Am 9. Januar beruft das MiBAC einen Ausschuss ein, um eine Bestandsaufnahme der aus Italien gestohlenen und ins Ausland verbrachten Werke vorzunehmen


Am 9. Januar 2019 wird das Kulturministerium einen Ausschuss einberufen, der eine Bestandsaufnahme der aus Italien gestohlenen Werke vornehmen soll, die zu verschiedenen Zeiten im Ausland gelandet sind.

Der Minister für kulturelles Erbe, Alberto Bonisoli, hat für den 9. Januar einen institutionellen Ausschuss einberufen, um eine Bestandsaufnahme der Kunstwerke vorzunehmen, die aus verschiedenen Kontexten, historischen Epochen und aus unterschiedlichen Gründen aus Italien gestohlen wurden und im Ausland in öffentlichen und privaten Sammlungen gelandet sind. An dem Ausschuss werden die Kabinettschefin des Ministeriums, Tiziana Coccoluto, der Generalsekretär Giovanni Panebianco sowie Vertreter des Legislativbüros, des Büros des diplomatischen Beraters, des Kommandos für den Schutz des kulturellen Erbes der Carabinieri, der Generaldirektion für Archäologie, Kunst und Landschaft, der Generaldirektion für Museen sowie der Generalstaatsanwaltschaft (und ein vom Minister benannter Berater für internationale kulturelle Beziehungen) teilnehmen.

“Ich habe beschlossen, eine außerordentliche Sitzung des Ausschusses einzuberufen, die ich persönlich leiten werde”, so der Minister, “um die verschiedenen Themen, die ein komplexes und sehr heikles technisch-rechtliches und kulturdiplomatisches Profil für Italien widerspiegeln, eingehend, pünktlich und organisch zu prüfen. Aus diesem Grund stehe ich bereits in Kontakt mit meinen Kollegen Bonafede und Moavero. Die Regierung ist aufmerksam und einig in der Bekräftigung der Prinzipien, die vor allem Ethik und Legalität sind”. Die Einberufung des Ausschusses erfolgt am Tag nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs, das die von der Stadtverwaltung von Pesaro im Juni angeordnete Beschlagnahme desAthleten Lisippo für rechtskräftig erklärt hat(Bonisoli teilte mit, dass die italienische Regierung bereits Schritte unternommen hat, um die Bronzeskulptur aus dem 4. Jahrhundert v. Chr. in unser Land zurückzuholen). Ein Urteil“, so Bonisoli, ”das zeigt, dass es trotz langer und komplizierter Verfahren möglich ist, die Rechte anzuerkennen, um die Rückgabe wichtiger, aus unserem Land gestohlener Werke des nationalen Kulturerbes zu erwirken. Dies werden wir auch über den Ausschuss für die Wiedererlangung und Rückgabe des Kulturerbes mit Nachdruck tun".

Der MiBAC ließ außerdem verlauten, dass bei dem Treffen auch Maßnahmen zur Rückführung der Blumenvase von Jan van Huysum nach Italien erwogen werden, auf die Anfang des Jahres der Direktor der Uffizien, Eike D. Schmidt, mit einem Appell an Deutschland auf die Vase aufmerksam gemacht hat: Das Werk ist eigentlich rechtmäßiges Eigentum Italiens, da es 1944 von den Nazis aus dem Palazzo Pitti gestohlen wurde und sich heute in einer deutschen Privatsammlung befindet. Eike D. Schmidt wird an der Sitzung des Ausschusses am 9. Januar teilnehmen.

Auf dem Foto: DieAthletin des Lysippus

Am 9. Januar beruft das MiBAC einen Ausschuss ein, um eine Bestandsaufnahme der aus Italien gestohlenen und ins Ausland verbrachten Werke vorzunehmen
Am 9. Januar beruft das MiBAC einen Ausschuss ein, um eine Bestandsaufnahme der aus Italien gestohlenen und ins Ausland verbrachten Werke vorzunehmen


Warnung: Die Übersetzung des originalen italienischen Artikels ins Englische wurde mit automatischen Werkzeugen erstellt. Wir verpflichten uns, alle Artikel zu überprüfen, können jedoch nicht garantieren, dass die Übersetzung frei von Ungenauigkeiten aufgrund des Programms ist. Sie können das Original finden, indem Sie auf die ITA-Schaltfläche klicken. Wenn Sie einen Fehler finden, kontaktieren Sie uns bitte.