februar, errangen die Uffizien einen wichtigen Sieg gegen den Online-Verkauf. Das Bundesgericht von Arizona hatte in einem Urteil entschieden, dass nur die florentinische Museumsfiliale als alleinige rechtmäßige Inhaberin des Namens “Uffizi” Websites mit dem Namen “Uffizi” nutzen darf.
Das Unternehmen BoxNic nutzte mit in den USA registrierten Domains Websites mit Namen wie uffizi.com, uffizi.net, uffizigallery.com, uffizigallery.org, um Eintrittskarten für die Galerien zu einem Höchstpreis zu verkaufen: Das Gericht von Arizona hat diese missbräuchliche Praxis gestoppt, da sie den Namen des Museums unrechtmäßig verwendet. Dies war der erste internationale Rechtsstreit von MiBACT gegen den Online-Verkauf von Eintrittskarten.
Nun gibt es weitere Entwicklungen: Die Richter desselben Bundesgerichts haben das Unternehmen dazu verurteilt, den Uffizien 120.000 Dollar (ca. 106.000 Euro) als Erstattung für die in Amerika angefallenen Rechtskosten des Gerichtsverfahrens zu zahlen.
“Im amerikanischen Rechtssystem ist es selten, dass der Richter die Zahlung der Prozesskosten verurteilt, aber nach Ansicht der Bundesrichter in Arizona ist diese Maßnahme durch die Schwere des Verhaltens unseres Kontrahenten voll gerechtfertigt”, betonte der Direktor der Uffizien, Eike Schmidt. “Es ist die endgültige Bestätigung des ersten großen Sieges der Uffizien im schwierigen Kampf gegen die Netzvampire. Ein Kampf, der sicherlich nicht hier aufhört, sondern noch härter weitergeht, um diese Geißel auszurotten.”
Amerikanisches Unternehmen muss 120.000 Dollar an die Uffizien zurückzahlen. Schmidt: "Großer Sieg gegen Netzvampire |
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