Ab heute obligatorischer grüner Pass für den Besuch von Museen, Ausstellungen und Denkmälern. Was Sie wissen müssen


Ab dem heutigen Freitag, dem 6. August 2021, wird der grüne Pass für den Besuch von Museen, Ausstellungen, Denkmälern, Bibliotheken und anderen kulturellen Einrichtungen obligatorisch. Alles, was Sie wissen müssen.

Nach wochenlanger, heftiger Kontroverse tritt der grüne Pass, d.h. die grüne Bescheinigung, die Einschränkungen für Personen vorsieht, die nicht gegen Covid geimpft sind, in allen Kulturstätten in Kraft. Das bedeutet, dass ab dem heutigen Freitag, dem 6. August 2021, jeder, der eine Kulturstätte betritt, am Eingang den Gesundheitspass vorzeigen muss. Besucher, die keinen Ausweis haben, werden nicht eingelassen.

Der grüne Pass für Kulturstätten wurde durch Artikel 3 des Gesetzesdekrets Nr. 105 vom 23. Juli 2021 eingeführt, wonach ab Freitag, dem 6. August, am Eingang von “Museen, anderen Instituten und Orten der Kultur und Ausstellungen” ein Gesundheitspass vorzulegen ist. Zusammen mit dem Ausweis müssen Sie auch Ihren Personalausweis vorlegen, um zu beweisen, dass der dem Museums- oder Kulturstättenbetreiber vorgelegte Ausweis Ihr eigener ist.

Für welche Kulturstätten ist der grüne Pass obligatorisch?

In der Verordnung ist ausdrücklich die Rede von “Museen, anderen Einrichtungen und Orten der Kultur und Ausstellungen”. Der grüne Pass ist also in allen Museen, Ausstellungen und Kulturstätten vorgeschrieben, die in der Gesetzesverordnung Nr. 42 aus dem Jahr 2004, dem Gesetz über das kulturelle Erbe, definiert sind. Laut diesem Gesetzbuch gelten als “Kulturinstitute und -stätten” Museen, Bibliotheken und Archive, archäologische Stätten und Parks sowie Denkmalkomplexe.

Bitte beachten Sie: Auch mit dem grünen Pass unterliegt der Zugang zu Museen und Kulturstätten weiterhin den bisher geltenden Sicherheitsmaßnahmen. Der Zugang ist also weiterhin eingeschränkt, das Tragen einer Maske, das Desinfizieren der Hände und die Messung der Körpertemperatur am Eingang sind obligatorisch. Reservierungen für den Eintritt in staatliche Museen und Ausstellungen sind nicht obligatorisch, werden aber dennoch empfohlen.

Wie man den grünen Pass erhält

Es gibt drei Möglichkeiten, einen grünen Pass zu erhalten: 1. wenn Sie mindestens eine Dosis des Anti-Covid-Impfstoffs erhalten haben; 2. wenn Sie eine Bescheinigung über die Genesung von der Sars-CoV-2-Infektion haben (Gültigkeit: 6 Monate); 3. wenn Sie ein negatives Ergebnis eines molekularen oder antigenischen Schnelltests auf das Sars-CoV-2-Virus haben (Gültigkeit: 48 Stunden). Die Bestimmungen gelten nicht für Kinder unter 12 Jahren und für Personen, die auf der Grundlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung davon befreit sind. Bitte beachten Sie: Für Personen, die die erste Impfdosis erhalten, ist der grüne Pass ab dem 15.

Das Gesundheitsministerium stellt die grüne Bescheinigung auf der Grundlage der von den Regionen und autonomen Provinzen übermittelten Daten über die Impfung, die Negativität des Tests oder die Genesung von COVID-19 aus. Die Bescheinigung wird in einem ausdruckbaren digitalen Format ausgestellt. Der Ausweis kann von der Website www.dgc.gov.it heruntergeladen werden, indem man die Daten seiner Gesundheitskarte oder seiner digitalen Identität (Spid oder Cie) eingibt, die AppImmuni oder die App IO herunterlädt, und bald auch von der Website der regionalen elektronischen Gesundheitsakte. Diejenigen, die nicht über digitale Hilfsmittel verfügen, können den grünen Pass bei ihrem Hausarzt, Kinderarzt oder ihrer Apotheke anfordern.

Ab heute obligatorischer grüner Pass für den Besuch von Museen, Ausstellungen und Denkmälern. Was Sie wissen müssen
Ab heute obligatorischer grüner Pass für den Besuch von Museen, Ausstellungen und Denkmälern. Was Sie wissen müssen


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